Staaten
mit föderalistischen Strukturen unterscheiden sich grundsätzlich von so
genannten Einheitsstaaten.
Bei
Einheitsstaaten "(wird) die Staatsgewalt über das gesamte Staatsgebiet
hinweg ausgeübt (...) (z. B. von der Hauptstadt aus, bis in die entlegensten Orte)." (ebd.)
Ein solcher Staat war z. B. der nationalsozialistische Staat zwischen
1933 und 1945, der die Staatsgewalt völlig zentralisierte und im
"Führerstaat" monopolisierte. (vgl.
Walper
1966, S.10)
Auch
Demokratien können Einheitsstaaten sein
Nicht jeder Einheitsstaat muss in einer
Diktatur münden. Auch Demokratien können Einheitsstaaten sein und wie
solche Zentralstaaten aufgebaut
sein.
Meistens handelt es sich jedoch um so genannte
dezentrale
Einheitsstaaten, in denen die staatliche Hoheitsausübung zwar in den
Händen der Zentralgewalt liegt. Diese wird aber begrenzt durch
autonome Entscheidungsbefugnisse von dezentralen
Selbstverwaltungskörperschaften, z. B. in Bezirken oder Departements wie
in Frankreich. Allerdings können diese zentral beaufsichtigt werden. (vgl.
ebd.)
Weitere Beispiele für solche Zentralstaaten,
wie dezentrale Einheitsstaaten auch genannt werden, sind in Europa
Italien, Dänemark, Großbritannien, Irland, die Niederlande, Norwegen und
Schweden. (Weitere
Beispiele)
Staatenbund oder
Bundesstaat
Staaten mit föderativen Strukturen lassen sich nach
Walper
(1966, S.10) in die beiden folgenden Gruppen unterscheiden.
Allerdings muss man auch
berücksichtigen, dass es Zwischenformen gibt, die sich weder dem einen,
noch dem anderen Typ zuordnen lassen (z.B. Europäische Union (EU) und
Russische Föderation). Aus diesem Grunde kann eine Typologie des
Föderalismus auch weitaus differenzierter ausfallen. (vgl.
Wikipedia: Föderalismus)
Die Europäische
Union als Staatenverbund
Die →Europäische Union (EU) wird, um die Zwischenstellung und
ihre Besonderheit zu betonen, auch als
Staatenverbund bezeichnet. Der Begriff
Staatenverbund wurde vom Bundesverfassungsgericht eingeführt, um die
Europäische Gemeinschaft (EG), heute die EU, zu beschreiben.
Damit soll verdeutlicht werden, dass
die EU-Staaten mittlerweile enger zusammenarbeiten als das in einem
Staatenbund üblich ist.
Auf der anderen Seite haben die
Mitgliedsstaaten der EU weiterhin ihre staatliche Souveränität, was die
EU wiederum von einem Bundesstaat eindeutig unterscheidet.
In der EU gibt es heute einander widerstrebende politische Bemühungen, die EU
stärker zu einem wirklich föderalen europäischen Bundesstaat
weiterzuentwickeln (»Konzept
des europäischen Föderalismus)
Genau in die entgegengesetzte
Richtung zielen Konzepte, die dem Staatenbund keine Funktionen
übertragen wollen. Ihre Befürworter befürchten, dass dadurch die nationale Souveränität der Mitgliedsstaaten
zu sehr eingeschränkt wird.
Während die ersteren also mehr
Integration anstreben, wollen die Anhänger der letzteren Konzeption
genau dies verhindern.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
23.06.2016
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