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Mit Hilfe von »Demokratie-Audits
soll "festgestellt werden, wie zufrieden oder unzufrieden die
Bürgerschaft mit ihren demokratischen Einfluss-, Gestaltungs- und
Kontrollmöglichkeiten ist, wo Defizite beklagt werden und der
Verbesserungsbedarf am größten ist." (Roth
2010, S.2) »Auditing ist dabei eine Methode des →Qualitätsmanagements, das die Leistungsfähigkeit eines Systems oder Prozesses mit regelmäßigen Anhörungen und Befragungen oder auch wiederholter systematischer Erfassung von Beobachtungen (»Monitoring) mit dem Ziel in einen bestimmten Prozess steuernd einzugreifen, wenn dieser anders als erwartet oder erwünscht verläuft. Beim Auditing, das ist eine besonders wichtige Voraussetzung, sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dabei nicht an Befragungen teilnehmen, deren Maßstäbe von bestimmten sozialwissenschaftlichen Forschungsansätzen vorgegeben sind, sondern selbst an der Zielformulierung und an der Gestaltung des Audit-Prozesses mitgestalten. Indem die Bürgerinnen und Bürger in einem solchen auf Bürgerbeteiligung setzenden Konzept mitberaten, sind sie Teil eines »deliberativen Konsultationsprozesses. Da die Audit-Aktiven zudem nicht passiv bleiben, spricht man in diesem Zusammenhang auch von einer aktivierenden Befragung. (vgl. ebd., S.1) Damit das Konzept der Demokratie-Audits halten kann, was es verspricht, müssen zunächst einmal genügend Menschen bereit und befähigt sein, daran teilzunehmen. Und ebenso muss unter den Repräsentanten des politischen Systems, bei Regierungen, Abgeordneten und Parteien auch die Bereitschaft vorhanden sein, die Ergebnisse solcher Demokratie-Audits ernst zu nehmen und in politische Reformen umzusetzen. Andernfalls kann das in Demokratie-Audits sich äußernde bürgerschaftliche Engagement und die Bereitschaft dazu, sehr geschädigt werden. Wer nämlich an so einem Prozess teilgenommen hat, wird, sofern sein Engagement folgenlos bleibt, mit hoher Wahrscheinlichkeit die Motivation zu weiterer politischer Partizipation - sowohl in konventioneller und nicht konventioneller Form - verlieren. In Deutschland wird, im Gegensatz zu Großbritannien, den Niederlanden oder Österreich, das demokratiepolitische Potential von Demokratie-Audits bisher kaum genutzt. Dafür kommen verschiedene Gründe in Betracht. Sicher liegt es auch "an einer notorisch überheblichen Selbstzufriedenheit im politischen Betrieb" und so könnte es zu einem Mehr an demokratischen Audits "vermutlich nur kommen, wenn das Unbehagen sich in Gestalt von 'Wutbürgern' verstärkt und eine Ausweitung demokratischer Mitsprache und Mitentscheidung demonstrativ eingefordert wird. " (ebd., S.9) In Baden-Württemberg hat sich die grün-rote Landesregierung im Juli 2012, nicht zuletzt nach den Erfahrungen mit Stuttgart 21 entschlossen, als erste Landesregierung entschlossen, den Landesbehörden bestimmte Regeln für die Bürgerbeteiligung vorzuschreiben. Nach Auskunft der Staatsrätin für Bürgerbeteiligung, Gisela Erler (Grüne) in einem »dpa-Interview, sei darin festgelegt, welche Bürgerinnen und Bürger wann und wie in die Verfahren einbezogen werden sollen. Auf diese Weise soll der Austausch zwischen Bürgern und Politik verbessert und zugleich regelmäßig die Demokratiezufriedenheit und die Zufriedenheit der Bürgerbeteiligung ermittelte werden. Dass dieses Vorhaben auch eine andere Art der Information und ein höheres Maß an Transparenz erfordert, ist der Politikerin dabei klar: verständlicher müsse sie werden, dass auch Laien verstünden, worum es geht. Ein Mittel, um die Bürgerbeteiligung und die Demokratie- und Partizipationszufriedenheit zu erhöhen, sieht sie in der Durchführung von Demokratie-Audits. Auch für die Schulentwicklung kann die Audit-Methode hilfreich sein. Dabei soll sich eine Schule in erster Linie selbst helfen, "ihre demokratiepädagogische Qualitätsentwicklung zu reflektieren und zu steuern." (»Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik: Audit) Auch hier hebt sich das Auditing von den heute üblichen Evaluationspozessen mit vorgegebenen Regel- und Maximalstandards ab. Stattdessen "(wird) anhand eines spezifischen Kriterienkatalogs (...) hier eine interne Selbstbewertung der eigenen Schule vorgenommen, deren Ergebnisse wiederum die Grundlage für die Formulierung von Entwicklungszielen bilden, die sich die Schule selbst setzt. Ein Kriterienkatalog zur demokratischen Schulqualität ist dabei als eine Reflexionsfläche und als Anlass zur Diskussion über die eigene Schulqualität zu verstehen, der auch durch die Einzelschule selbst modifiziert, ausdifferenziert oder erweitert werden kann." (ebd.) Beispiele:
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 04.09.2023 |
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Arbeitsanregungen:
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