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Mündliche Abiturprüfung in Baden-Württemberg

Kurzvortrag mit Prüfungsgespräch

 

 
 
 

In Baden-Württemberg regelt die "Verordnung des Kultusministeriums über die Abiturprüfung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit Heim (Abiturverordnung Gymnasien der Normalform , NGVO vom 24. Juli 2001)" mündliche Prüfungen. Darin heißt es in § 23 Absatz 5 :

(5) In der mündlichen Prüfung soll der Schüler das Prüfungsthema oder die Prüfungsaufgaben in zusammenhängender Rede darstellen und in einem anschließendem Prüfungsgespräch in größere fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge einordnen. Die Prüfung darf keine Wiederholung, sondern muss Ergänzung der schriftlichen Prüfung sein; sie bezieht sich über das Prüfungsthema oder die Aufgabenstellung hinaus auch auf weitere Themen der Bildungs- und Lehrpläne.

Beispiel:

 

 

 
     
  Mdl. Prüfung ] Deutsch ]  
   

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