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Die Art und das Ausmaß der politischen Beteiligung von Bürgerinnen und
Bürgern an politischen Entscheidungen in Demokratien hängt zunächst
einmal davon ab, wie ein demokratisches System den Willen des Volkes
ermitteln und umsetzen will. Dabei wird die Herrschaft des Volkes, die
das Wesen demokratischer Systeme ausmacht, in unterschiedlichen Formen
verwirklicht. Diese basieren mehr oder weniger stark auf den beiden
verschiedenen →Grundtypen
der Demokratie (direkte Demokratie, repräsentative Demokratie), die
sich in der politisch-gesellschaftlichen Praxis allerdings aus
unterschiedlichen Gründen miteinander vermischen. Die seit der
Verabschiedung des Grundgesetzes im Jahr 1949 immer wieder geführte
Debatte über die Notwendigkeit der Ergänzung der repräsentativen
Demokratie in Deutschland um direktdemokratische
Entscheidungsmöglichkeiten des souveränen Staatsvolkes dreht sich immer
wieder um die Frage der →Einführung
bundesweiter Volksentscheide. Die Bedeutung des Begriffs Volksentscheid ist in Deutschland nicht immer eindeutig abgegrenzt. Zum Einen ist damit die direktdemokratische Abstimmung über eine aus dem Volk per Volksinitiative und Volksbegehren eingebrachte Vorlage gemeint. Zum anderen wird Volksentscheid in Deutschland auch häufig synonym für Referendum verwendet (siehe auch Abschnitt Begrifflichkeit und Abgrenzung). Volksentscheide gibt es in Deutschland in allen gesetzgebenden Gebietskörperschaften (also Bund und Länder), allerdings in teils sehr unterschiedlicher Ausgestaltung. In aller Regel sind Volksentscheide in Deutschland verbindlich, es gibt jedoch einige wenige Ausnahmefälle hierzu. Direktdemokratische Abstimmungen in Gebietskörperschaften ohne Gesetzgebungskompetenz (Kommunen und Landkreise) werden hingegen als Bürgerentscheid bezeichnet.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
26.02.2015 |
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