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Aufforderungen,
Präsentationen
durchzuführen, werden auf verschiedene Art und Weise gestellt. Sie lassen
mehr oder minder Freiraum, Inhalt und Form einer Präsentation zu gestalten.
Manche Arbeitsanweisungen sind sehr genau und bis ins Detail hinein
konkretisiert. Damit will man erreichen, dass die erwünschten Präsentation
so gestaltet sind, wie es gewünscht wird. So kann man festlegen,
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was man überhaupt unter einer
Präsentation versteht
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welche Medien zum Einsatz kommen sollen
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wie viele Medien (z. B.
PowerPoint- oder
Overhead-Folien) maximal zum Einsatz kommen sollen
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in welcher Form bestimmte Gegenstände
visualisiert werden sollen
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wie lange eine Präsentation dauern darf
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ob, und wenn ja, welche Informationen den Zuhörern ausgehändigt werden
sollen (z. B.
Handout)
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ob im Anschluss an die Präsentation oder auch in ihrem Verlauf über
die Inhalte im Plenum gesprochen werden soll
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....
Aus diesem Grunde ist es hilfreich, die Arbeitsanweisungen so zu
formulieren, wie es didaktisch geboten zu sein scheint. Es kann also
durchaus auch sinnvoll sein, einen sehr offen gehaltenen Arbeitsauftrag wie
z. B. "Präsentieren
Sie Ihre Ergebnisse" zu stellen, wenn man erreichen will, dass
der bzw. die Vortragende nach eigenem, allerdings begründeten Ermessen die
äußeren Koordinaten seiner Präsentation festlegt. Eine Sonderstellung
nehmen Arbeitsaufträge ein, die bei den so genannten
Präsentationsprüfungen
vorkommen.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
16.09.2016
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