"Wir Friedrich August von Gottes Gnaden König in Pohlen etc. uhrkunden
hiermit, daß Wir nach Unsers gewesenen Hoff-Comödiantens Jahnn Caspar
Haackens Absterben, dessen Wittwe, Sophie Hackin, zu Unserer Hoff-Comödianin
auf= und angenommen, Thun auch solches hiermit und Krafft dieses offenen
Briefes dergestalt und also, daß dieselbe nebst ihrer Bande als Unsere
Hoff-Comödianten von Männlich gehalten und geachtet werden, sie auch befugt
seyn sollen, in Unsern Chur- und Erblanden, bei unverbothener Zeit, aller
Orten, ingleichen in denen Leipziger Messen und acht Tage vor und acht Tage
nach den Messen ungehindert zu agiren und zu spielen. Jedoch sollen sie die
gewöhnlichen Abgaben zu erlegen und abzustatten haben, über die Gebühr aber
nicht beschweret werden. Befehlen demnach jedes Orts Obrigkeit, absonderlich
denen Räthen von Städten, sich hiernach gehorsamst zu achten, und besagte
Haackin nebst ihrer Bande hierunter zu schützen. Urkundlich haben Wir dieses
Decret eigenhändig unterschrieben und mit Unserm Königl. Insiegel beidrucken
lassen. So geschehen und geben zu Dreßden, am 11. Martii 1723
Augustus Rex. mp."
(Quelle: Freiherr Friedrich Johann von Reden-Esbeck (1881): Caroline
Neuber und ihre Zeitgenossen, S.51-52 . - gemeinfrei)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
28.08.2025