So ganz allgemein kann man das nicht
beantworten. Es kommt vor allem darauf an, was man unter dem Begriff
Stellungnahme
und dem Vorgang des
Stellungnehmens
versteht. Dies bedeutet nicht, dass der Text erörtert werden soll. (vgl.
Texterörterung).
Bei der Textanalyse bezieht sich die Stellungnahme in der Regel auf die
Beurteilung des Funktionszusammenhanges von Form, Inhalt und Aussage des
Textes.
Es wird also ein Urteil darüber verlangt,
-
ob Form, Inhalt und Aussage des Textes zueinander
"passen".
-
ob der Text seine angestrebte Wirkung erreicht,
-
ob die sprachlichen und rhetorischen Mittel sach- und
zielgruppengemäß verwendet werden.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
30.12.2023