teachSam- Arbeitsbereiche:
Arbeitstechniken - Deutsch - Geschichte - Politik - Pädagogik - PsychologieMedien - Methodik und Didaktik - Projekte - So navigiert man auf teachSam - So sucht man auf teachSam - teachSam braucht Werbung


 

Weimarer Republik 1918/19 - 1933

Die Parlamentarisierung des Reiches (Oktober 1918)

Deutsche Geschichte

 
GESCHICHTE
Grundbegriffe der Geschichte Europäische Geschichte Reformation und Glaubenskriege (1517-1648) Beginn des bürgerlichen Zeitalters Deutsche Geschichte Deutsche Verfassungsgeschichte Reformation und Glaubenskriege 1517 - 1648 ▪  Deutschland zur Zeit des Absolutismus 1648-1790 ▪ Kontinuität und Wandel im Deutschen Reich 1763-1806 ▪  Vom Wiener Kongress bis zur Revolution 1815-1849/49 ▪  Das deutsche Kaiserreich 1871-1919 [ Weimarer Republik 1918/19-1933 Didaktische und methodische Aspekte Überblick Zeittafel Parlamentarisierung des Reiches (Oktoberreformen 1918)  Belastungsfaktoren der Weimarer Republik Weimarer Reichsverfassung Parteien in der Weimarer Republik   Wahlen Außenpolitik ▪ Quellenauswahl Bausteine ] Nationalsozialistische Diktatur 1933-1945 ▪ Deutschland 1945 bis 1990
 

Quelle: Aus den Tagebuchnotizen des Oberst Thaer (1.10.1918)

Der Verfassungswandel vom 28.10.1918, der eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen umfasste, wird oft als Prozess der Parlamentarisierung des Reiches bezeichnet. Er lässt sich mit dem nachfolgenden Strukturbild verdeutlichen.

Der Weg zum Waffenstillstand am Ende des • Ersten Weltkriegs (1914-1918) ging, da der US-Präsident »Wilson (1856-1924, Präsident 1913-1921) auf der Abdankung des deutschen »Kaisers »Wilhelm II. (1859-1941, Kaiser 1888-19718) bestand, über die so genannten "»Oktoberreformen" im gleichnamigen Monat des Jahres 1918.

Diese brachten einen, allerdings nur »sehr kurz währenden Verfassungswandel von einer »konstitutionellen zu einer »parlamentarischen Monarchie im Deutschen Reich. Der Übergang zur ersten parlamentarischen Regierung im Reich ging allerdings nicht nur von den Mehrheitsparteien (SPD, Zentrum und der Fortschrittlichen Volkspartei) aus, sondern "ausschlaggebend war vielmehr, dass Ende September 1918 auch der Erste Generalquartiermeister »Erich Ludendorff, seit 1916 zusammen mit dem »Generalfeldmarschall von Hindenburg, Chef der »Obersten Heeresleitung", unter dem Blickwinkel der hoffnungslosen militärischen Lage des Deutschen Reiches und seiner Verbündeten, "eine Parlamentarisierung für erforderlich hielt." (Winkler 1993, 4. Aufl. 2005, S.23)

Um die endgültige militärische Niederlage und den möglichen Einmarsch der alliierten Truppen nach ihr abzuwenden, überzeugte »Ludendorff (1865-1937) Kaiser Wilhelm II. davon, dem amerikanischen Präsidenten Wilson ein Waffenstillstands- und Friedensangebot zu machen. Dabei war sein Eintreten für die Parlamentarisierung Ausdruck seines politischen Kalküls, wonach ganz im Sinne der so genannten »"Dolchstoßlegende", nicht die Oberste Heeresleitung (OHL), sondern eine von den Mehrheitsparteien des Reichstages getragene Regierung die politische Verantwortung für die Folgen des Krieges übernehmen sollte. (vgl.ebd.)

Das Intermezzo der parlamentarischen Monarchie endete allerdings schon im November 1918 mit der »Novemberrevolution« und der »Doppelausrufung der Republik am 9.11.1918 sowie dem Inkrafttreten der • Weimarer Reichsverfassung am 11.August 1919.

Kernelemente der "Oktoberverfassung" von 1918

Die Reformen, die im Zusammenhang mit der Parlamentarisierung des Reiches verfügt wurden, betrafen eine ganze Reihe von Aspekten des »politischen Systems des Kaiserreiches.

Sie betrafen

  • die Stellung der Staatssekretäre, die fortan auch als Reichstagsabgeordnete in die Reichsleitung berufen werden und dabei Abgeordnete bleiben konnten

  • Kriegserklärungen und Friedensschlüsse ,die fortan der Zustimmung sowohl des Reichstags als auch des Bundesrats bedurften. Dementsprechend konnte der Kaiser konnte ,auch nicht im reinen Verteidigungsfall, Kriege alleine erklären.


Für größere Ansicht bitte an*klicken*tippen!

  • die Abhängigkeit des Reichskanzlers vom Vertrauen im Parlament, da der Reichstag fortan mit einem Misstrauensvotum für die Entlassung des Kanzlers sorgen konnte, auch wenn dessen Ernennung weiterhin Sache des Kaisers blieb

  • die Verantwortlichkeit des Kanzlers und seiner Stellvertreter, die den Kanzler für alle politischen Handlungen des Kaisers verantwortlich nachten, sofern der Kaiser seine verfassungsmäßigen Befugnisse vornahm. So mussten fortan bei Verordnungen, aber auch Äußerungen wie Reden des Kaisers, formell vom Kanzler gegengezeichnet werden. Ebenso oblag auch die militärische Kommandogewalt des Kaisers der Verantwortlichkeit des Kanzlers und unterstand damit parlamentarischer Kontrolle. Der Kanzler und seine Stellvertreter waren zudem für ihre eigene Amtsführung dem Bundesrat und dem Reichstag gegenüber verantwortlich waren.

  • die Wehrverfassung des Reiches die regelte, dass das deutsche Heer unter dem Oberbefehl des Kaisers aus den Kontingenten der Einzelstaaten Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen zusammengesetzt war. Zudem erhielt der Reichstag direkt oder indirekt über den Reichskanzler die Kontrolle über das militärische Führungspersonal von Heer und Marine, auch wenn Militärverwaltung und Kommandosachen getrennt blieben. Allerdings waren gerade die Kommandosachen nicht der Parlamentskontrolle unterworfen. Der Kriegsminister des betreffenden Einzelstaates musste die Ernennung, Versetzung, Beförderung und Verabschiedung der Offiziere und Beamten des Heeres gegenzeichnen. Die vier Kriegsminister der Einzelstaaten Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen waren gegenüber Bundesrat und Reichstag verantwortlich. Bei der Marine zeichnete der Reichskanzler entsprechend gegen. Der Reichskanzler zeichnete gegen auch bei der Ernennung der Höchstkommandierenden der Kontingente und weiterer hoher Militärs.

(vgl. u. a. Wikipedia)

Quelle: Aus den Tagebuchnotizen des Oberst Thaer (1.10.1918)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 23.09.2023

 
 

 
ARBEITSTECHNIKEN und mehr
Arbeits- und ZeitmanagementKreative ArbeitstechnikenTeamarbeit ▪ Portfolio ● Arbeit mit Bildern  Arbeit mit Texten Arbeit mit Film und VideoMündliche KommunikationVisualisierenPräsentationArbeitstechniken für das Internet Sonstige digitale Arbeitstechniken 
  

 
  Creative Commons Lizenzvertrag Dieses Werk ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International License (CC-BY-SA)
Dies gilt für alle Inhalte, sofern sie nicht von
externen Quellen eingebunden werden oder anderweitig gekennzeichnet sind. Autor: Gert Egle/www.teachsam.de
-
CC-Lizenz