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Studentenleben in der frühen Neuzeit (1350-1789)

Der Gang eines Studiums

 
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Um in den besonderen Rechtsraum einer Universität aufgenommen zu werden, mit anderen Worten ein Studium zu beginnen, bedurfte es eines förmlichen Rechtsakts, der in der »Matrikel, dem Verzeichnis aller Studenten aktenkundig gemacht wurde.

Bei der Immatrikulation, für die gewöhnlich keine größeren Gebühren anfielen, wurde der Name und die Herkunft des Studenten verzeichnet, der danach rechtlich gesehen akademischer Bürger («civis academicus») wurde und der Gerichtsgewalt des Rektors unterstand. Gewöhnlich musste ein neuer Student dafür einen Immatrikulationseid leisten, mit dem er sich dazu verpflichtete, die Rechte und eines Mitglieds der Universität zu erfüllen und insbesondere dem Rektor Gehorsam zu leisten. Akademische Bürger waren im Übrigen auch "Gewerbetreibende, die in dauernder Verbindung mit der Universität standen", darunter "Gastwirte und ihr Personal, Buchdrucker, Buchbinder u. a. m., die sich stolz akademische Bürger nennen durften" und wie die Studenten auf die Statuten der Universität vereidigt wurden. (Bauer 1926, S.74) Wer nicht zur Universität gehörte, den nannten die akademischen Bürger Philister.

Zur Aufnahme in die Gemeinschaft der Universität gehörte auch ein Initiations-Ritual, das in der zeitgenössischen Terminologie als Deposition bezeichnet wurde, für das die Universität Gebühren verlangte. Depositionsrituale gingen meistens mit erniedrigenden und quälerischen Auswüchsen einher.

Nach der förmlichen Aufnahme in den Personenverband einer Universität, nach Immatrikulation und  ▪ Deposition, konnte eine Student, sofern ihm das sogenannte ▪ Pennaljahr keinen Strich durch die Rechnung machte, sein Studium aufnehmen. In der Regel ging er dazu zunächst auf die Artistenfakultät, es sei denn, er konnte, weil er z. B. schon eine höhere Schule, wie z. B. ein »Gymnasium illustre besucht hat, die als Bakkalaureat anerkannt wurde, gleich an den höheren Fakultäten anfangen.

Die überwiegende Zahl der Studenten in Wien, so wie an allen mittelalterlichen Universitäten, die sich nach dem Vorbild der Pariser Universität richteten, waren Scholaren der Artistenfakultät. Sie waren bei Eintritt in die Universität meist erst zwischen 14 und 16 Jahre alt und hatten wohl meistens bereits Elementarunterricht an einer ▪ Lateinschule erhalten.

Den Statuten der Fakultät entsprechend waren sie einer strengen Disziplinarordnung unterworfen, die ihren Tagesablauf penibel regelte und als Kleidung ein dem Klerikerstand entsprechendes Habit vorschrieb. Die Scholaren sollten, solange es sie gab, in von der Fakultät überwachten Häusern (Bursen, Kodreien) wohnen und sich darüber hinaus einer sogenannten ▪ famila scholarium (Magister- bzw. Schülerfamilie) familie“ anschließen. Darunter ist eine Gruppe von Scholaren zu verstehen, die von einem Magister der Universitätund den ihm untergeordneten Scholaren zu verstehen. Die so entstandene persönliche Bindung sollte die Aufrechterhaltung der Disziplin und einen kontrollierten Studiengang garantieren. Dies waren die vorgeschriebenen Normen, die im universitären Alltag jedoch nicht immer eingehalten wurden.

Weil die Aufnahme in die Universität "zugleich der Eintritt in eine privilegierte Rechtsgemeinschaft (war), die Ortsfremden Schutz vor dem Zugriff lokaler Obrigkeiten gewährte" (Maisel 2018), strebten sie auch Personen an, die gar nicht studieren wollten, "für die jedoch der vorübergehende Status eines Studenten in ihrem Lebenszyklus eine attraktive Option darstellte." (ebd.)

Von den in den Matrikelverzeichnissen aufgeführten "Universitätsbesuchern" war die Zahl derer, die nicht einmal das Bakkalaureat erreichten, wie das Beispiel der Universität Wien im 15. Jahrhundert zeigt, sogar in der deutlichen Überzahl. (vgl. ebd.) Die Gründe dafür sind sicher vielfältig.

Dafür sorgte sicherlich aber auch die Tatsache, dass die Gebühren, die für das Studium anfielen, nicht besonders hoch waren und mittellose Studenten, die so genannten pauperes, davon auch befreit werden konnten.

Grundsätzlich lag dies aber auch an der mittelalterlichen Auffassung, wonach "das Wissen als Geschenk Gottes nicht verkauft werden dürfe («scientia donum Dei est, unde vendi non potest»).(Fisch 2015, ebd.)

Richtig teuer konnte es aber werden, wenn man die Verleihung eines akademischen Grades durch die Universität anstrebte. Wer einen Doktortitel haben wollte, musste nicht nur für die Promotionsgebühren kräftig in die Tasche greifen, sondern durfte sich auch danach nicht lumpen lassen und hatte alle an der Prüfung Beteiligten zu einem "Doktorschmaus" einzuladen. (vgl. ebd.) Die ▪ hohen akademischen Abschlüsse und Grade wurden allerdings nur von wenigen Studenten angestrebt, wohl auch weil den meisten schlicht die finanziellen Mittel dazu fehlten.

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 25.02.2022

   
 

 
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