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Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte nach Zielen

 
 
 

Die Grundrechte, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in den Artikel 1 bis 19 garantiert sind, sollen die Bürgerinnen und Bürger vor willkürlichen Eingriffen in ihr Leben, ihre Selbstbestimmung und in ihr Eigentum bewahren.

Die Menschenrechte als Basis der Grundrechte

Was im Grundgesetz dazu geschrieben steht, basiert auf den allgemeinen Menschenrechten, die jedem Menschen von Natur aus zustehen. Diese müssen also gar nicht erst von einem Staat gewährt werden. Man hat sie einfach, weil man ein Mensch ist.
Ebenso wenig können diese Menschenrechte aberkannt werden. Und selbst, wenn man wollte: Man kann als einzelner auch nicht per Vertrag oder anderswie darauf verzichten.
Was die Grundrechte im Grundgesetz von den Menschenrechten unterscheidet, ist lediglich, dass sie konkreter gefasst sind und in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, dem Grundgesetz, verankert sind

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Die Grundrechte sind die wichtigsten Normen, die unser Zusammenleben in einem Staat regeln

Die Grundrechte stehen ganz an der Spitze aller jener Normen und Gesetze, die im politischen System der Bundesrepublik Deutschland gelten. Alles, was im Leben der Menschen untereinander und im Verhalten des Staates gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern eine Rolle spielt (z. B. Gesetze, Verordnungen usw.) müssen mit den Grundrechten vereinbar sein.

Die Grundrechte sind in Deutschland besonders stark geschützt

Die Grundrechte sind in Deutschland in besonderer Art und Weise geschützt. Sie dürfen vom Gesetzgeber (Legislative) auch mit 2/3-Mehrheit nicht abgeschafft werden.

Aber: Grundrechte gelten nicht unbeschränkt

Auch die Grundrechte können nicht unbeschränkt gelten. Sie stehen unter dem sogenannten Gesetzesvorbehalt. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber mit seinen Gesetzen Genaueres im Rahmen dessen bestimmen kann, was die Grundrechte vorgeben. Hier werden also auch der individuellen Freiheit mit Gesetzen Grenzen gesetzt (z. B. Versammlungsfreiheit, Parteienverbot).

Auch die Bürger haben eine Bringschuld

Jeder Bürger hat das Recht, wenn er glaubt, dass er vom Staat in seinen Grundrechten verletzt worden ist, beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einlegen. In einer funktionierenden Demokratie sollten auch die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Verhalten untereinander, den Geist der Grundrechte zur Geltung bringen.

Die Grundrechte lassen sich auf verschiedene Art und Weise einteilen

Die Grundrechte, die im Grundgesetz in den Artikeln 1 bis 19 aufgeführt sind, bilden den sogenannten Grundrechtskatalog des Grundgesetzes.
Die im Grundrechtskatalog zusammengefassten Grundrechte lassen sich z. B. nach den zwei folgenden Einteilungen unterscheiden.

  • Für wen gelten die Grundrechte?
    Menschen- oder Bürgerrechte:
     

    • Handelt es sich um Menschenrechte gelten sie einfach für jeden Menschen, der sich auf dem Staatsgebiet Deutschlands aufhält. Man bezeichnet diese Rechte auch als Jedermann-Grundrechte.

    • Handelt es sich um Bürgerrechte dann gelten sie zunächst einmal für alle deutschen Staatsbürger. Daher kommt auch die Bezeichnung Deutschengrundrechte. Ob sich auch EU-Bürger in vollem Umfang auf die deutschen Staatsbürgerrechte berufen können, ist umstritten.
       

  • Was beinhalten die jeweiligen Grundrechte? Worauf zielen sie ab?
    Freiheits- und Gleichheitsrechte
     

    • Handelt es es sich um Grundrechte, welche die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger schützen sollen, gehören sie zu den Freiheitsrechten

    • Sollen die Grundrechte dafür sorgen, dass zwischen den Bürgerinnen und Bürgern Gleichheit herrscht, dann spricht man von Gleichheitsrechten. Damit ist aber nicht die soziale Gleichheit gemeint.

Mit der Einteilung in Freiheits- und Gleichheitsrechte sind allerdings nicht alle Grundrechte des Katalogs zu erfassen. Dazu müsste man noch berücksichtigen, welche Grundrechte in Auseinandersetzungen mit dem Staat ein faires Verfahren garantieren. Diese Grundrechte nennt man Verfahrensrechte.
Außerdem sprechen manche Grundrechte einfach auch so genannte Garantien für bestimmte Institutionen aus wie z. B. der GG Art. 6, mit dem der Staat Ehe und Familie unter seinen besonderen Schutz stellt. Solche Grundrechte sprechen institutionelle Garantien aus.


Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 11.07.2016

 
     
    
   Arbeitsanregungen:
  1. Suchen Sie nach Beispielen in Deutschland, wo Ihrer Ansicht nach die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gefährdet sind.

  2. Welche Beispiele für Menschenrechtsverletzungen in der Welt sind Ihnen im Augenblick bekannt?

  3. Wie könnte man Ihrer Ansicht nach für die Durchsetzung der Menschenrechte auf der ganzen Welt sorgen?
     

 
     
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