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Formelle Petitionen, die sich an die Volksvertretungen richten (Legislativpetitionen), können Einzelpetitionen, Massen - oder Sammelpetitionen sein. Dabei versteht man unter Einzelpetitionen, Eingaben, die von einer Person gemacht werden. Massenpetitionen sind Eingaben in größerer Zahl mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt, und Sammelpetitionen sind Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen oder öffentliche Petitionen, die auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages mitgezeichnet wurden. Legislativpetitionen werden auf der Grundlage des im Grundgesetz als Grundrecht verbürgten Petitionsrechts (GG Art. 17) an den »Deutschen Bundestags oder die Länderparlamente gerichtet. Sind sie an den Deutschen Bundestag adressiert, werden sie von einem Ausschuss bzw. dem ihm zugeordneten Ausschussdienst entgegengenommen, geprüft und beschieden. Im Falle des Bundestags ist der »Petitionsausschuss das zuständige Gremium des »Deutschen Bundestags erreichen. Um vom Petitionssausschuss angenommen zu werden müssen sie zunächst einmal schriftlich abgefasst sein und den vollständigen Namen und die postalische Anschrift des Petenten enthalten. Je nachdem, ob sie per Post oder elektronisch übermittelt werden, müssen sie entweder eigenhändig unterschrieben sein oder in der dafür geforderten Weise gezeichnet werden. (→Grundrechte: Petitionsrecht) Durch die Einführung der →E-Petition im Jahr 2005 hat der Deutsche Bundestag zudem eine Möglichkeit geschaffen, eine Petition unter bestimmten Voraussetzungen elektronisch zu erstellen. Allerdings hält sich der Zuspruch, den öffentliche E-Petitionen an den Deutschen Bundestag bislang gefunden haben, durchaus in Grenzen. So brachten es lediglich 17 der im Jahr 2013 eingereichten öffentlichen E-Petitionen auf mehr als 5.000 Online-Mitunterzeichner. Allerdings gab es darunter auch etliche, die eine weitaus höhere Zahl von Offline-Mitunterzeichner fanden. (vgl. Jahresbericht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Ausgabe 2014) Allerdings darf man bei der Beurteilung der Mitunterzeichnerzahl nicht außer Acht lassen, dass die von den Petenten jeweils als Erfolg ihrer Initiative verbuchte öffentliche Aufmerksamkeit oder der Austausch und die Diskussion über die Petition im Forum der E-Petitionsplattform des Deutschen Bundestages oder in anderen sozialen Medien u. U. durchaus kompensiert, dass eine Petition sich mit das Quorum von 50.000 Mitzeichnern deutlich verfehlt, die in der Regel für eine mündlichen Erörterung des Anliegens im Petitionsausschuss verlangt werden. Nach Richter/Bürger (2014, S.255) drei Typen von formellen E-Petitionen unterschieden werden:
E-Petitionsangebote können aber auch danach unterschieden werden, welche Parzipationsofferten von ihnen angeboten werden. So kann man nach Santucci (2007) das Briefkasten-Modell, das institutionelle Modell und das Town-Meeting-Modell voneinander unterscheiden.
Öffentliche E-Petitionen an den Petitionsausschuss werden unter bestimmten Voraussetzungen auf der Webseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Solche öffentlichen Petitionen können dann von anderen Personen auf elektronischem Weg mitgezeichnet werden. Wer diesen durch die Verfassung verbürgten und per Bundesgesetz geregelten Petitionsweg geht und damit sein Anliegen auf einem genau festgelegten Partizipationspfad vorbringt, kann dies aus unterschiedlichen Gründen tun. So will er/sie sich u. U. im Sinne zivilgesellschaftlichen Engagements
Unter Umständen will sie/er z. B. als Einzelpetent aber einfach auch als
eine Art letzten Rechtsbehelf, ein ihr/ihm eigener Einschätzung nach
widerfahrenes "Unrecht" durch staatliche Behörden noch einmal überprüfen und
im günstigsten Fall aus der Welt schaffen lassen. Ob formelle E-Petitionsangebote, denen man nur auf einem festgelegten Partizipationspfad folgen kann, sich mit den Angeboten freier E-Petitionsportale messen müssen, kann man nicht so ohne Weiteres mit einem Nein beantworten. In jedem Fall stehen sie in Konkurrenz um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit im und außerhalb des Internets. Dabei folgt das "Geschäftsmodell" freier E-Petitionsanbieter oft einer klaren Marketingstrategie, um registrierte Mitglieder zu gewinnen. Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von Online-Petitionsportalen im Internet, die ihren Nutzern attraktive E-Petitionsangebote offerieren, die über das Angebot hinausgehen, das formelle E-Petitionsangebote machen (können). Gert Egle, www.teachsam.de, 24.3.04 |
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Arbeitsanregungen:
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