Bei der so genannten ▪ elterlichen Sorge geht es im Kern nur um eines: das
Wohl des Kindes.
Zur elterlichen Sorge gehören neben der Sorge für die
Person (Personensorge) auch die Sorge für das Vermögen (Vermögenssorge)
des Kindes und das Recht, die Kinder in diesen Angelegenheiten zu vertreten.
Dabei wird die elterliche Sorge von beiden Eltern grundsätzlich
gleichberechtigt ausgeübt