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In Baden-Württemberg wird die mündliche Prüfung im Fach Deutsch an Gymnasien der Normalform, da es als Kernkompetenzfach obligatorisch schriftlich geprüft wird, im Allgemeinen nur als Zusatzprüfung durchgeführt, sofern der Vorsitzende die Prüfung in dem schriftlichen Fach nicht anordnet. Das Fach Deutsch zählt zur Gruppe der Fächer, die im Abitur
schriftlich geprüft werden (schriftliche Fächer). Prüfungen in den schriftlichen Fächern werden als Kurzvortrag mit Prüfungsgespräch durchgeführt. Damit scheidet die so genannte Präsentationsprüfung (Präsentation und Prüfungsgespräch), die den mündlichen Fächern vorbehalten bleibt für das Fach Deutsch aus. Das gleiche gilt für die anderen Kernkompetenzfächer Mathematik und die gewählte Fremdsprache, sowie das Profil- bzw. Neigungsfach Im Gegensatz zu dem gewählten mündlichen Prüfungsfach kann eine Prüfung in Deutsch auch nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden. Im Rahmen der mündlichen Prüfung, die keine Wiederholung, sondern Ergänzung der schriftlichen Prüfung sein darf, wird verlangt, dass der Prüfling das Prüfungsthema oder die Prüfungsaufgaben
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