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Arbeitsaufträge zur Präsentation

Überblick

 
 
  Aufforderungen, Präsentationen durchzuführen, werden auf verschiedene Art und Weise gestellt. Sie lassen mehr oder minder Freiraum, Inhalt und Form einer Präsentation zu gestalten.

Manche Arbeitsanweisungen sind sehr genau und bis ins Detail hinein konkretisiert. Damit will man erreichen, dass die erwünschten Präsentation so gestaltet sind, wie es gewünscht wird. So kann man festlegen,

  • was man überhaupt unter einer Präsentation versteht

  • welche Medien zum Einsatz kommen sollen

  • wie viele Medien (z. B.  PowerPoint- oder Overhead-Folien) maximal zum Einsatz kommen sollen

  • in welcher Form bestimmte Gegenstände visualisiert werden sollen

  • wie lange eine Präsentation dauern darf

  • ob, und wenn ja, welche Informationen den Zuhörern ausgehändigt werden sollen (z. B. Handout)

  • ob im Anschluss an die Präsentation oder auch in ihrem Verlauf über die Inhalte im Plenum gesprochen werden soll

  • ....

Aus diesem Grunde ist es hilfreich, die Arbeitsanweisungen so zu formulieren, wie es didaktisch geboten zu sein scheint. Es kann also durchaus auch sinnvoll sein, einen sehr offen gehaltenen Arbeitsauftrag wie z. B. "Präsentieren Sie Ihre Ergebnisse" zu stellen, wenn man erreichen will, dass der bzw. die Vortragende nach eigenem, allerdings begründeten Ermessen die äußeren Koordinaten seiner Präsentation festlegt.

Eine Sonderstellung nehmen Arbeitsaufträge ein, die bei den so genannten Präsentationsprüfungen vorkommen.

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 16.09.2016

 
      
  [ Überblick ] Auftrag 1 ]  
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