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Argumentationsmodell von Stephen Toulmin

Stützung der Schlussregel

Inhaltlich-rhetorische Ansätze

 
FAChbereich Deutsch
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Zur Argumentation weitere Aussagen heranziehen

Wenn man annehmen muss, dass die Grundstruktur der Argumentation des Argumentationsmodells von Stephen Toulmin nicht hinreichend überzeugen kann, muss man weitere Aussagen heranziehen.

Wenn das Argument nicht hinreichend überzeugen kann

Wenn das vorgebrachte Argument nicht hinreichend überzeugen kann, ist es vielleicht erforderlich, weitere Argumente unter Beibehaltung der implizierten oder nur teilweise abgeänderten Schlussregel zu finden.

  • Weitere Argumente untermauern damit die schon gezogene Schlussfolgerung bzw. die These und fügen der vorhandenen Begründung weitere hinzu.

  • Diese Argumente bilden bei gleicher Schlussregel eine lineare Argumentationskette. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn man im Falle des benutzten Beispiels folgende weiteren Argumente verwenden würde:

  • Stefan hat sehr gute Noten.

  • Stefan hat einen Durchschnitt von 14 Notenpunkten.

  • Stefan ist außerordentlich fleißig.

  •  …

Diese Argumente gliedern das Argument "Stefan ist ein guter Schüler" auf und können unter Anwendung derselben Schlussregel die besagte Schlussfolgerung legitimieren.

Zugleich stehen sie aber auch in einer argumentativen Beziehung zum ursprünglichen Argument nach dem Muster: Stefan hat sehr gute Noten. Deshalb ist er ein guter Schüler. Schlussregel: Wer sehr gute Noten hat, ist auch ein guter Schüler.

Allerdings zeigt sich darin auch das "strukturimmanente Problem des allgemeinen Prinzips" (Kopperschmidt 2000, S.55) der Argumentation nach dem Muster: p gilt, weil q gilt. Wird nämlich das vorgetragene Argument immer wieder als strittig in Frage gestellt, führt dies in letzter Konsequenz "in einen infiniten Regress, d. h. in eine prinzipiell nicht zu bremsende Dynamik von bloßen Geltungsverschiebungen: p (gilt), weil q (gilt), weil r (gilt), weil, s (gilt) ..." (ebd., S.55) Damit gäbe es auch keine Möglichkeit zu einer sozial verträglichen rationalen Argumentation mehr, wenn die argumentative Geltungssicherung damit grundsätzlich in Frage gestellt wird. Zugleich resultiert diese "Regressfatalität" (ebd., S.56), die am Ende "nur in andere Fatalitäten, z. B. zum willkürlichen Begründungsabbruch oder zum Begründungszirkel, führen" (ebd.), auch auf dem gegen jede Intuition beim Argumentieren stehenden prinzipiellen Missverständnis der Argumentation, wenn es als Deduktionsprinzip aufgefasst wird (vgl. ebd.). Dem steht die Definition der Argumentation als "eine geregelte Abfolge (Sequenz) von Sprechhandlungen" entgegen, "die zusammen ein mehr oder weniger komplexes, kohärentes und intensionales Beziehungsnetz zwischen Aussagen bilden, das der methodischen Einlösung von problematisierten Geltungsansprüchen dient." (ebd., S.59)

Zu diesem Thema hält auch Toulmin (1997, S.97) daran fest, dass "einige Schlussregeln (...)  provisorisch ohne weiteren Angriff akzeptiert werden (müssen) falls das betreffende Gebiet der Argumentation zugänglich sein soll.“

"Es kann sein," betont er, "dass die Schlussregeln ohne Angriff zugestanden werden und dass ihre Stützung stillschweigend vorausgesetzt bleibt. In der Tat können wir kaum mit dem Argumentieren anfangen, wenn wir für alle vorgebrachten Schlussregeln nach einer Stützung verlangten und niemals eine ohne Angriff durchgehen ließen. Schulz bringt eine Argumentation vor, die die Schlussregel (SR1) benützt, und Schmitt greift diese Schlussregel an. Schulz ist verpflichtet, als Hilfssatz eine weitere Argumentation mit der Absicht anzuführen, die Annehmbarkeit der Schlussregel zu begründen. Aber beim Beweis benützt er eine zweite Schlussregel SR2. Schmitt greift wiederum die Stützung dieser Schlussregel an, und so geht das Spiel weiter. Einige Schlussregeln müssen provisorisch ohne weiteren Angriff akzeptiert werden, falls das betreffende Gebiet der Argumentation zugänglich sein soll.“ (Toulmin 1997, S.97)

Wenn die Schlussregel angefochten wird

Während man also im obigen Fall weitere Argumente auf der Basis einer implizierten Schlussregel sucht und anführt, muss man bei der möglichen Anfechtung der Schlussregel anders verfahren.

Sollen mögliche Einwände und Anfechtungen gegen die Schlussregel abgewehrt werden, muss man diese stützen.

Aussagen, die zur Stützung der Schlussregel herangezogen werden, sollen bewirken,

  • dass die verwendete Schlussregel auf den von ihr beanspruchten Bereich von Argumentationen des gleichen Typs angewendet werden kann und diese Anwendung zulässig ist

  • dass die Anwendung der Schlussregel für den vorliegenden Fall zulässig ist.

Im Allgemeinen stehen zur Stützung von Schlussregeln folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Gesetze

  • Normen

  • Regeln

  • Prinzipien

  • Allgemeine Tatsachen

  • Anerkannte Bestimmungen

  • Anerkannte Erfahrungen

  • Bedürfnisse

  • Taxonomische Klassifikationen

  •  …

Diese Möglichkeiten stehen natürlich nicht für jeden Gegenstand von Argumentationen zur Verfügung. Man muss daher immer wieder die so genannte "Veränderlichkeit oder Bereichsabhängigkeit der Stützung" (Toulmin 1997, S. 95) beachten.

Wie die Stützung der Schlussregel also im Einzelnen erfolgt, hängt von verschiedenen Gesichtspunkten ab. Sie stellt in jedem Falle eine "komplexe Aufgabe dar, "bei der je nach Argumentationszusammenhang Logik, einzelwissenschaftliche Theorien, Erfahrung, Plausibilität und Gruppenkonsens in unterschiedlichem Maße eine Rolle spielen." (Bayer 1999, S. 146)

Beispiel für die Stützung der Schlussregel

Im vorliegenden Beispiel wird mit dem Vergleichssatz "wie Statistiken über den Zusammenhang von schulischer Leistung und Berufschancen belegen“ die Stützung der Schlussregel vorgenommen:

« Stefan wird es vermutlich weit bringen, denn er ist ein guter Schüler. Wenn seine Leistungen bis zum Abitur nicht nachlassen, hat er beste Startchancen für seinen weiteren beruflichen Werdegang, wie Statistiken über den Zusammenhang von schulischer Leistung und Berufschancen belegen. »
Die Stützung der Schlussregel im Argumentationsschema

Das Argumentationsschema wird bei Verwendung einer Stützung der Schlussregel wie folgt ergänzt:

vgl. auch:

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 17.12.2023

  
 

 
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