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Ehe

"Wer verheiratet ist, bleibt eher zusammen?"

Ehe und nichteheliche Lebensgemeinschaften

 
 
Für die meisten jungen Leute beiderlei Geschlechts ist es heute selbstverständlich, irgendwann einmal zu heiraten. Heiraten hat Konjunktur, die Suche nach dem richtigen Partner fürs Leben ein Sendungsformat im Fernsehen und der "Wedding-Planer" sind ebenso en vogue wie die zahlreichen Hochzeitsmessen im Lande. Sonderbar eigentlich, wenn man bedenkt, dass so manches junge Glück schon nach ein paar wenigen Jahren vor dem Scheidungsrichter steht und sich darüber streitet, wer noch wie viel für den Kredit abbezahlen muss, mit dem man das rauschende Hochzeitsfest mit 250 Gästen und der Stretch-Limousine zwei Tage und drei Nächte lang gefeiert hat. Doch ist der Verzicht auf eine Heirat tatsächlich die Alternative? Unterscheidet sich das Beziehungsleben verheirateter Paare von denen unverheirateter wirklich? Und: Findet sich Harmonie sogar eher bei denen, die ohne Trauschein zusammenleben?
Eines scheint klar zu sein: Unverheiratete Paare sind eher „Verhandlungspaare“ als verheiratete. Sie müssen ihre Beziehungsstruktur, die nicht institutionell gerahmt ist, immer wieder miteinander aushandeln und müssen die Rollen auf dieser Verhandlungsgrundlage selbst definieren. Die Frau als Hausfrau und Mutter, der Mann als Ernährer ist nicht von vornherein das angebotene Beziehungsmuster unverheirateter Paare. Zu ihrem Selbstverständnis gehört eben, dass die Bedeutung der Beziehung und die darin von Mann und Frau einzunehmenden Rollen nicht festgelegt ist.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften müssen sich in der Praxis bewähren, ihr Zeithorizont ist grundsätzlich unbestimmt. Wenn sie die Erwartungen nicht erfüllt, kann sie jederzeit aufgekündigt werden. Was auf der einen Seite mehr Handlungsoptionen bringt, muss indessen meist mit deutlich intensiverer Beziehungsarbeit bezahlt werden. Denn die jederzeit mögliche Trennung führt auf der anderen Seite auch zu einer gewissen Verunsicherung, wenn man sich seines Partners bzw. seiner Partnerin wegen des fehlenden Trauscheins nicht so gewiss glauben kann.
Dass verheiratete Paare indessen emotional eher aneinander gebunden sind als unverheiratete, ist eine Legende. Wenn eine Paarbeziehung funktionieren soll, müssen Freiheit und Bindung vernünftig austariert werden. Das gilt gleichermaßen für die Ehe und die so genannte „wilde“ Ehe. Was sie vielleicht unterscheidet, ist auch hier das immer wieder nötige Aushandeln von persönlicher Freiheit und Gemeinsamkeit, das letztere strukturell kennzeichnet. In jedem Fall – das zeigen alle Forschungsergebnisse – ist die Bindung, die beide Partner in der jeweiligen Paarbeziehung eingehen, nicht unterschiedlich. Beide leben von Vertrauen und der Verpflichtung für einander zu sorgen. Und in beiden Lebensformen ist der jeweilige Partner die mit Abstand wichtigste Person, wenn es darauf ankommt, praktische und emotionale Unterstützung zu erhalten.
Wenn sich unverheiratete Paare wieder trennen, geben sie im Allgemeinen die gleichen Gründe an wie Ehepartner. Allerdings sind sie, wie Statistiken belegen, schneller bereit, die Beziehung aufzulösen, als verheiratete Paare. Und vielleicht entwickeln sie dabei auch nicht solche Schuldgefühle oder das Gefühl, versagt zu haben, wie verheiratete Paare.
Und am Schluss muss mit einer Mär aufgeräumt werden: Wer vor der Ehe zusammenlebt, lebt später nicht eher harmonisch mit seinem Partner zusammen, wenn die Heirat vollzogen ist. Im Gegenteil: Solche Paare liegen sich häufiger in den Haaren, sind weniger zufrieden mit ihrer Ehe und lassen sich sogar häufiger scheiden.
Ob verheiratet oder nicht, was bleibt, stets die Qual der Wahl: Die Wahl des richtigen Partners nämlich oder richtigen Partnerin.

(vgl. Rüdiger Peuckert, Familienformen im sozialen Wandel, 2., völlig überarb. und erw. Aufl., Wiesbaden 1996, S.80-86)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 09.12.2015

     
   Arbeitsanregungen:
  1. Arbeiten Sie Besonderheiten nichtehelicher Lebensgemeinschaften im Vergleich zur Ehe heraus.

  2. Können Sie sich für sich selbst ein Leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vorstellen? Unter welchen Umständen? Wie lange?
     

 
     
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