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Das Fach Deutsch wird im mündlichen Abitur in Baden-Württemberg schon seit längerem als Kurzvortrag mit Prüfungsgespräch durchgeführt. Es gelten allgemein jene Anforderungen, die in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002) In der Abiturverordnung für Gymnasien der Normalform
(NGVO vom 24.Juli 2001) in Baden-Württemberg wird verlangt, dass die
mündliche Prüfung keine Wiederholung, sondern Ergänzung der schriftlichen
Prüfung sein muss.
Die Prüfungszeit steht für einen möglichst geschlossen Kurzvortrag und das sich anschließende Prüfungsgespräch zur Verfügung. Das Prüfungsgespräch sollte in zwei Bereiche unterteilt werden. Im ersten Bereich geht es um Vertiefung der im Vortrag dargelegten Kenntnisse, im zweiten Bereich um die über diese Aspekte hinausgehenden Kenntnisse im Fach Deutsch.
Von den Aufgabenstellungen für die mündliche Prüfung wird erwartet,
Die Vorlagen für die Prüfung können über herkömmliche literarische, wissenschaftliche, essayistische oder journalistische Texte hinausgehen und auch andere Medien und Textarten (Standbilder, Hörbeispiele, Bühnengestaltungen, Rollenbeschreibungen, Regiepläne, Skizzen u. ä.) einbeziehen. Ebenso können Aufgaben für die mündliche Prüfung auch Vergleiche verschiedener medialer Darstellungsformen oder Aufgaben zum gestaltenden Interpretieren sein. Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
23.01.2017 |
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