Das
einfache bzw. relative
Mehrheitswahlrecht ist ein Wahlsystem, das die Einteilung des
Wahlgebiets in Wahlkreise voraussetzt. Im nachfolgenden Schaubild wird um
der Anschaulichkeit und Übersichtlichkeit willen von einer rein
fiktiven Anzahl von 50 Wahlkreisen ausgegangen.

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
29.09.2013
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