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Verschiedene Aspekte sexistischer Werbung

Der fortwährende Kampf gegen geschlechterdiskriminierende Werbung


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Immer wieder ist ist ▪sexistische Werbung Stein des Anstoßes und polarisiert und immer wieder gerät das Thema in den Fokus der Öffentlichkeit, wenn meist Frauen dagegen Front machen und die Öffentlichkeit gegen eine Werbepraxis mobilisieren wollen, die allen Anstrengungen zum Trotz nicht auszumerzen zu sein scheint, so lange ein Credo der Werber lautet: "Sex sells".

Die Werbemaxime drückt aus, was offenbar viele Menschen anspricht: Mit ▪ erotischen Appellen wird in der der Werbung schon mehr als hundert Jahren ▪ Aktivierung und Aufmerksamkeit erregt. Schon etwa 1880 hat man nämlich n den USA und in Europa damit begonnen, Werbetexte auf unbekleidete Mädchenrücken zu platzieren, um so weibliche Reize für die Weckung von Aufmerksamkeit einzusetzen. Und kaum 10 Jahre später wagte man auch schon direkt weibliche Nacktheit in den Mittelpunkt von Anzeigen zu rücken (vgl. Münzel 1963, S.360) Der kleine Abstecher in die Geschichte soll indessen nicht den Eindruck vermitteln, geschlechterdiskriminierende Werbung gehöre eben zu unserem Leben dazu.

Andererseits soll freilich auch nicht verschwiegen werden, dass sich die Vorstellungen darüber, was in solchen Fällen diskriminierend ist, auch in jüngster Zeit, zumindest in bestimmten Kreisen, dem Zeitgeist angepasst hat. So betont Thomas Schierl (2001, S.111), der die Sprache der Werbung im Rahmen seiner Doktorarbeit untersucht hat, dass sich noch in den siebziger Jahren "junge barbusige Damen (...) für die wilde Frische von Limonen der Seife FA in die Meeresbrandung warfen" und man das Ganze "eher als Ausdruck gegen Kleinbürgermuff und das Spießertum der Wiederaufbaujahre denn als chauvinistisch-kommerzieller Missbrauch weiblicher Reize gewertet" hat.

Gleichzeitig reißt die immer wieder aufkommende Diskussion über sexistische Werbung seit den siebziger Jahren eigentlich nicht ab. Immer wieder finden sich Anlässe, die Debatte wieder aufzunehmen. So kommt es, wie die tageszeitung in ihrem sonntaz-streit vom 8.2.2014 betont, heute immer noch "häufig zu abstrusen Verbindungen zwischen Sexualität oder Rollenklischees und den Produkten. Nicht nur Grenzen des guten Geschmacks werden überschritten, mitunter nehmen die Anzeigen ebenso diskriminierende wie verachtende Formen an." Und folglich gewinnt man den Eindruck, dass sich seit bald vierzig Jahren daran nichts, aber auch gar nichts geändert hat.

Der »Deutsche Werberat nämlich, dem es obliegt, beim Vorliegen entsprechender Beschwerden eine öffentliche Rüge auszusprechen, duckt sich, so seine Kritiker, nämlich oft einfach weg oder kommt dann mit seinem Tadel an, wenn die Kampagne längst passé ist. Das Kontrollgremium der Werbeindustrie scheint dabei auch wenig vorangebracht zu haben, wenn, wie 2013 geschehen, ca. 16.000 Frauen und Männer, zahlreiche Organisationen wie der Deutsche Frauenrat, Terre de Femmes und andere ihm eine Petition gegen geschlechterdiskriminierende Werbung übergeben haben. Da nützt es grundsätzlich auch wenig, wenn der Werberat auf seiner Homepage ein »Beschwerdeformular zugänglich macht, das einen kurzen Weg zum Kontrollgremium schaffen soll. Anspruch und Wirklichkeit liegen hier für alle, die den Werberat damit zu mehr Unterstützung aufgefordert haben, offenbar noch weit auseinander, wenn der Deutsche Werberat zu seinen »Grundsätzen (Fassung von 2004) bezüglich "Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen" festhält: "In der kommerziellen Werbung dürfen Bilder und Texte nicht die Menschenwürde und das allgemeine Anstandsgefühl verletzen. Insbesondere darf Werbung - gerade gegenüber Kindern und Jugendlichen - nicht den Eindruck erwecken, dass bestimmte Personen minderwertig seien oder in Gesellschaft, Beruf und Familie willkürlich behandelt werden können." Dazu zählt er Aussagen und Darstellungen,

  • "die Personen wegen ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Sprache, ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer politischen Anschauung, ihres Alters oder ihres Aussehens diskriminieren

  • die Gewalt oder die Verharmlosung von Gewalt gegenüber Personen enthalten

  • die den Eindruck erwecken, Personen seien käuflich zu erwerben

  • die den herrschenden allgemeinen Grundüberzeugungen widersprechen (zum Beispiel durch übertriebene Nacktheit)

  • die Personen auf ihre rein sexuelle Funktion reduzieren und/oder deren ständige sexuelle Verfügbarkeit nahelegen

  • die pornografischen Charakter besitzen." (ebd.)

Damit alles seine Richtigkeit hat, misst der Deutsche Werberat im Beschwerdeverfahren einen Verstoß gegen diese Grundsätze vor allem an den folgenden Kriterien:

  • Eindruck des verständigen Durchschnittsverbrauchers

  • Charakter des Mediums

  • Art des beworbenen Produkts/der beworbenen Dienstleistung

  • aktuell herrschende Auffassung über Sitte, Anstand und Moral in der Gesellschaft

  • dargestellte gesellschaftliche Wirklichkeit wie beispielsweise in redaktionellen Teilen der Medien, Film oder Theater.

Wenn die »Anzahl der öffentlichen Rügen, die der Deutsche Werberat auch wegen geschlechterdiskriminierender Werbung gegen Frauen ausspricht, vergleichsweise gering ist, wird dies von der Vereinigung u. a. darauf zurückgeführt, dass bereits die Androhung einer Rüge nahezu alle Firmen veranlasse, die beanstandete Werbung vom Markt zu nehmen oder sie - der Kritik folgend - zu ändern. (vgl. ebd.) Wenn nichts geschieht, kommt es zur öffentlichen Rüge: Dabei werden die Medien »per Pressemitteilung über den Sachverhalt "unter Nennung des Unternehmens und Ortsangabe informiert" (ebd.) und damit noch einmal - und das in aller Öffentlichkeit - aufgefordert, diese Art von Werbung zu unterlassen. In solchen Fällen kann der Deutsche Werberat durchaus Erfolge aufweisen, wenn die betroffenen Firmen für sich abgewogen haben, ob der Imageschaden der öffentlichen Rüge größer ist als der werbliche Vorteil des Ganzen. Und natürlich führt auch nur ein Teil der eingehenden Beschwerden dazu, dass der Werberat nach Prüfung aktiv wird. Im Jahr 2012 sind insgesamt 915 Konsumenten mit ihren Beschwerden über 479 Werbaktivitäten beim Werberat vorstellig geworden. Von diesen eingegangenen Beschwerden wurden in der Vorprüfung 174 aussortiert, "da sie sich beispielsweise gegen mögliche Rechtsverstöße oder nicht kommerzielle Werbung richteten." (»Bilanz 2012) Etwas mehr als dreihundert Fälle (305), immerhin 16% mehr als im Vorjahr (262), wurden entschieden. "Nach eingehender Prüfung" (ebd.), wie ausdrücklich bemerkt wird, wurden die Firmen in 233 Fällen freigesprochen. In 23% der zur Entscheidung stehenden Kampagnen stellte sich der Deutsche Werberat an die Seite der "Protestler" (ebd.), wie es etwas abschätzig heißt. Immerhin: "Sein Votum setzte sich," eigenen Angaben zufolge, "bei den Unternehmen fast immer sofort durch". So sei die vom Werberat beanstandete Werbung überwiegend aus dem Markt genommen (57 Fälle) oder entsprechend geändert (9 Fälle) worden. Auch wenn der Deutsche Werberat sich als Fazit ans Revers heftet, dass die daraus ermittelte "Durchsetzungsquote des Gremiums von 92 Prozent", die "extrem hohe Akzeptanz seiner Urteile in der Wirtschaft" (ebd) signalisiere, bleibt das das Ganze doch kaum mehr als Augenwischerei. Rechtliche Mittel, die Schaltung geschlechterdiskriminierender Werbung zu verbieten, hat der Deutsche Werberat nämlich nicht.

Dabei ist solche Werbung keineswegs eine "Geschmacksfrage", wie Christiane Schmerl (1981, S.170) in einer ihrer bahnbrechenden Publikationen betonte, als geschlechterdiskriminierende sexistische Werbung mit Frauen noch "frauenfeindliche Werbung" genannt wurde. "Wie einfach das nachzuweisen ist," fährt sie an gleicher Stelle fort, "kann man sehen, wenn man in abfällige Aussagen oder unterwürfige, sich prostituierende Posen auf Frauenwerbebildern anstelle der Frauen andere Bevölkerungsgruppen einsetzt: In Deutschland wäre es z.B. unmöglich, Werbung mit witzigen antisemitischen Sprüchen und/ oder Abbildungen zu verkaufen — obwohl der Aufmerksamkeitswert kein geringer sein dürfte, im Gegenteil. … Genauso wenig würde es als Geschmacksfrage bezeichnet werden, wenn Behinderte in der Werbung veralbert würden oder alte Leute. Und das, obwohl entsprechende negative Vorurteile und Geringschätzung gegenüber diesen Gruppen nachweisbar in der Bevölkerung vorhanden sind." In der Beurteilung durch den Werberat  fallen "Protestler" mit ihren Beschwerden immer wieder durch. Vor 10 Jahren war es ein/e Beschwerdeführerin, die den Slogan eines Bekleidungsherstellers moniert hatte, der mit den Worten daherkam: "Sie werden in Ihrem Leben mehr als nur eine Frau lieben. Aber alle werden dasselbe Hemd bügeln.“ Das Bildmotiv zeigte dazu einen jungen Mann in gebügeltem Hemd und im Hintergrund schemenhaft den Oberkörper einer nackten Frau von hinten. So fiel das Ganze auf den/die Protestler/-in zurück, dem/der man dazu noch bescheinigte, das "eindeutig humoristische und augenzwinkernde Aufspießen" von Klischeevorstellungen in dieser Werbung nicht verstanden zu haben.  (vgl. Heike Bühler, 2004)

Auch wenn die Liste von Beschwerdefällen und Rügen der letzten 40 Jahre, die der Deutsche Werberat präsentiert, auf den ersten Blick ziemlich lang erscheint - es wird ohnehin nur eine Auswahl präsentiert -, sagt sie doch wenig über das wahre Ausmaß geschlechterdiskriminierender Werbung in Deutschland aus. Immerhin dokumentiert sie einige besonders eindrückliche Fälle. Diejenigen freilich, die abgewiesen wurden, werden nur vereinzelt erwähnt. Ein paar der vom Werberat dokumentierten Fälle geben Einblick in die Geschichte sexistischer Werbung in den letzten Jahrzehnten:

  • In den achtziger Jahren wurde auf einem Titelbild eines Werbeprospekts für Stoßdämpfer eine leicht bekleidete Frau in lasziver Pose auf der Motorhaube eines Pkw gezeigt. Der Text dazu lautete: "Wir befriedigen alle ihre Bedürfnisse."

  • Im gleichen Zeitraum zeigte ein Werbekatalog für Autozubehöreine halbnackte Frau, die vor  Autozubehörteilen kniete. Als Anzeigentext diente allein die Headline: "Verschleißteile".

  • In den neunziger Jahren fand eine eine Kfz-Werkstatt folgende Anzeige besonders gut: "Wir lassen Sie nicht hängen!" und fügte zu dem Anzeigenbild eine Frau hinzu, die ihre Brüste von unten stützte.

  • Im gleichen Zeitraum gab es eine Anzeige für Herrenunterwäsche, bei der junge Frau einem Mann vorne in die Unterhose schaut.

  • In ersten Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts erscheint das Werbeplakat einer Elektronik-Markt-Kette. Darauf ist  eine kriechende Frau in Unterwäsche zu sehen, die drei Brüste zeigt. Der Anzeigentext dazu "Mehr drin als man glaubt".

  • Aus dem gleichen Zeitraum stammt die Werbepostkarte eines Hotelbetreibers, die den Unterleib einer Frau im Bikini mit der aufgedruckten Aufschrift in der Höhe des Schambereichs '24 Stunden open' zeigt und dazu  "Sexy Preise" offeriert.

  • Eine Spedition lässt 2013 ihre Tanklastzüge mit der rückwärtigen »Ansicht einer Frau in Unterwäsche verbunden mit dem Slogan "fährt ein erstklassiges Fahrgestell von (Name der Firma)" durch Deutschland fahren.

  • Ein Kommunikationsunternehmen schmückte seine Anzeige im Jahr mit der Darstellung einer »halbnackten Frau, die gerade ihr Top hochzieht. Dazu der Text: "Na, Lust auf eine schnelle Nummer?"

Natürlich ist niemandem wirklich geholfen, um die eingangs zitierte »tageszeitung mit ihrem »sonntaz-streit vom 8.2.2014 noch einmal zu Wort kommen zu lassen, "wenn man in die Prüderie vergangener Epochen zurückfällt." Und ist es ihr beizupflichten, wenn sie schreibt, dass es natürlich auch möglich sein muss, Dessous zu zeigen, wenn man Dessous bewerben will. Doch ändert das nichts daran, dass die Politik und damit der Staat dann gefordert sind, wenn die Geschlechter - egal ob Frau oder Mann - ihres Geschlechts wegen diskriminiert werden. Und ebenso sicher ist, dass es ein schwieriges Unterfangen ist, den Gesetzgeber und die Gerichte dafür einzuspannen. Aber immerhin, es tut sich etwas. So schlagen die linken Fraktionen in Berlin, der taz zufolge, "acht Punkte vor, die Werbung für ein Verbot qualifizieren würden. Die Kriterien reichen von der Infragestellung der Gleichwertigkeit der Geschlechter über die entwürdigende Darstellung der Sexualität von Personen bis hin zur abwertenden Darstellung von Personen, die sich keiner vorherrschenden Vorstellung von Geschlecht zugehörig fühlen."  Dabei haben sich die Fraktionen an den Grundsätzen des »Österreichischen Werberats orientiert, der in der »Präambel des Abschnitts zu "»Geschlechterdiskriminierender Werbung (sexistische Werbung)" formuliert: "Da Werbung nicht nur ein Spiegelbild gesellschaftlicher Einstellungen ist, sondern Auswirkungen auf die Gesellschaft hat, insbesondere darauf, welche Bilder und Vorstellungen von Frauen und Männern, Kinder im Rahmen der Sozialisation erwerben, ist Werbung, die die Würde von Frauen oder Männern verletzt, als Diskriminierung zu unterlassen. Den dafür zur Beurteilung anzuwendenden Referenzrahmen bilden die Menschenrechte; im Fall von Frauendiskriminierung die Menschenrechte von Frauen." Der Kriterienkatalog, den das österreichische Pendant des Deutschen Werberats dafür aufstellt, ist dabei weitaus differenzierter und zeigt auf, wo die Deutschen nachzubessern haben. So werden darin folgende Kriterien für geschlechterdiskriminierende (sexistische Werbung) aufgeführt. Sie liege insbesondere dann vor, "wenn

a) Frauen oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden;

b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;

c) Unterwerfung oder Ausbeutung dargestellt oder zu verstehen gegeben wird, dass Gewalt oder Dominanzgebaren tolerierbar seien;

d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.

e) eine entwürdigende Darstellung von Sexualität vorliegt oder die Person auf ihre Sexualität reduziert wird;

f) Personen abgewertet werden, die nicht den vorherrschenden Vorstellungen über Zugehörigkeit zu einem Geschlecht entsprechen (z.B. intersexuelle, transgender Menschen)

g) Werbung für sexuelle Dienstleistungen darf, soweit sie rechtlich zulässig ist, die Würde von Menschen, insbesondere von SexdienstleisterInnen, KonsumentInnen oder PassantInnen, nicht verletzen. Körper und insbesondere weibliche oder männliche Sexualität dürfen nicht unangemessen dargestellt werden. Dabei ist auch besonders auf die Platzierung und das jeweilige Umfeld des Werbesujets zu achten

h) Werbung darf Aufstachelung zum Hass, insbesondere aufgrund der unter „Ethik und Moral“, 1.2 genannten Kategorien, weder aufweisen, noch billigen, fördern oder verherrlichen. Werbung darf insbesondere kein Material enthalten, das, wenn es im jeweiligen Zusammenhang beurteilt wird, Gewalt gegen Frauen billigt, fördert oder verherrlicht oder Mädchen und Burschen in sexualisierter Weise darstellt."

Die Debatte um sexistische Werbung geht weiter. Auch wenn sich die Akzente mittlerweile auch etwas verschoben haben, noch immer werden mit sexistischer Werbung Klischees bedient, die Christiane Schmerl(1992, S.21) in Schwarz und Weiß einander gegenüberstellt: "Männer sind Köpfe/Anzüge, Frauen sind Körper; Männer sind Anschauende, Begutachtende oder Bilder-Macher, Frauen sind Angeschaute, Begutachtete, Bildvorlagen. Der Mann ist Mensch, die Frau ist Geschlecht; der Mann ist Regisseur, Schiedsrichter, Kenner, Sammler; die Frau Ding, Bild, Beute und stumme Projektionsfläche. Der Mann ist sachlich, die Frau dagegen sinnlich, begehrlich und sonst gar nichts." Höchste Zeit, dass sich das ändert. Auch im Interesse der Männer.

*Heike Bühler, Sex Sells?! Frauenbilder in der Werbung“, Eröffnungsvortrag zur Ausstellung "Der Frauenzoo der Werbung“ vom 8. – 22. Mai 2004 im Rathauspavillon Pforzheim)
Eröffnungsvortrag Prof. FH Pforzheim

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 11.10.2021

    
   Arbeitsanregungen:
  1. Vergleichen Sie die Kriterienkataloge des Deutschen und des Österreichischen Werberates miteinander.

  2. Recherchieren Sie im Internet nach sexistischer Werbung und präsentieren Sie diese, indem Sie sie mit den Kriterien des Österreichischen Werberats zur sexistischen Werbung beurteilen. - Verfassen Sie hierzu eine →Werbetextanalyse in Form eines Gutachtens.

  3. Betrachten Sie auf dem »YouTube-Kanal von teachSam ausgewählte Videos auf der Playlist »Sexistische Werbungen und analysieren Sie sie unter dem Aspekt der Geschlechterdiskriminierung.

 

 
 
 

 
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