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bis zum 18. Jahrhundert üblich
keine gegenseitige Zuneigung
Zweck: Haushalt- und Wirtschafts–gemeinschaft, Sex, Nachwuchs |
entstanden im 18. /19. Jh.
gegenseitige Zuneigung maßgebend |
seit etwa 1970 in der BRD
Ehe wird nicht mehr legitimiert als Haushalts- und
Wirtschafts–gemeinschaft, als Beziehung, die Sex erlaubt, oder als Institution, die
für Nachwuchs sorgt
aber: starke Bedeutungs–zunahme
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durch höhere Lebenserwartung der Menschen
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weil einziger Fixpunkt bei sonst sich auflösenden Sinngebungen
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weil zum Teil mit widersprüchlichen Erwartungen (Treue
vs. freie Sexualität...) überfrachtet
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