Das sind die Formalia der Abschlussprüfung an der Berufsschule in
Baden-Württemberg
Die
Abschlussprüfung an der Berufsschule in Baden-Württemberg
wird auf der Grundlage der »Verordnung
des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Berufsschulen
(Berufsschulordnung) vom 10. Juli 2008 (GBl. S. 258) durchgeführt. (pdf-Version
der Verordnung).
Die nachfolgenden Links führen zu den für die
ordentliche Prüfung im Fach Deutsch wichtigsten Bestimmungen.
Aufgabentypen
Mit dem Inkrafttreten des neuen
Bildungsplans für das Fach Deutsch ab 2016, hat sich der
Charakter der Abschlussprüfung grundsätzlich geändert.
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So wurden die
Prüfungsaufgaben im Fach Deutsch in zwei Teile
gegliedert.
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Dazu wird, je
nach Dauer der Ausbildung (2-jährig oder 3-jährig), eine
Materialbasis zu einem nicht-fiktionalen oder gedruckten
fiktionalen Text zur Bewältigung der Schreibaufgabe angeboten.
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Die mit der
Prüfung verbundene Schreibaufgabe dient nur mehr der
schwerpunktmäßigen Überprüfung der geforderten aufgabenbezogenen
Schreibkompetenz.
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Die Prüfungszeit
von 120 Minuten ist beibehalten worden.
Unterschiedliche
Regelungen für zwei- oder dreijährige Regelausbildungsdauer
Die Prüfungen für
zwei- oder dreijährige Ausbildungsberufe sind entsprechend den
Regelungen des Bildungsplanes unterschiedlich gestaltet.
Bei der (schriftlichen)
Abschlussprüfung für die kaufmännischen Berufe
standen seit der Prüfung vom Winter 2002/03 sechs verschiedene Aufgaben
zur Wahl, die verschiedenen Aufgabentypen entsprachen.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
23.03.2021
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