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Bausteine

Locarno-Vertrag 1926 - Fragen und Antworten

Außenpolitik der Weimarer Republik

 
GESCHICHTE
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Der 1926 zwischen dem Deutschen Reich, Frankreich und Belgien geschlossene Locarno-Vertrag ist einer wichtigsten außenpolitischen Vertragswerke der Weimarer Republik.

Arbeitsanregungen / Fragen

Mgl. Antworten

Wer sind die Vertragspartner?

Die Regierungen des Deutschen Reiches, Frankreichs, Großbritanniens, Belgiens, Italiens, Polens und der Tschechoslowakei

Was waren die Hauptziele der Verhandlungspartner?

  • Verhinderung  eines  neuen Krieges

  • Friedliche Regelung von künftigen Streitigkeiten

Welche Garantien geben sich die Vertragspartner?

  • Sie garantieren die im Versailler Vertrag festgelegten Grenzen zwischen Deutschland, Frankreich und Belgien, (dt. Westgrenze)

  • Deutschland, Frankreich und Belgien verpflichten sich, keinen Krieg gegeneinander zu führen (Gewaltverzicht im Westen)

  • Ein Schiedsspruch soll im Streitfall entscheiden.

  • Deutschland verpflichtet sich, dem Völkerbund beizutreten, erst dann tritt der Vertrag in Kraft.

  • Wenn diese Bestimmungen durch einen der Vertragspartner verletzt werden, sind die anderen verpflichtet, dem Bedrängten Beistand zu leisten.

  • Deutschland verpflichtet sich, seine Ostgrenze nicht mit Gewalt zu verändern und erkennt die Verträge dieser beiden Länder mit Frankreich an. (Gewaltverzicht im Osten)

Welche Bedeutung hat der Locarno-Vertrag für die Beteiligten?

für Deutschland:

  • Verzicht auf Elsass-Lothringen, Eupen und Malmedy (s. Versailler Vertrag)

  •  Entmilitarisierung des Rheinlandes

für Frankreich:

  • Räumung des Ruhrgebietes

  • Räumung der 1. Zone des Rheinlandes

für die Tschechoslowakei und Polen:

  • Verzicht Deutschlands auf gewaltsame Grenzveränderungen

Welche Probleme blieben ungelöst?

  • keine allgemeine Abrüstung

  • keine endgültige Regelung der Reparationsfrage

(nach: Problemorientierter Geschichtsunterricht, Bd.3, Frankfurt/M. 1985, Bd.3, S. 139)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 28.09.2023

 
 

 
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