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Bundestagswahl

Stimmensplitting

Zweitstimmenfang und Leihstimmenkampagnen


fachbereich Politik
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Die Mehrheitswahl im deutschen Bundestagswahlrecht ist nicht unumstritten
Der ▪ Deutsche Bundestag wird in Form eines ▪ personalisierten Verhältniswahlrechts gewählt. Dabei haben die Wählerinnen und Wähler jeweils zwei Stimmen (Erststimme/Zweitstimme).

ie Sitzverteilung im Parlament entspricht dabei im Wesentlichen dem prozentualen Anteil an Zweitstimmen, den eine Partei bei der Wahl errungen hat.

Mit der Mehrheitswahl, die in den Wahlkreisen durchgeführt wird, können die Wähler direkt auf die personelle Besetzung des Bundestags Einfluss nehmen. Sie können nämlich mit ihrer Erststimme einen Kandidaten in ihrem Wahlkreis wählen. Erringt dieser die Mehrheit zieht er in jedem Fall als Abgeordneter seiner Partei - grundsätzlich sind auch parteilose Kandidaten möglich - in den deutschen Bundestag ein.

Die Meinungen über die Vor- und Nachteile der vermeintlichen "Persönlichkeitswahl" gehen auch in Deutschland auseinander.

So wird betont, dass die Parteien selbst für eine Entwertung der "Persönlichkeitswahl" sorgen, indem sie zahlreiche Kandidatinnen und Kandidaten, die in den Wahlkreisen unterliegen, über ihre Landeslisten ins Parlament bringen.

Und das betrifft nicht nur die Spitzenkandidaten, die aus Prestigegründen ohnehin nur in "bombensicheren" Wahlkreisen, also Parteihochburgen, kandidieren, sondern auch für anderes Parteienpersonal. So ist es angesichts dieser Praxis  fast ein Wunder, dass "der personelle Effekt der Erststimme" von den Wählerinnen und Wählern einfach überschätzt wird (vgl. Decker 2011, S.35)

Da das prozentuale Wahlergebnis - die grundlegende Verhältniswahl per Zweitstimme - durch das Erringen einer beträchtlichen Anzahl von ▪ Überhangmandaten und deren Zunahme mehr und mehr verfälscht wurde (»negatives Stimmgewicht), war dagegen ein schwerwiegender Einwand, der auch  das Bundesverfassungsgericht beschäftigte.

Die Wahlrechtsreform, die aufgrund der Urteile des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2013 vorgenommen wurde, hat aber mit ihrer ▪ Ausgleichslösung, der Vergabe von Ausgleichsmandaten, eine Lösung gebracht, die den sie tragenden Parteien am besten in ihr von Eigeninteressen geprägtes Konzept gepasst hat. Immerhin hat man mit der Einführung von Ausgleichsmandaten die Proportionalität des Zweitstimmenergebnisses trotz überschießender Überhangmandate erhalten, 

Allerdings kam für die Parteien die "Abschaffung des intransparenten und zur Manipulation einladenden Zweistimmensystems oder die Einführung offener Listen" (ebd.) kam für sie nicht in Frage. (Decker 2013, S.11)  S

olche und andere Vorschläge könnten nämlich durchaus noch nötig werden, wenn die auch bei der Bundestagswahl von 2013 aufgetretenen "Fallstricke des Wahlrechts" (Decker 2013b, S.3) zu beseitigen, von einer erneuten Wahlrechtsreform in Angriff genommen werden sollten.

Stimmensplitting als taktisches Wählerverhalten

Grundsätzlich haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit. einer Partei die Zweitstimme zu geben, zugleich aber mit ihrer Erststimme den Wahlkreiskandidaten einer anderen Partei zu unterstützen. Dieses Abstimmungsverhalten nennt man Stimmensplitting. Wer so wählt, tut dies häufig mit Bedacht und folgt damit einem ▪ taktischen Wählerverhalten. Eine beträchtliche Anzahl von Wählern ist aber einfach auch Objekt eines in die Irre leitenden Zweitstimmenfangs.

"Zweitstimmenfang" mit Methode

Als man die beiden Stimmen bezeichnete, bewies man allerdings kein Gespür dafür, welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

  • So gibt es viele Wählerinnen und Wähler, die mangels genauerer Kenntnis davon ausgehen, dass Erst- und Zweitstimmen gleichermaßen wichtig sind, also für den Ausdruck des Wählerwillens das gleiche Gewicht haben.

  • Manche glauben sogar daran, dass die Erststimme sogar wichtiger als die Zweitstimme sei, sie orientieren sich an den Vorsilben und meinen, dass die Zweitstimme eben auch zweitrangiger Natur ist. Umfragen haben ergeben, dass "regelmäßig ein Viertel bis ein Drittel der Bundesbürger unter diesen falschen Annahmen (wählt)." (Decker 2011, S.35)

Man geht heute davon aus, dass das Stimmensplitting über eine längere Zeitspanne hinweg stetig zugenommen hat (ebd.), allerdings machten auch bei der Bundestagswahl 2009 offenbar nicht mehr Wählerinnen und Wähler vom Stimmensplitting Gebrauch als zuvor. (vgl. Hesse/Ellwein 2011, S.354).

Insgesamt gesehen sollen es in etwa 20% der Wählerinnen und Wähler sein, die auf diese Weise abstimmen. (vgl. Decker 2011, S.35)

Auch die Parteien nutzen diese Unsicherheit der Wählerinnen und Wähler gerne für ihren Wahlkampf.

  • Insbesondere die Freie Demokratische Partei (FDP) geht bei den Wahlen bewusst auf "Zweitstimmenfang". Dazu versucht sie den Wählern weiszumachen, dass das Stimmensplitting eine gute Sache sei, um beide Parteien in der rechteren Parteingruppe, sowohl FDP und CDU/CSU besonders gut zu unterstützen. Dass dabei betont wird, die Zweitstimme müsse "natürlich" an die FDP gehen, muss nicht weiter betont werden.

  • In jüngster Zeit warten auch die Die Linke, mitunter auch Die Grünen, mit einer Zweitstimmenkampagne auf. Und sogar die CDU hat, wie die Wahlen zum niedersächsischen Landtag im Januar 2013 zeigen, die grundsätzliche Scheu vor einer öffentlichen Zweistimmenkampagne verloren, solange sie dem Machterhalt dient.. 

Koalitionswählen - oder das riskante Spiel mit Leihstimmen

Die »Wahl zum Landtag in Niedersachsen im Januar 2013 offenbarte darüber hinaus, dass das Kalkül, in diesem Fall der CDU, eine "Zweitstimmenkampagne" zugunsten ihres Koalitionspartners zu führen, um die Regierungsarbeit fortsetzen zu können, nicht aufging.

Was der FDP, die zu diesem Zeitpunkt in bundesweiten Umfragen deutlich unter der ▪ 5%-Marke lag, zu einem unerwarteten Wiedereinzug in niedersächsischen Landtag verhalf - und das mit einem außergewöhnlichen guten Ergebnis (9,9%) - kostete der schwarz-gelben Koalition unter ihrem Ministerpräsidenten »McAllister (*1971) (CDU) offensichtlich die Regierungsmehrheit.

Der vermeintliche Grund: "Leihstimmen" aus dem CDU-Lager für die FDP, um damit die Regierungsmehrheit zu bewahren. Ohne FDP im Landtag, so war vor der Wahl klar abzusehen, bestand dafür wenig Aussicht. Dass es für die bis zu diesem Zeitpunkt schwer gebeutelte FDP anders kam, lag daran, dass nach einer Analyse der Forschungsgruppe Wahlen 80% der Wähler, die bei dieser Wahl FDP wählten, eigentlich die CDU präferierten und 43% ihrer Wählerinnen und Wähler, das waren fast doppelt so viele wie im Durchschnitt aller Wähler, ihre Wahlentscheidung zugunsten der FDP erst kurzfristig vornahmen. (zit. n. Funk 2013)

Natürlich trifft der Begriff "Leihstimmen" die Wirklichkeit nur zum Teil. So nimmt  Albert Funk (2013) im "Tagesspiegel" zwar an, dass der "Leihstimmenanteil" bei der Landtagswahl zwar "ziemlich groß" gewesen sei, moniert aber zugleich, dass 'Leihstimmen" nicht ganz passe.

"Ihm liegt die Annahme zu Grunde, dass jeder Wähler prinzipiell ein Parteimann oder eine Parteifrau ist, die abweichend von ihrer eigentlichen Meinung die Zweitstimme einer anderen Partei "leiht". Aber ist jeder Wähler, der mit der Erststimme die CDU, mit der zweiten die FDP wählt, wirklich ein CDU-Stammwähler, der fremdgeht? Oder nicht vielleicht ein Anhänger von Schwarz-Gelb, der am Ende den Erfolg einer bestimmten Koalition will und seine Stimmen entsprechend einsetzt?" 

Solcher Einwände zum Trotz sprechen auch Politikwissenschaftler wie Uwe Jun nach der Wahl davon, dass es sich um "eine Leihstimmenkampagne in nie dagewesenem Ausmaß" gehandelt habe, wenn 101.000 "eigentliche" CDU-Wähler der FDP ihre Stimme gegeben haben. (zit. n. Rothenberg 2013)

In jedem Fall, das haben die niedersächsischen Landtagswahlen gezeigt, ist das "Koalitionswählen" eine durchaus verbreitete Form taktischen Wählerverhaltens, indem man mit dem Stimmensplitting einer schwarz-gelben oder rot-grünen Koalition in die Regierung verhelfen will.

"Der Koalitionswähler nutzt die Möglichkeit, seine beiden Stimmen – die erste für den Wahlkreiskandidaten, die zweite für die Parteiliste – so einzusetzen, dass das Ergebnis, das er sich wünscht, möglichst zustande kommt." (Funk (2013).)

Wahlentscheidend war die "Fremdblut-Therapie", (Sigmar Gabriel, SPD) (zit. n. Rothenberg 2013) für die Wahl in Niedersachsen wohl nicht, die einer rot-grünen Koalition letzten Endes eine hauchdünne Mehrheit bescherte. Aber bemerkenswert war doch, dass "der 'Zweitstimmenaufruf', den David McAllisters Christdemokraten und die Liberalen einsetzten, um die FDP sicher über die Fünfprozenthürde zu bringen, (...) erfolgreich (war)" (ebd), und das ist das frappierende Ergebnis, der CDU zwar Zweitstimmen kostete, eine schwarz-gelbe Koalition aber deshalb keinerlei Schaden nahm, da die CDU weiterhin die erforderlichen Direktmandate, die auf der wahlkreisbezogenen Auszählung der Erststimmen beruht, gewann. erfolgreich.

Bei der Bundestagswahl im September 2013 zeigte sich, dass das Koalitionswählen indessen auch Grenzen hat. Die CDU/CSU setzte auf den "Kanzlerbonus", den die Bundeskanzlerin »Angela Merkel wie wohl kaum ein anderer ihrer Amtsvorgänger in die Wagschale werfen konnte. Der auf ihre Person zugeschnittene Wahlkampf der CDU/CSU und zugleich die beharrliche Weigerung der Partei nach den Erfahrungen der Niedersachsen-Wahl vom Januar 2013 die von der FDP propagierte Zweitstimmenkampagne ihrerseits mit einer Leistimmenoffensive für den gefährdeten kleineren Koalitionspartner FDP zu unterstützen, führte unter anderem dazu, dass die FDP erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland an der ▪ 5%-Hürde scheiterte.

Nicht auszuschließen ist auch, dass das ▪ neue Wahlrecht mit Überhang- und Ausgleichsmandaten dem bis dahin sehr beliebten Stimmensplitting im schwarz-gelben Lager (Erststimme CDU - Zweitstimme FDP) ein Ende bereitete und damit eine Neuauflage der christlich-liberalen Koalition verhinderte und den Bundestags-Exodus der FDP beförderte.

Das Ergebnis der Bundestagswahl von 2013 führte so zu einer Neuformierung des Parteiensystems in Deutschland.

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 30.01.2020

     
    
   Arbeitsanregungen:
  1. Erklären Sie, was man unter dem Stimmensplitting versteht.

  2. Grenzen Sie die beiden Begriffe "Zweitstimmenfang" und "Leihstimmenkampagne" voneinander ab.

  3. Was versteht man unter "Koalitionswählen" und welche Chancen und Risiken ergeben sich daraus für die Wählerinnen und Wähler?

 
     
 

 
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