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Verfasste Formen der politischen Partizipation

Überblick

Politische Beteiligung

 
fachbereich Politik
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Legale und illegale Formen nicht-verfasster Partizipation

Partizipation im gesetzlich und institutionell vorgegeben Rahmen

Die Zweiteilung der verschiedenen Formen ▪ politischer Beteiligung bzw. politischer Partizipation nach ▪ verfassten und ▪ nicht-verfassten Beteiligungshandlungen orientiert sich an den verschiedenen Partizipationspfaden, die dabei normativ vorgegeben sind oder nicht.

Statt von verfassten Formen politischer Partizipation kann auch von konventionellen (vgl. Westle 1994, S.141-143, Kaase 1995a, S.552, Kaase 1995b, S.462f., Kneuer 2013, S.7) bzw. von formellen  Formen gesprochen werden. Letztere Kategorisierung ist allerdings in der wissenschaftlichen Partizipationsforschung ungebräuchlich.

Wenn die politische Partizipation als verfasst bezeichnet wird, bedeutet dies, dass die Einflusswege "institutionell verbindlich verankert sind" (Kaase 1995a S.522). Damit wird auf der einen Seite rechtsstaatlich dafür gesorgt, dass bestimmte Möglichkeiten der politischen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Geschicken des Landes garantiert ist, auf der anderen Seite werden damit aber auch, insbesondere gegenüber Formen politischer Beteiligung, die nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehen, als ▪ illegale Formen nicht-verfasster politischer Partizipation Schranken gezogen.

Dementsprechend gelten die Partizipationspfade als verfasst "die durch Verfassung, Gesetz oder sonstige Regelungen rechtlich vorgegeben (institutionalisiert)" sind. (Decker u. a. 2013, S.37)

Dazu zählen die Teilnahme an ▪ Wahlen und Abstimmungen, das Verfassen und Unterstützen von ▪ Petitionen im Sinne des ▪ Grundgesetz-Artikels 17 sowie die auf der Grundlage von ▪ Grundgesetz (Art. 21) und »Parteiengesetz von 1967 (neueste Fassung 2011) geregelte Mitarbeit in den Parteien (parteienorientierte Partizipation).

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 17.01.2025

   
 

 
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