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Grundsätze (19.10.1919)

Deutsche Volkspartei (DVP)

 
GESCHICHTE
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Grundsätze der Deutschen Volkspartei
(beschlossen auf dem Leipziger Parteitag am 19. Oktober 1919)

I. Vom Staatswesen

1. Staatsgewalt. Eine starke fest gefügte Staatsgewalt – gestützt auf sorgsame Pflege staatsbürgerlichen Pflichtbewusstseins, letzten Endes aber auf die unerlässlichen Machtmittel - ist die erste Voraussetzung für eine gedeihliche Entfaltung der deutschen Volkskraft nach außen und nach innen. Je geringer die Machtmittel des Reiches sind, um so notwendiger ist es, das Pflichtbewusstsein gegen den Staat bis zum Tode, die Manneszucht und Kameradschaft, die Grundpfeiler, auf denen unser deutsches Volksheer aufgebaut war, im deutschen Volke lebendig zu erhalten. Dafür wird die Deutsche Volkspartei allezeit eintreten.

Sie fordert volle politische Gleichberechtigung aller Staatsbürger; sie erblickt aber in der freiwilligen, vertrauensvollen Gefolgschaft. die das Volk seinen selbst gewählten Führern leistet, eine wesentliche Vorbedingung für Deutschlands Freiheit und Aufstieg. Sie wird diese Gesinnung besonders pflegen.

2. Stellung nach außen. Wie für den einzelnen in der Volksgemeinschaft, so verlangt die Deutsche Volkspartei für das deutsche Volk im Kreise der Völker die ihm gebührende Achtung und Freiheit der nationalen und wirtschaftlichen Entwicklung.

Sie erstrebt eine politische und wirtschaftliche Völkerversöhnung, hält diese aber für unmöglich, solange die Ehre des deutschen Volkes von unseren Feinden zertreten, eine Vereinigung aller Deutschen, die von uns gerissen sind oder sich zum Reiche bekennen, einschließlich der österreichischen Deutschen, verhindert und der uns aufgezwungene Gewaltfriede aufrechterhalten wird.

Unsere auswärtige Politik bedarf einer umsichtigen, zielbewussten und sachkundigen Leitung. Der auswärtige Dienst ist umzugestalten; unsere Vertreter im Ausland sind allein nach dem Gesichtspunkt der Tüchtigkeit so auszuwählen, dass sie auf Grund enger Beziehungen zum Auslanddeutschtum und zu den maßgebenden Kreisen des Auslandes, insbesondere der ausländischen Presse, unsere Politik, unseren Handel und unsere Industrie erfolgreich zu unterstützen vermögen.

An der geistigen und sittlichen Hebung der auf niedriger Kulturstufe stehenden Völker mitzuarbeiten, ist auch das deutsche Volk berechtigt.

3. Staatsform. Die Deutsche Volkspartei wird den des Reiches mit allen Mitteln fördern. Daher wird sie im Rahmen ihrer politischen Grundsätze innerhalb der jetzigen Staatsform mitarbeiten.

Die Deutsche Volkspartei fordert den deutschen Einheitsstaat mit weitgehender Selbstverwaltung und Sicherung der Eigenart der einzelnen geschichtlich, kulturell und wirtschaftlich zusammenhängenden Landschaften. Solange sich aber nicht alle deutschen Länder gleichmäßig dem deutschen Einheitsstaat einfügen, wird die Deutsche Volkspartei jedem Versuch einer Zertrümmerung Preußens widersetzen.

Wir fordern die Wiederherstellung der ruhmvollen schwarz-weiß-roten Reichsfarben.

Die Deutsche Volkspartei erblickt in dem durch freien Entschluss des Volkes auf gesetzmäßigem Wege aufzurichtenden Kaisertum, dem Sinnbild deutscher Einheit, die für unser Volk nach Geschichte und Wesensart geeignetste Staatsform.

Verantwortliche Mitarbeit der Volksvertretung an der Regierung ohne Ausbeutung der jeweiligen Parteimacht, gilt uns als wesentliche Grundlage jeder Verfassung.

4. Verwaltung und Rechtspflege. Die Deutsche Volkspartei verlangt eine zeitgemäße Neugestaltung und Vereinfachung der Reichsverwaltung auf freiheitlicher Grundlage mit weitgehender Selbständigkeit der einzelnen Behörden. Sie fordert die Ausgestaltung des Rechtsschutzes in der Verwaltung und den weiteren Ausbau der Selbstverwaltung in allen Stufen öffentlicher Gemeinschaft. Bei den Verwaltungsgeschäften sind alle Volkskreise zu verantwortlicher Mitarbeit heranzuziehen. Diese Mitarbeit ist eine Ehrenpflicht, für deren Erfüllung nur die tatsächlichen Aufwendungen zu erstatten sind.

In einer unabhängigen, lediglich auf Gesetz und Gerechtigkeit gegründeten Rechtspflege erblickt die Deutsche Volkspartei den Grundpfeiler staatlicher Ordnung. Der Richterstand ist aus dem übrigen Beamtenkörper herauszulösen und vor Einflüssen der jeweiligen Regierung  sicherzustellen. An der Unabhängigkeit der Richter ist festzuhalten, ihre Berufung durch Wahl zu verwerfen. Bei schweren Eingriffen in die Rechte des einzelnen muss, auch gegenüber demokratischen Mehrheitsbeschlüssen, die Anrufung des unabhängigen Richters ermöglicht werden.

Die Deutsche Volkspartei erstrebt eine gemeinverständliche Gesetzessprache, eine Vereinfachung, Verbilligung und Beschleunigung des Rechtsganges und weitgehende Beteiligung der Laien an der Urteilsfindung. Die Neugestaltung des Strafrechtes und des Prozessrechtes ist zu bescheunigen. Sondergerichte sind möglichst zu vermeiden.

5. Beamte. Die Deutsche Volkspartei vertritt mit aller Entschiedenheit den Standpunkt, dass ein geordnetes Staatswesen für die Lösung seiner Aufgaben eines in der erforderlichen Weise praktisch, theoretisch und wissenschaftlich vorgebildeten Berufsbeamtentums als seines Rückgrates unbedingt bedarf.

Zur Erhaltung und Fortentwicklung eines tüchtigen, leistungsfähigen Beamtentums erhebt sie folgende Forderungen:

Unkündbare, lebenslängliche Anstellung der Beamten lediglich nach sachlichen Gesichtspunkten ohne Rücksicht auf Parteizugehörigkeit und religiöses Bekenntnis, nach kurzer Wartezeit mit Anspruch auf Gehalt, Ruhegehalt, Hinterbliebenenbezüge und Urlaub, sowie dauernde Sicherung dieser Grundrechte der Beamten durch die Verfassung; …

weiteren Ausbau der Beamtenrechte durch ein besonderes Beamtengesetz, welches die völlige politische und außerdienstliche Freiheit und Mitwirkung an der Gestaltung der Stellung und des Wirkungskreises der Beamten durch Beamtenausschüsse und Beamtenkammern und ihre Fachverbände sicherstellt;

unbedingte Aufrechterhaltung des Staatsbürgerrechts, des Versammlungs-, Vereins- und Vereinigungsrechts und Gewährung des grundsätzlichen Rechts der freien Meinungsäußerung in Wort und Schrift;
Verbesserung des Dienststrafverfahrens, insbesondere durch Einfügung der Berufung, der Wiederaufnahme und der Besetzung eines Teiles des Gerichtshofes mit Beamten vom Range und dem Dienstzweige des Angeschuldigten;

völlige Gleichstellung der Lehrer und Gemeindebeamten in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht mit Staatsbeamten’:

6. Volkstum und Familie. Die Not der Zeit, die Bedrückung durch unsere Feinde, der Hass und die Verleumdung, die dem deutschen Volke überall begegnen, machen es besonders notwendig, dass es seiner völkischen Eigenart bewusst werde und alle geistigen und sittlichen Werte, die in ihm liegen, herausarbeite. Dazu will die Deutsche Volkspartei nach Kräften mitwirken. Dagegen bekämpft sie alle Zersetzungsbestrebungen, die an die Stelle des Bekenntnisses zum nationalen Staat und zum deutschen Volkstum das Weltbürgertum setzen wollen. Sie verwirft alle Bestrebungen, die unser deutsches Empfinden zurückdrängen wollen zugunsten weltbürgerlicher, uns wesensfremder Auffassungen. Der sittliche und wirtschaftliche Wiederaufbau unseres Volkes kann nur gelingen, wenn wir zurückkehren zu den alten Grundsätzen von Treue, Ehrlichkeit, Unparteilichkeit und Unbestechlichkeit im öffentlichen Dienst, in Handel und Wandel. Alle anders gearteten Gesinnungen bekämpft die Deutsche Volkspartei, gleichviel, von welcher Seite sie kommen.

7. Bevölkerungspolitik. Die Volksgesundheit leiblich und sittlich zu pflegen und zu fördern, ist der Deutschen Volkspartei ernste Pflicht. Sie will das deutsche Volk deutsch erhalten und bekämpft daher insbesondere die seit der Revolution eingetretene Überflutung Deutschlands durch fremdstämmige Personen.

Die Auswanderung von Deutschen gilt ihr als Verlust deutscher Volkskraft und deutschen Volksvermögens. Soweit sie nicht zu verhindern ist, sind die Auswanderer sachgemäß zu bearten und so zu leiten, dass sie ihr Deutschtum und den Zusammenhang mit der Heimat behalten.

8. Auslandsdeutschtum. Für die deutschen Minderheiten in fremden Staaten fordert die Deutsche Volkspartei das Recht auf Wahrung ihres Volkstums.

Die Pflege der Kulturgemeinschaft mit den Auslandsdeutschen als den Vertretern des deutschen Gedankens, den Vorkämpfern für die Achtung des gesamten Deutschtums und den Pionieren des deutschen Handels gehört zu den vornehmsten Aufgaben des Reiches. Insbesondere sollen die gegen ihren Willen von uns losgerissenen Volksgenossen mit dem deutschen Volke geistig fest verbunden bleiben.

9. Frauenfrage. Die Deutsche Volkspartei tritt ein für die politische, wirtschaftliche und rechtliche Gleichstellung der Geschlechter. Sie fordert Zulassung der Frauen zu allen Ämtern und Stellen unter Voraussetzung vollwertiger Vorbildung, die zugleich Vorbedingung zu ihrem Aufstieg bis in die höchsten Stellen wird.

Das Wirken der Frau als Mutter und Erzieherin der kommenden Geschlechter, als Leiterin des Hauswesens und als Mitarbeiterin und Mitkämpferin im sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben findet weitgehende Würdigung und Unterstützung der Deutschen Volkspartei.

10. Schule und Volksbildung. Die Deutsche Volkspartei fordert die nationale Einheitsschule. Auf einer allgemeinen Grundschale soll sich ein reichgegliederter und vielgestaltiger Aufbau des deutschen Schulwesens erheben, dessen einzelne Teile unter sich eng verbunden sind, so dass sich dem Tüchtigen ohne Unterschied des Geschlechts, des Standes und des Besitzes vielfache Aufstiegsmöglichkeiten bieten und deutsches Geistesleben sich in seiner ganzen Mannigfaltigkeit entfalten kann. Dabei ist der Zusammenhang mit den Grundlagen deutscher Kultur, insbesondere dem Christentum, zu bewahren. Die Deutsche Volkspartei fordert deshalb auch die Beibehaltung des Religionsunterrichts in den öffentlichen Schulen nach Grundsätzen der Religionsgemeinschaften unter Wahrung aller Gewissensfreiheit …

11. Jugendpflege. Die Deutsche Volkspartei tritt ein für einen tatkräftigen Ausbau der Jugendpflege unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung und Stärkung der deutschen Volkskraft. Alles, was zur körperlichen, geistigen und sittlichen Ertüchtigung der Jugend dient, ist nachdrücklich zu fördern. Die öffentlichen Fürsorgemaßnahmen und die private Wohltätigkeit für die Jugend sind, insbesondere durch gesetzliche Einführung von Jugendämtern, auszubauen und miteinander zu verbinden.

12. Religion und Kirche. Die Deutsche Volkspartei verlangt Gewissensfreiheit und Selbstverantwortlichkeit in allen religiösen und kirchlichen Angelegenheiten. Sie sieht im Christentum einen Grundpfeiler deutscher Kultur und deutschen Volkslebens. Sie erstrebt eine verständnisvolle Zusammenarbeit der Religionsgemeinschaften mit dem Staate im Dienste der Volkserziehung sowie der Milderung der konfessionellen Gegensätze durch gegenseitiges Verständnis und einträchtiges Zusammenarbeiten im öffentlichen Leben.

Die Deutsche Volkspartei tritt ein für volle Freiheit und Selbstverwaltung aller religiösen Gemeinschaften. Die Kirchen sollen frei von staatlicher Bevormundung ihre bisherige Stellung als Körperschaften des öffentlichen Rechts, einschließlich des Rechts zur Besteuerung ihrer Mitglieder, behalten. Anderen Religionsgemeinschaften ist die Möglichkeit zu verschaffen, durch staatliche Anerkennung dieselben Rechte zu erwerben.

Die Verpflichtungen des Staates sollen durch Gesetz in einer den Lebensbedingungen der Kirche entsprechenden Form allmählich abgelöst werden. Für den Fortbestand der theologischen Fakultäten, der Seelsorge in Heer und Marine, in öffentlichen Krankenhäusern und Gefängnissen sind auch ferner staatliche Mittel bereitzustellen.

13. Kunst, Literatur und Presse. Die Deutsche Volkspartei erkennt an, dass allen in der Kunst und Literatur um Geltung ringenden Strömungen das Recht auf freie Entfaltung zukommt; ihre besondere Förderung wird sie aber denjenigen Bestrebungen widmen, die deutsches Wesen und deutsches Empfinden künstlerisch darstellen wollen. Die Kunststätten und künstlerischen Bestrebungen in den mittleren und kleineren Orten sind besonders zu pflegen.

Die Freiheit der Presse ist zu gewährleisten. Schmutz in Wort und Bild aber sind zu unterdrücken und durch Pflege guter Kunst und Literatur zu verdrängen. Die Presse ist als berufene Vertreterin der Öffentlichkeit anzuerkennen; der Bürger ist vor ungerechtfertigten Angriffen der Presse gegen sein häusliches Leben und seine persönlichen Rechte zu schützen. Der Zeugniszwang gegen die Presse ist zu beseitigen.

 

II. Von der Volkswirtschaft

 

14. Wirtschaftsordnung. Die Deutsche Volkspartei fordert für jeden Staatsbürger das Recht der freien Entfaltung seiner Kräfte. Das Streben nach Gewinn muss aber bei dem einzelnen seine sittlichen Schranken finden in der Rücksichtnahme auf das Wohl und die Bedürfnisse der übrigen Volksgenossen.

Die Deutsche Volkspartei hält fest an dem Recht auf Privateigentum und dem gesetzlichen Erbrecht der engeren Familie. Der Besitz ist als anvertrautes Gut zu behandeln, das zu fruchtbarem Schaffen verpflichtet, dies gilt erhöhtem Maße vom ererbten Gute.

Bei der Überführung von wirtschaftlichen Unternehmungen in die öffentliche Hand, die nur gegen Entschädigung erfolgen darf, wird die Deutsche Volkspartei unter der Voraussetzung mitwirken, dass wesentliche Vorteile für die Allgemeinheit dauernd gewährleistet sind. Im Allgemeinen wird eine Beteiligung des Staates an freien Betrieben den Vorzug verdienen.

15. Arbeitsgemeinschaft. Die Deutsche Volkspartei sieht die Lösung der sozialen Frage nicht in äußeren Formen des Wirtschaftslebens, die mit erhöhtem Zwang nur seine Leistungsfähigkeit mindern, sondern in der innerlichen Gleichberechtigung aller Volksgenossen und der sittlichen Überwindung aller Gegensätze zwischen den verschiedenen Bevölkerungskreisen, zwischen Stadt und Land, Unternehmern und Mitarbeitern. Eine Sozialisierung der deutschen Wirtschaft verwirft sie; der Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Forderungen der einzelnen Berufsgruppen ist auf dem Wege gütlicher oder schiedsgerichtlicher Einigung herbeizuführen.

Der Glaube, dass eine Volksklasse nur für die andere arbeite, muss nicht nur wie bisher durch soziale Fürsorge, sondern vor allem durch ein enges Zusammenwirken zwischen dem Arbeitgeber und seinen Werksangehörigen widerlegt werden. Frei gewählte Vertrauensleute der Arbeiter und Angerstellten sollen nach Maßgabe der Gesetze und allgemeinen Vereinbarungen gemeinsam mit dem Unternehmer die die den Arbeitsdienst und die Arbeiterwohlfahrt betreffenden Fragen lösen. Die geschäftliche und technische Leitung der Betriebe bleibt der Verantwortlichkeit der Unternehmer überlassen.

Dem berechtigten Verlagen der Arbeiter und Angestellten, verantwortlich an der Regelung der Wirtschafts- und Sozialpolitik mitzuwirken, ist Rechnung zu tragen. Dieses Ziel will die Deutsche Volkspartei durch eine von den Verbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragene Arbeitsgemeinschaft erreichen.

In freier und unbefangener Gemeinschaftsarbeit soll sich so auf dem Boden der Gleichberechtigung zwischen den Unternehmern und ihren Mitarbeitern eine berufsständische Vertretung aller schaffenden Arbeit bis hinauf zum Reichswirtschaftsrat aufbauen.

16. Angestellte und Arbeiter. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Angestellten und Arbeiter müssen durch verständnisvolles Zusammenwirken aller Beteiligten neu gestaltet werden. Hierbei ist auf freie verantwortliche Betätigung der einzelnen und auf Würdigung der Persönlichkeit nach ihrem besonderen Wert und ihren Leistungen hinzuwirken.

Die Deutsche Volkspartei tritt ein für gesetzliche Gewährleistung des Koalitionsrechtes und der Koalitionsfreiheit, insbesondere für Schutz der gewerkschaftlichen und politischen Überzeugung des einzelnen Arbeitnehmers, sowie für Anerkennung der Berufsverbände, für Schaffung eines zeitgemäßen Arbeiter- und Staatsarbeiterrechts und den Ausbau des Angestelltenrechts unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der einzelnen Angestelltengruppen. Den besonderen Verhältnissen der Landarbeiter, Handwerksgehilfen und Hausangestellten ist Rechnung zu tragen.

Die Deutsche Volkspartei fordert Erweiterung der sozialen Fürsorge auf allen Gebieten. Internationale Durchführung der sozialen Versicherungs- und Schutzgesetze sind daher ein dringendes Erfordernis.

17. Freie Berufe. Die Deutsche Volkspartei tritt für Erhaltung und Schutz der freien Berufe (Ärzte, Apotheker, Anwälte, Techniker, Schriftsteller usw.) ein. Sie verwirft eine Sozialisierung dieser Berufe und eine Bestellung ihrer Angehörigen zu Beamten. Die wirtschaftlichen Bestrebungen der Berufsverbände sollen staatliche Förderung finden. Das Recht am geistigen Eigentum ist zu erweitern.

18. Landwirtschaft. In einer blühenden Landwirtschaft und einem kräftigen, selbstbewussten Bauernstand sieht die Deutsche Volkspartei die wichtigste Grundlage deutscher Volkskraft. Durch planmäßige Pflege aller Zweige der Landwirtschaft ist die Hebung der Erzeugung und damit die Unabhängigkeit unserer Volksernährung vom Auslande anzustreben. Die Viehzucht bedarf ganz besonderer Förderung. Die restlose Ausnützung aller zur Fischzucht geeigneten Gewässer ist geboten. Durch die Wirkungen des Weltmarktes darf die deutsche Landwirtschaft in ihrem Bestande nicht gefährdet werden; hiervor ist sie durch Schutzzölle ausreichend zu sichern.

Durch eine großzügige Innensiedlung ist eine gesunde Mischung von Groß-, Mittel- und Kleinbesitz unter Vermehrung der selbständigen Bauernstellen und der landwirtschaftlichen Kleinbetriebe zu erstreben. Der Aufstieg zu wirtschaftlicher Selbständigkeit ist, namentlich bei den Landarbeitern, planmäßig zu fördern. Die Zusammenlegung zersplitterten Besitzes und die Durchführung von Bodenverbesserungen ist erheblich zu erleichtern.

Die landwirtschaftlichen Fideikommisse in der seitherigen Form und Ausdehnung müssen wegfallen. Häufung von Gütern und Pachtungen in einer Hand ist zu verwerfen …

19. Industrie. Um dem deutschen Volke Unterhalt zu schaffen, bedarf es des erneuten Aufschwungs der Industrie. Was von Staats wegen zu ihrer Förderung geschehen kann, insbesondere durch wissenschaftliche Forschungs- und Bildungsgelegenheiten, Ausgestaltung der gewerblichen Schutzrechte (Patente usw.), gesetzliche und verwaltungsmäßige Erleichterung der Begründung und Führung industrieller Betriebe (Konzessionsverfahren usw.) wird die Unterstützung der Deutschen Volkspartei finden.

Die Wirtschafts-, Handels- und Zollpolitik muss auf die Lebensnotwendigkeiten und die gesunde Entwicklung der Industrie sorgfältige Rücksicht nehmen. Eine gut belohnte, geistig hoch stehende Arbeiterschaft wird die wertvollste Mithelferin der Industrie sein.

20. Handwerk, Kleinhandel und Gewerbe. Die Deutsche Volkspartei würdigt den bedeutsamen nationalen und wirtschaftlichen Wert eines selbständigen Mittelstandes uns sieht im selbständigen Handwerk, Kleinhandel und Gewerbe dringend erhaltenswertem der Landwirtschaft, der Industrie und dem Großhandel gleichberechtigte Erwerbsstände, deren Lebensfähigkeit zu sichern und zu fördern ist. Sie erblickt daher eine ihrer vornehmsten Aufgaben darin, die Wiederaufrichtung des gewerblichen Mittelstandes in Stadt und Land mit allen Kräften zu betreiben.

Die berufsständischen Verbände sind bei der Lösung aller den gewerblichen Mittelstand betreffenden Fragen heranzuziehen und in den Reichswirtschaftsrat einzugliedern...

Die Kommunalisierung der Betriebe des Mittelstandes lehnt die Deutsche Volkspartei ab. Eine Bevorzugung der Konsumvereine zuungunsten des gewerblichen Mittelstandes hat zu unterbleiben…

21. Handel und Schifffahrt; Kolonien. In Anerkennung der hohen Bedeutung des Bank- und Versicherungswesens, des Handels und der Schifffahrt für unsere gesamte Volkswirtschaft wird die Deutsche Volkspartei ihnen mit allen Mitteln behilflich sein, die frühere Weltgeltung wieder zu erringen. Lästige Fesseln müssen ferngehalten werden.

Den Wiederaufbau der Handelsflotte hat das Reich mit Nachdruck zu fördern. Für die durch die Auslieferung der Handelsflotte schwer getroffene seemännische Besatzung zu sorgen, ist Ehrenpflicht des Reiches. Der Ausbau der deutschen Seehäfen mit Mitteln des Reiches ist erforderlich, um sie im Wettbewerb mit den ausländischen Häfen lebensfähig zu erhalten. Auch die Seefischerei bedarf seiner Unterstützung.

Die Deutsche Volkspartei wird alles daransetzen, um für Deutschland ein seinen wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechendes Kolonialland wiederzuerlangen.

22. Verkehrswesen. Eisenbahnen, natürliche und künstliche Wasserstraßen bilden die Grundlage einer gesunden Volkswirtschaft und damit auch eine Voraussetzung für geordnete politische Zustände.

Die Staatseisenbahnen sind auf das Reich zu überführen. Sie sind zu einer sich selbst verwaltenden Anstalt zusammenzuschließen, welche unabhängig von den Finanzen des Reichs die deutsche Volkswirtschaft zu fördern hat. Ihre Einnahmen müssen die Verzinsung und Abschreibung der Anlagekosten ermöglichen.

Auch die Förderung der Schifffahrt auf den natürlichen Wasserstraßen, der Bau und die Pflege eines ausgedehnten Kanalnetzes und der maschinelle Betrieb auf ihm muss Aufgabe des Reiches sein. Bei Ausnutzung der Wasserstraßen dürfen der privaten Unternehmungslust nur insoweit Schranken gesetzt und Laste auferlegt werden, als dies zur Deckung der Auslagen des Reiches und zur Regelung des Verkehrs geboten ist.

23. Bodenpolitik und Wohnungswesen. Der heimatliche Boden ist unter ein Recht zu stellen, das ihn dem deutschen Volke sichert und seinen Gebrauch als Werk- und Wohnstätte fördert, das jeden Missbrauch ausschließt und das die Wertsteigerung, die er ohne die Arbeit des einzelnen erhält, der Allgemeinheit nutzbar macht. Alle deutschen Familien, insbesondere die kinderreichen, sollen möglichst eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohn- und Wirtschaftsheimstätte erhalten.

In Stadt und Land ist eine von sozialem und technischem Verständnis geleitete Wohnungsaufsicht durchzuführen. Der Ausgleich der Gegensätze zwischen Vermieter und Mieter durch verständnisvolle Rücksichtnahme aufeinander ist anzustreben…

24. Kriegsschäden. Weitgehende Fürsorge für alle Krieger-, insbesondere für die Kriegsbeschädigten, sowie für die Hinterbliebenen unter Berücksichtigung ihrer früheren Lebenshaltung ist selbstverständliche Ehrenpflicht des Reiches.

Die Deutsche Volkspartei verlangt eine großzügige und weitherzige Fürsorge für die Bewohner des vom Feinde besetzten Gebiets und für die deutschen Rückwanderer. Sie wird volle Schadloshaltung der Bewohner des besetzten Gebiets für die ihnen durch Maßnahmen der Feinde zugefügten Verluste erstreben.

25. Finanzen und Steuern. Ehrlichkeit, Ordnung und Sparsamkeit müssen in den öffentlichen Haushalten wieder zur Geltung kommen. Nur so kann die Gesundung der Finanzen des Reiches wieder herbeigeführt werden. Die wirtschaftlichen Unternehmungen des Reiches, der Länder und der Gemeinden müssen pfleglich und nach kaufmännischen Grundsätzen verwaltet werden. Auch Unternehmungen in öffentlicher Hand, die in erster Linie zur Förderung der Gesamtwirtschaft bestimmt sind, müssen möglichst nach dem Grundsatz der Selbstkostendeckung bewirtschaftet werden.

Einkommen und Vermögen sind nach der Leistungsfähigkeit zu den Staatslasten heranzuziehen. Das Arbeitseinkommen ist dem Einkommen aus Vermögen gegenüber zu bevorzugen. Der Familienstand ist zu berücksichtigen; die für die Volkskraft wichtigen Mittelschichten müssen vor einem Herabsinken bewahrt werden. Steuern auf den Verbrauch, den Aufwand und den Verkehr der breiten Massen werden nicht zu vermeiden sein. An die Stelle entfernter Verwandter soll als gesetzlicher Erbe der Staat treten. Steuerhinterziehung und Steuerflucht sind rücksichtslos zu bekämpfen…

 

Nach diesen Zielen strebt die Deutsche Volkspartei. Sie will den Sammelpunkt bilden für die weiten Kreise unseres Volkes, die entschieden national, liberal und sozial empfinden. Sie weiß, dass mit solcher Gesinnung der Weg gefunden werden wird, der aus dem Dunkel der Gegenwart wieder hinaufführt in eine lichtere Zukunft.

Bei aller Not – dennoch vorwärts!

(in: Hohlfeld, Dokumente, Bd. III, S. 95-104, dort zit. n. F. Salomon, Die deutschen Parteiprogramme, Heft 3, 3. Aufl., 1920, S. 97-111)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 20.09.2023

     
   Arbeitsanregungen:
  1. Arbeiten Sie jeweils 5 wichtige politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Ziele der Partei heraus.
  2. Präsentieren Sie Ihr Ergebnis in einem knappen Kurzvortrag zum Thema.
 
 
 

 
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