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Jeder Mann oder jede Frau, jedes Kind, Deutsche und Menschen anderer Herkunft, selbst dann wenn sie nicht in Deutschland leben, kurz und gut: wirklich jedermann, gleich welcher Staatsangehörigkeit, darf sich in Deutschland mit seinem/ihrem Anliegen, direkt an den Deutschen Bundestag wenden. Wenn man sich über etwas aufregt, man sich über etwas beschweren will oder nur einen Verbesserungsvorschlag machen will, eine Einzelpetition solchen Inhalts direkt an die Volksvertretung zu richten (Legislativpetition), ist Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger (GG Art. 17) in Deutschland. Eine Petition (lat., Bittschrift. Gesuch, Eingabe) kann sich dabei auf einen politischen Sachverhalt beziehen, es kann aber auch darum gehen, dass sich jemand von einer Behörde ungerecht behandelt fühlt. Meistens hat ein Petent, wie man die Person nennt, die eine Petition stellt, auf anderen Wegen, oft mit vielen Enttäuschungen, versucht, sein Problem zu lösen. Wichtig: Die Inanspruchnahme des Petitionsrechts darf sich dabei auf den Petenten nicht nachteilig auswirken. Hat man seine Petition an den »Deutschen Bundestag adressiert (auch auf der Länderebene und auf »europäischer Ebene möglich), landet sie beim so genannten »Petitionsausschuss, dessen 28 Mitglieder nach dem Verhältnis der Sitze der Parteien im Bundestag von den jeweiligen Fraktionen in den Ausschuss entsendet werden. Der Petitionsausschuss ist verpflichtet, die Eingaben (Petitionen) entgegenzunehmen. Das bedeutet allerdings nicht, dass das darin formulierte Anliegen auch von den Mitgliedern dieses Gremiums mündlich erörtert wird. Hier handelt der Ausschuss von Fall zu Fall, wenn es sich um eine Einzelpetition handelt, oder macht sein Vorgehen bei einer öffentlichen Petition davon abhängig, wie viele Personen in welchem Zeitraum eine Petition mitunterzeichnet haben (z.B. Online-Petition). Grundsätzlich gilt, dass eine Petition in Schriftform aufgesetzt und ihren Verfasser auch namentlich aufführen muss. Ist sie soweit formal korrekt, muss sie zwar beschieden werden, aber ohne dass dafür eine Begründung gegeben werden muss. Nimmt sich der Petitionsausschuss einem Anliegen an und hält es für berechtigt, kann er die zuständigen Behörden zu einer Stellungnahme zwingen. Weisungen kann er ihnen allerdings nicht erteilen. Aus diesem Grunde treffen Petitionsbescheide auch in einem vorliegenden Fall keine verbindlichen Entscheidungen und stellen auch keine Verwaltungsakte dar. Seit dem Jahr 1980 wird die Anzahl der eingereichten Petitionen aufgelistet. (s. Tabelle: Waren es 1980 noch 10.735 ist es 2013 knapp ein Drittel mehr. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger versuchen sich offenbar mit Petitionen Gehör zu verschaffen, den Petitionsausschuss des Bundestags als eine Art Korrekturmechanismus einzusetzen, um Bitten und Beschwerden vorzutragen oder um auf Missstände hinzuweisen.
Von den 13.765 natürlichen Personen, die Petitionen beim Deutschen Bundestag im Jahr 2013 eingereicht haben, waren 67,85% männlichen und 25,16% weiblichen Geschlechts. (vgl. ebd., S.93) Von den Petitionen, die den Weg in die parlamentarische Beratung gefunden haben, das ist in etwa die Hälfte der eingegangenen Petitionen, wurden in der parlamentarischen Beratung ca. einem Drittel (30,25%) nicht entsprochen. Die andere Hälfte der Petitionen wurden ohne parlamentarische Beratung durch Rat, Auskunft, Verweisung, Materialübersendung usw. erledigt (32,33% aller eingegangenen Petitionen), 11,61% wurden, weil das Vorbringung des Anliegens "ohne Anschrift, anonym, verworren, beleidigend usw." erfolgte, ohne parlamentarische Beratung beschieden. Und etwa 10% der beim Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages eingegangen, von diesem aber nicht parlamentarische beratenen Anliegen, wurden an die jeweilige Volksvertretung der Länder abgegeben. (vgl. ebd., S.97) Seit dem Jahr 2005 hat die E-Demokratie mit ihren digitalen Möglichkeiten
und Plattformen im Internet (Wikis, Blogs, sozialen Netzwerken etc.) auch
den Deutschen Bundestag erreicht. Seitdem können Petitionen auch online
eingereicht werden. Voraussetzung dafür: Petitionen müssen nicht mehr, wie
früher gefordert, handschriftlich unterzeichnet sein. Und immer mehr
Bürgerinnen und Bürger (über 50 Prozent davon sind zwischen 40 und 65 Jahre
alt) machen
inzwischen von Online-Petitionen Gebrauch.
Sind diese Kriterien erfüllt und stehen einer Veröffentlichung nicht
weitere Hindernisgründe entgegen (z.B. eine Belastung des sozialen Friedens,
der internationalen Beziehungen oder des interkulturellen Dialogs), wird sie nach einer etwa dreiwöchigen
Prüfung durch den Ausschussdienst, der den Petitionsausschuss in seiner
Arbeit unterstützt, zugelassen und veröffentlicht. Mit dem Zeitpunkt der Zulassung gilt
dann eine Frist von 6 Wochen, während der der Petitionstext online gestellt
wird. Während dieses Zeitraums kann die Petition von allen unter Angabe
ihres Namens unterzeichnet werden. Misst man den „Erfolg“ einer
Online-Petition daran, dass die Petenten vom Petitionsausschuss des
Bundestags eingeladen und angehört werden, muss die Online-Petition in den
ersten vier Wochen nach ihrer Einreichung bzw. Freischaltung 50.000
Unterstützer gefunden haben. So geschieht dies aber nur im Regelfall. Denn
selbst bei Erreichen des Quorums können sich die Abgeordneten des
Petitionsausschusses mit einer Zweidrittel-Mehrheit gegen die Beratung einer
Petition in einer öffentlichen Sitzung entscheiden. Genauso ist es auch
möglich, dass eine Petition öffentlich beraten wird, obwohl sie das nötige
Quorum nicht erreicht hat. Maßgeblich ist letztlich stets der Inhalt der
Petition. Die Grenze von 50.000 Unterstützern in der Vier-Wochen-Frist
erreichen allerdings nur sehr wenige Petitionen. Dafür genügt schon ein
Blick in das »Petitionsforum des E-Petitionen-Portals des Deutschen Bundestags. Was verleitet Bürgerinnen und Bürger dazu, sich mit einer Online-Petition
an den Bundestag zu wenden, dessen Petitionsausschuss offenbar ein zentrales
Element der E-Demokratie (Richter/Bürger 2014, S.255) geworden ist? Warum
zeichnen immer mehr von ihnen online die darin ausgedrückten Anliegen?
Natürlich hat es auch mit
Clicktivism zu tun, mit der Offerte der sozialen Medien, die auch in
diese früher "abgeschirmten" Partizipationspfade politischer Willensbildung
eindringen, mit einem Mausklick eine Sache zu unterstützen. Und ebenso sind
Online-Petitionen Formen der Vergesellschaftung, liefern Kitt für den
Zusammenhalt der Menschen. Diese schließen sich zusammen und entwickeln ein
Zusammengehörigkeitsgefühl, das in unserer individualisierten Gesellschaft
jeder für sich immer wieder neu herstellen muss. Offensichtlich erhoffen
sich die Petenten aber vor allem, dass ihr Anliegen auf die öffentliche
Agenda gesetzt wird, dass es Aufmerksamkeit erregt und sie sich auf diese
Weise aktiv in den Prozess der politischen Willensbildung einbringen können.
Indem sie den Petitionsausschuss als „Kummerkasten der Nation“ verstehen,
machen sie diesen auch zu einem Seismografen, der Meinungen und Stimmungen
in der Bevölkerung aufzeichnet. Online-Petitionen geben ihnen die Chance,
sich öffentlich zu artikulieren und wenn, wie im Fall des E-Petitionsportals
des Deutschen Bundestags, auch noch die Möglichkeit besteht, im User-Forum
„Diskussionszweige“ mit anderen sprießen zu lassen, öffnet sich ein weiterer
Aktions- und Kommunikationsraum zivilgesellschaftlicher Beteiligung und
sozialer Vernetzung. Die kommunikativen und partizipativen Angebote, die
auch das E-Petitionsportal des Deutschen Bundestages enthält (Forum und die
Möglichkeit mit einem oder den Petenten per E-Mail Kontakt aufzunehmen) sind
dazu richtige Schritte, um die Online-Petitionen dabei zu stärken, einen
vorhandenen Diskurs über ein bestimmtes Thema in Gang zu bringen, zu
begleiten oder zu fördern. Und: Wer eine öffentliche Petition einstellen
lässt, wirbt damit, ob ihr Anliegen zur parlamentarischen Anhörung kommt
oder nicht, für seine Sache, aktiviert und mobilisiert andere, es ihm
gleichzutun. Und am Ende bekommt die Petenten auch noch eine Vielzahl
anderer Daten zur Auswertung, an denen sie das erreichte Ergebnis mit ihren
Erwartungen abgleichen und Erfolg oder Misserfolg ihrer u. U. auch
andernorts verfolgten Cross-Media-Marketing-Strategie messen können. (Quellen:
Weiterführende Links:
Gert Egle, www.teachsam.de, 24.3.04) |
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Arbeitsanregungen
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