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Verhältniswahlrecht

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Die Verhältniswahl ist in Europa das meisten verbreitete Wahlrechtssystem, kurz auch Wahlsystem. In 32 von 40 Ländern wird es verwendet, um Parlamente zu wählen. Auch in Deutschland gilt das Verhältniswahlrecht, allerdings in einer Kombination mit einer Mehrheitswahl, bei der die Wähler über die personelle Besetzung des Parlamentes mitentscheiden können. Diese Wahlrecht wird als →personalisierte Verhältniswahl bezeichnet.

Bei genauerem Hinsehen kann man sechs verschiedene Verhältniswahlsysteme unterscheiden:

Vorteile und Nachteile der Verhältniswahl

Die Vorteile des Verhältniswahlrechts im Vergleich zum ▪ Mehrheitswahlrecht werden vor allem darin gesehen, dass sie den mit der Stimmabgabe für eine Partei ausgedrückten Wählerwillen unmittelbar in die Zusammensetzung des Parlaments "übersetzen".

Die Verhältniswahl weist daher eine deutlich bessere Stimmen-Mandate-Relation (Proportionalindex) auf, weil die Sitze im Parlamente proportional zu den bei einer Wahl auf eine Partei entfallenden Stimmen vergeben werden.

In Systemen mit reiner Verhältniswahl kann sich vergleichsweise leicht ein Vielparteiensystem entwickeln mit der Folge, dass die Regierungsbildung schwierig und die Stabilität von Regierungen auch von kleinen Splitterparteien abhängt.

Dies war z. B. in der ▪ Weimarer Republik (1919-1933) der Fall, in der das reine Verhältniswahlrecht ohne Sperrklausel mit seinen Folgen mehr oder weniger als einer der Belastungsfaktoren angesehen wird, die zum Scheitern der Republik führten. (▪ Belastungsfaktor Verhältniswahlrecht)

Fünf-Prozent-Sperrklausel gegen die Parteienzersplitterung in den Parlamenten

Um diesem Problem des Proporzsystems bei der Sitzverteilung zu entgehen, hat man in zahlreichen Ländern eine »Sperrklausel eingerichtet, die Parteien mit nur einem geringen Anteil an Stimmen den Weg ins Parlament verbaut.

  • In Deutschland gilt die so genannte »5 %-Klausel (Fünfprozentklausel) auf Bundesebene seit der Bundestagswahl von 1953, wird aber auch bei den Landtagswahlen in den Ländern angewendet.

  • Bei Kommunalwahlen gilt sie indessen nicht (Ausnahme: Rheinland-Pfalz 3%).

  • In anderen europäischen Ländern haben Sperrklauseln andere Werte. (Niederlande 0,67%, Österreich 4%, 5% in den meisten anderen mitteleuropäischen Staaten, Russland 7% und Türkei 10%) (»Übersicht bei Wikipedia)

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 27.01.2020

     
 

 
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