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Johann Michael Moscherosch (1601-1669): Philander von Sittawald (ab
1640)
In der ▪
Frühen Neuzeit (ca.1350–1800) stellte die Trunksucht bzw. Trinksucht ein großes
gesellschaftliches Problem dar. Man wusste zwar schon, dass
übermäßiges Trinken zu gesundheitlichen Problemen führen konnte,
doch wurde die Trunksucht noch nicht im heutigen Sinne als
Suchterkrankung verstanden. Wenn das Trinken alkoholischer Getränke,
vor allem von Bier, zum Problem wurde, sah man darin einen Verlust
der Selbstkontrolle, vor allem aber ein moralisches und religiöses
Fehlverhalten.
Dessen ungeachtet war der Alkoholkonsum
gesellschaftlich in zahlreichen Kontexten fest
verankert. Wer es sich leisten konnte, trank zu den
Mahlzeiten Bier oder Wein und viele gingen deshalb auch
gerne in Wirtshäuser und Trinkstuben. Entscheidend war
daher weniger, ob jemand Alkohol trank, sondern ob man
dabei das der Situation angemessene Maß einhielt.
Problematisch wurde Trinken insbesondere dann, wenn ein
Mensch seine Arbeit vernachlässigte, seine Familie nicht
mehr versorgte, gewalttätig wurde oder die öffentliche
Ordnung störte.
Das Trinken alkoholischer Getränke, vor allem von Bier, gehörte
zu unzähligen geselligen Zusammenkünften in allen Ständen bzw.
Schichten.
Vor
allem Adelige
veranstalteten exzessive Saufgelage. Zu den Umgangsformen
im •
Leben des
Adels gehörte es einfach, alkoholische Getränke
zu sich zu nehmen. Im Grunde mündeten alle festlichen Zusammenkünfte
des Adels, insbesondere Hochzeiten u. ä. in mehr oder weniger
ausgiebigen Trinkgelagen.
Das
Zutrinken wurde dabei zur "Trinkfehde"
umfunktioniert, bei der es galt, den anderen "halb todt
niederzutrinken oder zu zechen. Man hielt dies für eben so rühmlich,
als über den Feind einen Sieg davon tragen." (vgl.
Krünitz ab 1773, »Oeconomische
Eyncklopädie)
Damit das Ganze
nicht allzu sehr aus dem Ruder lief, wurden an manchen Höfen
Trinkordnungen erlassen, die regelten, wie das Trinken bei der Tafel
ablaufen und wie auf die Gesundheit (das so genannte
Gesundheitstrinken) getrunken werden sollte.
Auch die
Bauern und
Handwerker nutzten bestimmte Anlässe, um den Alkohol
reichlich fließen zu
lassen. Manche Zünfte erließen dazu »Trinkordnungen
(Kommente), um die immer stärker um sich greifenden Zechgelage
von Gesellen und ihre Auswüchse einzudämmen. Ein durchsoffenes
Wochenende führte nämlich auch schnell dazu, den Montag blau zu
machen (»blauer
Montag), um einen Kater auszukurieren.
Das •
Studentenleben war geprägt davon, dass bei allen
Gelegenheit der Alkohol floss, was auf der anderen Seite
dafür sorgte, dass die entsprechende Saufkultur und das
studentische "Feiern" im Alkoholrausch immer wieder •
zu einem öffentlichen Ärgernis in den •
Universitätsstädten wurde.
Die allgemeine
Trinksucht abzustellen, war eines der wichtigsten Ziele der ▪
Sozialdisziplinierung des Untertanenverbandes bei der
• Herausbildung des modernen Staates in der frühen Neuzeit. Auch aus
diesem Grunde gingen die weltlichen und geistlichen Obrigkeiten seit
dem 16. Jahrhundert immer stärker gegen sie vor.
Man kann sich zur
Verdeutlichung der strategischen Bedeutung dieser Aufgabe nur einmal
vor Augen führen, mit welchen Problemen der Aufbau eines geordneten
Post- und Postkutschensystems zu kämpfen hatte, wenn Fahrtzeiten
deshalb nicht eingehalten wurden, weil die Kutscher, betrunken wie
sie waren, erst einmal ihren Rausch ausschlafen mussten. (vgl.
Gräf/Pröve 1997, S.247)
Trunksucht
oder Trinksucht ist
schon im Mittelalter ein Thema, das von Predigern und Moralisten
angeprangert wurde. Aber auch in der satirischen Sauferzählung »Der
Wiener Meerfahrt
(um 1270) und in verschiedenen Benimmbüchern ("Tischzuchten"
genannt) wie dem Deutschen Cato, einer Sammlung lateinisch
abgefasster Lebensregeln, die Anfang des 13. Jahrhunderts erstmals
ins Deutsche übertragen wurden, wurde das Thema aufgegriffen (vgl.
Fasbender
2011, S.167), bis es gegen 1500 zu "einer sich über Deutschland
gleichsam aus Fässern ergießenden Trunkenheitsliteratur" (vgl.
ebd.)
kam.
Seit dem 16.
Jahrhundert gingen weltliche und geistliche Obrigkeit jedenfalls mit
zahlreichen »Policey- und
»Zuchtordnungen,
mit denen sie tief in das Leben der Untertanen eingegriffen haben,
auch gegen die Trunksucht vor.
Da sich die
Trinksucht auch bei Bürgern und Bauern verbreitete, wurde das
Zutrinken auch auf »Reichtagen
des Heiligen Römischen Reiches in Reichstagsabschieden seit 1512
mit großer Regelmäßigkeit immer wieder sanktioniert, ohne dass dem
Phänomen damit aber wirklich beizukommen war.
Schon 1513 haben
die beiden sächsischen Kurfürsten, »Friedrich
der Weise (1463-1525) und »Georg
der Bärtige (1471-1539), ein Edikt auf großformatigen Tafeln
öffentlich anschlagen lassen, welches das Fluchen und das Zutrinken
(propinatio), das wettkampfartig
verlaufende Sich-gegenseitig-Zuprosten und Trinken (bis zum
Umfallen) künftig unter Strafe stehe. (vgl.
Fasbender
2011, S.165) Ihre Motive waren wohl dafür eher fürsorglicher
Art, waren aber auch Maßnahmen zur Sozialdisziplinierung der
Untertanen durch die Landesfürsten.
Ein Beispiel für solche
Verordnungen ist die
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Polizeiordnung der Gräfin »Anna
von Ostfriesland (1562-1621) aus dem Jahr 1545, in der es u. a, heißt,
"dass die schweren Laster der Gotteslästerung, des Fluchens,
Spielens, des Zu- und Volltrinkens,
Tag und Nacht in Wirtshäusern Liegens sowie der Prunksucht in der
Kleidung, was Weib und Kind sowie den Mann selbst an den Bettelstab
bringt, dazu Streit und blutige Schlägereien,
Ehebruch, Kuppelei und Hurerei, Wucher und alle
anderen Bosheiten, von denen die Welt nun leider voll ist, nicht ungestraft
bleiben" könnten und zur Anzeige zu bringen seien.
In der Folge wurden
vielerorts die Trinkstuben geschlossen und die Zeiten für den
Ausschank alkoholischer Getränke verkürzt. Zudem startete man unter
den Adeligen eine ideologische Offensive, indem man Vereinigungen
wie den vom Landgrafen »Moritz
von Hessen 1600 gestifteten »Temperenzorden
gründete, der die "Ordensbrüder" - Ehrensache versteht sich - in
gewissen Grenzen zur Enthaltsamkeit, vor allem aber zur Mäßigung
beim Alkoholkonsum, verpflichtete. Wer zum Orden gehören wollte,
durfte sich zwei Jahre lang nicht "vollsaufen" und nicht mehr als
sieben Becher Wein zu einer Mahlzeit zu trinken. (vgl.
Krünitz ab 1773, »Oeconomische
Eyncklopädie). Besonders nachhaltig waren aber auch solche
ideologischen und auf freiwillige Unterwerfung unter eine sich
selbst auferlegte soziale Disziplin setzenden Maßnahmen nicht. Es
dauerte nicht lange, da waren diese Vereinigungen nämlich wieder von
der Bildfläche verschwunden und die Ordensmitglieder zu ihrer alten
Lebensart zurückgekehrt. (vgl.
ebd.),
Dem Problem der
Trunksucht war also nicht so ohne weiteres beizukommen, und auch
alles, was dagegen von den Kanzeln gepredigt oder was dagegen auch
geschrieben wurde, lief im Grunde genommen ins Leere. Da nützte es
wahrscheinlich auch wenig, wenn die Trunkenheit geradezu dämonisiert
wurde. Der Prototyp solcher Schriften über die Trunksucht dürfte
"Wider den Saufteufel (...) Item ein Sendbrieff des Hellischen
Sathans/ an die Zutrincker/ vor 45 Jahren zuuor ausgangen. Item ein
Sendbrieff Matthei Friderichs / an die follen Brüder in Deudschem
Lande" (1561) (»google-books)
von Mattheus Friedrich sein. Der Pfarrer von Görenz, der mit allem
Nachdruck von den weltlichen und geistlichen Obrigkeiten verlangte
gegen die Trunksucht, die für ihn "die Mutter aller Sünden"
darstellte. Insbesondere gelte es gegen die Unsitte des
Zutrinkens, das wechselseitige Zuprosten
und Trinken in einer Art Wettkampf (auch Saufduell genannt), vorzugehen, weil "aus dem zutrincken/
Trunckenheit / vnd aus Trunckenheit viel Gottslesterung /
Todtschlege/ und sonst viel laster entstehen". Friderich
personifizierte das Trunkenheitslaster mit dem Teufel bzw. dem "Sauffteufel"
und beeinflusste damit diese Art von Teufelsliteratur, die mit
Andreas Musculus (seit 1555) ihre Blüte erlebte. Dass die
Trunkenheit zur Hauptsünde deklariert wurde, zeigt auch die
seinerzeit offenbar gern erzählte "Geschichte von jenem Mann, den
der Teufel einst vor die Wahl stellte, ob er lieber durch
Trunkenheit, Ehebruch oder Mord sündigen wolle. Der gute Mann wählte
natürlich die Trunkenheit, doch leider verging er sich im Suff
zuerst an der Nachbarin und erschlug dann auch noch den
hinzueilenden Gatten. Dieser narrative Nachweis des
Trunkenheits-Primats gab den Moralisten Anlass, den Punkt
'Schädigung der Seele“ durch bewährte Sündenkataloge weiter zu
strukturieren: Unkeuschheit vorweg, dann Gotteslästerung,
Streitsucht, Zorn, Trägheit, Verschwendung, Diebstahl, Verleumdung,
Torheit und Verzweiflung" (Fasbender
2011, S.165), die allesamt zu Trinkersünden erklärt wurden.
Dass, der Vollständigkeit halber nachgetragen, auch die Warnungen
von Ärzten und Medizinern vor den gesundheitlichen Folgen des
übermäßigen Alkoholkonsums weitgehend ungehört blieben, zeigt, dass
auch "sachliche" Argumente wenig Aussicht auf Erfolg hatten, der
Trunksucht Einhalt zu gebieten.

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Der Kampf gegen den
"Sauffteufel" rief also immer wieder unterschiedliche Akteure auf
den Plan. Auch »Martin
Luther (1483-1546) sah sich genötigt, "betrunkene Schweine"
öffentlich zu brandmarken und sprach davon, dass wohl "jeglich Land
seinen eigenen Teufel haben" müsse und der "Deutsche Teufel" eben
der "Weinschlauch" sei und "Sauff" genannt werden müsse. Fazit: "der
Sauff bleibt ein allmächtiger Abgott bei uns Deutschen" (Krünitz
ab 1773, »Oeconomische
Eyncklopädie).
Zwar wurde das
Saufen ähnlich wie die Völlerei (übermäßiges Essen) moralisch als
ein Laster und eine Todsünde betrachtet, doch galt dies eben nur für
das Übermaß. Trinken in Maßen war hingegen überall erlaubt und
gehörte zur Geselligkeit dazu.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
11.08.2026