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"Ce tableau-là, c’est la guerre." - Ein Gemälde Wilhems II. von
Max Koner (1890)
Die
Gründung des • Deutschen Kaiserreichs
1871 vollzog sich unter preußischer Führung und war das
Ergebnis seiner machtstaatlichen Politik.
Einen Nationalstaat
strebte die bürgerliche Emanzipationsbewegung im 19. Jahrhundert
schon im 19. Jahrhundert an, indem sie die Ideen von Freiheit,
Gleichheit und Brüderlichkeit der Französischen Revolution mit der
nationalen Frage verknüpfte.
Doch die
maßgeblichen Kräfte, die das Deutsche Reich am 18. Januar 1971 aus
der Taufe hoben, waren andere. Statt den Nationalstaat von unten zu
gründen, wie es noch in der gescheiterten Revolution von 1848
versucht worden war, ging die Initiative jetzt von oben aus, statt
bürgerlichen Revolutionären und gewählten Volksvertretern waren es
die Kräfte der alten Ordnung, die das Reich von oben gegründet
haben. Im Grunde genommen wurde damit die Reichsgründung von
politischen Topographie ihrer maßgeblichen Akteure her betrachtet nicht nur von von unten
nach oben sondern zugleich auch von links nach rechts verschoben.
(vgl. Kruse 2012a)
Die »deutsche
Reichsgründung wurde symbolträchtig mit der »Kaiserproklamation
des preußischen Königs »Wilhelm
I. (1797-1888) im »Spiegelsaal
des »Schlosses
Versailles (sog. »Reichsgründungstag
18.1.1871) nach dem Sieg des preußisch geführten
Mililtärbündnisses der deutschen Staaten im »Deutsch-Französischen
Krieg (1870-71) also sog. »kleindeutsche
Lösung ohne Österreich unter Führung Preußens inszeniert. Sie
gab dem im wirtschaftlichen Zusammenschluss der deutschen Staaten im
»Deutschen
Zollverein (1833/34) bereits weitgehend vollzogenen
wirtschaftlichen Zusammenschluss den politischen Rahmen, der auch
den Kampf um die politische Hegemonie in Deutschland und den Kampf
um die politische Hegemonie in Europa vorläufig beendete (s. Abb.).
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Mit den
»Novmberverträgen
von 1870 traten die süddeutschen Staaten mit den Königreichen »Württemberg
und »Bayern
sowie die Großherzogtümer »Baden
und »Hessen
mit seinen Gebieten südlich der Mainlinie zum 1. Januar 1871 dem von
Preußen dominierten »Norddeutschen
Bund bei. Zugleich wurde am gleichen Tag auch die neue
Bundesverfassung in Kraft gesetzt, die aus dem föderalen deutschen
Staat, der formell ein Bund der Fürsten und
Freien
Städte darstellte, zum neu geschaffenen Deutschen Reich ausgedehnte.
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Am 16. April 1871, also Monate nach der im Januar
vorweggenommenen Kaiserproklamation im Versailles, beschlossen Reichstag und Bundesrat das »Verfassungsgesetz
für das Deutsche Reich vom 16. April 1871 mit der neuen •
Verfassung der neuen verfassungsrechtlichen Lage anzupassen.
Die "Reichsgründung von oben" war das Ergebnis des Scheiterns der
bürgerlich-liberalen Bewegung mit ihren Plänen im Zuge der
revolutionären Ereignisse von 1848/49 einen Nationalstaat zu
gründen. Mit der Ablehnung der ihm von der Frankfurter
Nationalversammlung angebotenen Kaiserkrone und der anschließenden
militärischen Niederschlagung der Reichsverfassungskampagne durch
den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. endeten die
letzten Versuche, der Reichsgründung von unten in einem Desaster.
Zugleich führten die Ereignisse auch dazu, dass große Teile des
liberalen Bürgertums fortan glaubten, "den Kräften der alten Ordnung
im offenen Konflikt unterlegen zu sein und von nun an besser eine
angepasste Realpolitik jenseits revolutionärer Umsturzversuche zu
praktizieren" (Kruse
2012a), auch wenn es in der Folgezeit in Preußen weiterhin große
Konflikte zwischen der liberalen Volksvertretung und der Monarchie
gab.
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"Ce tableau-là, c’est la guerre." - Ein Gemälde Wilhems II. von
Max Koner (1890)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
05.10.2023