Zum
▪ Quellennachweis beim
▪ Zitieren
gehört die korrekte Angabe des Autors bzw. Herausgebers eines Werkes
und des Titels.
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Beim Nachweis des Autors oder Herausgebers wird der Vorname oder das
Initial des Vornamens dem Nachnamen, durch ein Komma abgetrennt, nachgestellt.
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Wenn ein Werk mehrere Autoren hat, kann man diese entweder hintereinander aufzählen
oder nur den ersten anführen und auf die anderen mit dem Zusatz "u. a." =
"und
andere" hinweisen (mitunter auch lat. Bezeichung: et al.)
z.B.
Linke, Angelika, Nussbaumer, Markus und Portmann: Paul, Studienbuch Linguistik, (2.Aufl.),
Tübingen: Max Niemeyer Verlag 1994
oder:
Linke, Angelika u. a.: Studienbuch Linguistik, (2.Aufl.), Tübingen: Max
Niemeyer Verlag
1994
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Ist in der Quelle überhaupt kein Verfasser angegeben, macht man dies durch die
Bezeichnung "o.V.," (= ohne Verfasserangaben) kenntlich. Ins
Literaturverzeichnis werden dieses Titel entweder unter "O" eingeordnet oder
einfach alphabetisch mit dem Titelinitial eingereiht.
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Wenn ein Werk eines anderen von einem oder mehreren Herausgeber(n)
veröffentlicht wird, steht hinter dem Namen des Herausgebers und dem Vornamen oder
Vornameninitial in Klammern der Zusatz "(Hrsg.)"
(=Herausgeber). Der Herausgeber eines Werkes, meistens einer Sammlung von Werken
verschiedener Autoren, kann natürlich auch Autor eines eigenen Beitrages in diesem
Sammelwerk sein.
z.B.:
Andersen, U., Woycke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der
Bundesrepublik Deutschland, 2., neu bearbeitete Aufl., Opladen: Leske Verlag, 1995
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Das Ende der Verfasser- bzw. Herausgeberangabe markiert ein Doppelpunkt.
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Der Titel eines Werkes, aus dem zitiert wird, sollte vollständig
nachgewiesen werden.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
10.01.2024
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