
Auch die politischen Parteien und der Staat sind gefordert, wenn es darum
geht, Diskriminierungen der Geschlechter - egal ob Frau oder Mann - einen
Riegel vorzuschieben.
Außer den politischen Parteien und dem Staat beteiligen sich aber auch
andere gesellschaftliche Institutionen, Verbände, Vereine, NGOS
unterschiedlicher Art und viele Einzelpersonen am Kampf gegen den Sexismus
in der Werbung. Dabei verstehen sie in der Regel ihr Engagement nicht
nur als Beitrag gegen sexistische Werbung, sondern auch gegen Sexismus und
Diskriminierung aus anderen Gründen.
Auch die Werbeindustrie selbst ist nicht untätig und beteiligt sich mit dem
Deutschen Werberat an dem Diskurs um geschlechterdiskriminierende Werbung.
Der Deutsche Werberat ist dabei eine Einrichtung der Selbstkontrolle der
im »Zentralverband
der deutschen Werbewirtschaft ZAW zusammengeschlossenen
Organisationen der werbenden Wirtschaft, des Handels, der Medien, der
Kommunikations- und Mediaagenturen, der Forschung sowie der Werbeberufe. Auf
der Grundlage seiner
»Grundregeln,
wonach "kommerzielle
Kommunikation (...) die allgemein anerkannten Grundwerte der Gesellschaft
und die dort vorherrschenden Vorstellungen von Anstand und Moral zu
(beachten hat)", will er in dem von ihm vertretenen Bereich "keine Form der
Diskriminierung anregen oder stillschweigend dulden, die auf Rasse,
Abstammung, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexuelle
Orientierung bzw. die Reduzierung auf ein sexuelles Objekt abzielt".
So hält er beispielsweise Werbeaussagen für geschlechterdiskriminierend und
belegt sie mit entsprechenden Werbeanzeigen.
So "spielen" bestimmte Werbeanzeigen in herabwürdigender Weise mit dem Alter
von Frauen.
-
Indem Sie auffordern,
»eine
ältere Frau gegen eine jüngere einzutauschen, stempeln sie
ältere Frauen als lästig und wertlos ab.Daran ändere sich auch
nichts, wenn ein entsprechender Werbeslogan mit seiner
Doppeldeutigkeit spiele.
-
Indem sie an die
Umgangssprache anknüpfen, wird der Begriff "Alte" auch ohne auf
das tatsächliche Alter abzuheben, für eine Frau verwendet, die
wie ein unbrauchbar oder aus der Mode gekommenes Produkt ersetzt
werden kann.
Von
vielen nicht geteilt werden dürfte hingegen sein, was der Werberat im
gleichen Zusammenhang für nicht diskriminierend ausgibt. So könne die
Abbildung eines Produktes allein oder, wenn nicht erkennbar ist, dass sich
z. B. der verwendete "Slogan
auf eine Frau beziehen soll, handelt es sich regelmäßig nicht um eine
diskriminierende Werbung."
Ähnlich sieht er es z. B. auch bei der "Verwendung von
Abbildungen »vor und nach einer Gewichtsreduktion, auch wenn dabei die
durchtrainierte Figur als die Angestrebte präsentiert wird." Begründung:
"Ein Produkt oder eine Dienstleitung, die den Wunsch vieler Menschen nach
einer schlankeren Figur bedienen, müssen nach Ansicht des Werberats auch
beworben werden können."
Nicht so lax sieht der Deutsche Werberat hingegen Werbebotschaften, in denen
"gewalttätige
und gewaltverherrlichende Darstellungen und Aggressivität in Wort und Bild"
zum Ausdruck kommen. Ist z. B. im Kontext der Darstellung eines nackten
Frauenkörpers von "Jetzt zugreifen" oder "Jetzt zuschlagen" die Rede, dann
ist auch nach Ansicht des Werberats eine Tabugrenze überschritten. Da könne
sich auch ein Unternehmen nicht damit herausreden, dass sich der Slogan oder
der Haupttext der Werbeanzeige allein auf das beworbene Objekt beziehe, denn
solche Botschaften suggerierten eine Übergriffigkeit gegenüber Frauen, die
jedem Fall abzulehnen sei.
Was soweit ganz gut klingt, ist aber auch Quelle von allerhand
Spitzfindigkeiten, weil der Teufel, wie auch sonst, auch hier natürlich im
Detail liegt.
Gewalttätige und gewaltverherrlichende Darstellungen und
Aggressivität in Wort und Bild sind ein Tabu in der Werbung. Auch
Humor, Doppeldeutigkeit und bewusste Übertreibung sind nicht
automatisch adäquate Mittel, um Bilder und Botschaften zu
verharmlosen.
Besonders kritisch sieht der Werberat deshalb Slogans wie „Jetzt
zugreifen“ oder „Jetzt zuschlagen“, wenn der Werbetext so mit einer
Frau bebildert wird, dass man annehmen könnte, der Slogan beziehe
sich auf die Frau. Unternehmen erklären in solchen Fällen, dass sich
der Text nicht auf die Frau, sondern allein auf das beworbene
Produkt beziehen sollte. Dies mag von der Firma auch so beabsichtigt
worden sein. Entscheidend ist jedoch der Empfängerhorizont: Solche
Slogans in Zusammenhang mit meist nackten Frauenkörpern suggerieren
eine Übergriffigkeit gegenüber Frauen, die in der Werbung ebenso wie
in der Gesellschaft keinen Platz hat.
gegenwärtig
43 Damit wird der Deutsche Werberat von allen relevanten
Wirtschaftszweigen der Werbung in Deutschland getragen.
wenn die ▪ öffentlichen Rügen des Deutschen Werberates im den Medien
immer wieder Aufmerksamkeit erhalten und positive Wirkungen erzielen können,
sind die Politik und damit der Staat dann gefordert, wenn die Geschlechter ihres Geschlechts wegen diskriminiert werden.
Und ebenso sicher ist, dass es ein schwieriges Unterfangen ist, den
Gesetzgeber und die Gerichte dafür einzuspannen. Aber immerhin, es tut sich
etwas. So haben die linken Fraktionen in Berlin 2014, der
taz
zufolge, acht Punkte vorgeschlagen, "die Werbung für ein Verbot
qualifizieren würden. Die Kriterien reichen von der Infragestellung der
Gleichwertigkeit der Geschlechter über die entwürdigende Darstellung der
Sexualität von Personen bis hin zur abwertenden Darstellung von Personen,
die sich keiner vorherrschenden Vorstellung von Geschlecht zugehörig
fühlen."
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
10.01.2025