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Strukturprinzip Bundesstaat

Staatenbund, Bundesstaat und Staatenverbund

Zwischenstaatlicher und innerstaatlicher Föderalismus

 
 
  Staaten mit föderalistischen Strukturen unterscheiden sich grundsätzlich von so genannten Einheitsstaaten.

Bei Einheitsstaaten "(wird) die Staatsgewalt über das gesamte Staatsgebiet hinweg ausgeübt (...) (z. B. von der Hauptstadt aus, bis in die entlegensten Orte)." (ebd.)
Ein solcher Staat war z. B. der nationalsozialistische Staat zwischen 1933 und 1945, der die Staatsgewalt völlig zentralisierte und im "Führerstaat" monopolisierte. (vgl. Walper 1966, S.10)

Auch Demokratien können Einheitsstaaten sein

Nicht jeder Einheitsstaat muss in einer Diktatur münden. Auch Demokratien können Einheitsstaaten sein und wie solche Zentralstaaten aufgebaut sein.
Meistens handelt es sich jedoch um so genannte dezentrale Einheitsstaaten, in denen die staatliche Hoheitsausübung zwar in den Händen der Zentralgewalt liegt. Diese wird aber begrenzt durch autonome Entscheidungsbefugnisse von dezentralen Selbstverwaltungskörperschaften, z. B. in Bezirken oder Departements wie in Frankreich. Allerdings können diese zentral beaufsichtigt werden. (vgl. ebd.)
Weitere Beispiele für solche Zentralstaaten, wie dezentrale Einheitsstaaten auch genannt werden, sind in Europa Italien, Dänemark, Großbritannien, Irland, die Niederlande, Norwegen und Schweden. (Weitere Beispiele)

Staatenbund oder Bundesstaat

Staaten mit föderativen Strukturen lassen sich nach Walper (1966, S.10) in die beiden folgenden Gruppen unterscheiden.

Allerdings muss man auch berücksichtigen, dass es Zwischenformen gibt, die sich weder dem einen, noch dem anderen Typ zuordnen lassen (z.B. Europäische Union (EU) und Russische Föderation). Aus diesem Grunde kann eine Typologie des Föderalismus auch weitaus differenzierter ausfallen. (vgl. Wikipedia: Föderalismus)

Die Europäische Union als Staatenverbund

Die Europäische Union (EU) wird, um die Zwischenstellung und ihre Besonderheit zu betonen, auch als Staatenverbund bezeichnet. Der Begriff Staatenverbund wurde vom Bundesverfassungsgericht eingeführt, um die Europäische Gemeinschaft (EG), heute die EU, zu beschreiben.
Damit soll verdeutlicht werden, dass die EU-Staaten mittlerweile enger zusammenarbeiten als das in einem Staatenbund üblich ist.
Auf der anderen Seite haben die Mitgliedsstaaten der EU weiterhin ihre staatliche Souveränität, was die EU wiederum von einem Bundesstaat eindeutig unterscheidet.

In der EU gibt es heute einander widerstrebende politische Bemühungen, die EU stärker zu einem wirklich föderalen europäischen Bundesstaat weiterzuentwickeln (»Konzept des europäischen Föderalismus)
Genau in die entgegengesetzte Richtung zielen Konzepte, die dem Staatenbund keine Funktionen übertragen wollen. Ihre Befürworter befürchten, dass dadurch die nationale Souveränität der Mitgliedsstaaten zu sehr eingeschränkt wird.
Während die ersteren also mehr Integration anstreben, wollen die Anhänger der letzteren Konzeption genau dies verhindern.

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 23.06.2016
 

 
     
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