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Fürst und Land: Dualistischer Ständestaat in Württemberg

Herzog und Landeskirche

Katholisches Herrscherhaus im protestantischen Land

 
GESCHICHTE
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Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793)
Konkurrenzkampf und Prasserei: Absolutistische Repräsentation von Macht
Fürst und Land: Dualistischer Ständestaat in Württemberg- Verfassung in Württemberg
Versailles in Schwaben: Ludwigsburg zur Zeit Carl Eugens
Höfische Festkultur zur Zeit Carl Eugens

Ein Land mit festgeschriebenem protestantischer Landeskirche

Württemberg, in dem »Herzog Ulrich (1487-1650) 1534, erst siebzehn Jahre nach »Martin Luthers (1483-1546) Thesenanschlag (1517) die »Reformation einführt, ist ein protestantisches Land. In ihm besitzt der vom »Augsburger Religionsfriede (1555) abgeleitete Spruch "cuius regio, eius religio" keine Bedeutung, da der Landtag von 1564 den evangelischen Glauben im württembergischen Landesgesetz festgeschrieben hat. (vgl. Storz 1981, S. 28)

Weil dem so ist, gibt es auch Zeiten, in denen der Herzog des Landes zwar katholisch, das Land aber stets protestantisch bleibt, wie dies auch unter der Herrschaft von ▪ Herzog Carl Eugen (1728-93) der Fall ist.

Die württembergische Staatskirche ist Landeskirche, die alle evangelischen Gläubigen umfasst und in der gewöhnlich der Herzog als Landesbischof fungiert. Seit der Großen Kirchenordnung, die von dem württembergischen Reformator »Johannes Brenz (1499-1570) erarbeitet und von Ulrichs Sohn »Herzog Christoph (1515-1568) 1559 erlassen wird, ist das Land in Kirchenbezirke eingeteilt und die Leitung der Bezirke und Gemeinden fest geregelt. Die Leitung der Landeskirchenorganisation liegt zunächst in den Händen des Kirchenrats, später in denen des Konsistoriums1, das wiederum in die Regierung, den "Geheimen Rat" inkorporiert ist.2 (vgl. Storz 1981, S.27)

Da »Herzog Christoph (1515-1568) zugleich den gesamten ehemaligen katholischen Klosterbesitz in Landesbesitz überführt, kommen auf die Regierung Württembergs natürlich auch eine ganze Reihe neuer Verwaltungsaufgaben und kirchliche Rechtsprechungsangelegenheiten zu. Diese werden noch ergänzt durch Aufgaben, "die heute ein Minister für Gesundheit, Bildung und Soziales verwaltet." (Vann 1986, S.56)

Die ehemaligen Klöster stellen dabei auch das Rückgrat eines neuen Bildungs- und Schulsystems dar, wobei vor allem "die groß angelegte Stiftung für die kostenfreie Ausbildung künftiger Pfarrer bis zum Abschluss des Universitätsstudiums" hervorzuheben ist (Storz 1981, S.27).

Die Religionsreversalien

Ist der Herzog katholisch, wie dies bei ▪ Herzog Carl Eugen (1728-93) der Fall ist, kann natürlich die mit der Glaubenseinheit angestrebte "in die Weltlichkeit hineinreichende Gesinnungseinheit" (ebd.) des Staatskirchenkonzepts nicht verwirklicht werden.

Und so gehört die Tatsache, dass Carl Eugen und die ganz überwiegende Mehrheit der in Württemberg ansässigen Menschen ein unterschiedliches Glaubensbekenntnis haben, von vornherein zu den Problemfeldern, die zwischen ihm und seinen Untertanen immer wieder für Zündstoff sorgen.

Wegen deren Sorge vor einer möglichen Rekatholisierung des Landes musste auch er wie sein zum katholischen Glauben übergetretener Vater »Carl Alexander (1664-1737), ehe ihm zum Antritt seiner Herrschaft gehuldigt wird, die so genannten Religionsreversalien unterschreiben.

Dieser Vertrag zwischen dem Herzog und der Landschaft, der sich an dem Vertrag Augusts des Starken von Sachsen (1670-1733) nach seinem Übertritt zum Katholizismus (1697) orientiert (vgl. Vann 1986, S.194), sagt im Kern aus, dass der Herzog jedwedem Versuch zur Rekatholisierung des Landes abschwört.

Die Reversalien, mit denen der Herzog die Rechte der württembergischen Landeskirche vor seiner Huldigung anerkennen muss, werden von dem protestantischen »Herzog Eberhard Ludwig (1676 - 1733) angeregt, der damit, nach dem Tode seines eigenen Sohnes (1731) die Thronfolge für das Haus Württemberg weiter sichern will. (▪ Herzöge und Könige von Württemberg 1628-1918

Diese geht nämlich nach seinem Tode auf seinen Cousin »Carl Alexander (1664-1737) über, der schon Jahre zuvor (1721) unter lautem Beifall der katholischen Erneuerungsbewegung im Beisein des katholischen Kaisers »Karl VI.(1685-1740) in einer Kapelle der »Wiener Hofburg zum Katholizismus übertritt.

Zwar ruft dies im weit entfernten Württemberg, vor allem wegen des autoritären Herrschaftskonzepts katholischer Monarchen, einige kritische Stimmen auf den Plan, aber angesichts der vergleichsweise geringen Aussicht auf die Thronfolge des Konvertiten in Württemberg verstimmen diese recht bald wieder. (vgl. Vann 1986, S.202)

Der Herzog erkennt mit den Religionsreversalien die evangelische als Staatsreligion im Land an und versichert zugleich, "nichts Katholisches, weder in Bauten und Bildern, noch im Alltagsleben, wie Prozessionen und öffentlichen Versehgängen, vor allem nicht das 'soviel Unruhe erregende Simultaneum Catholicum' zu dulden oder neu einzuführen und selbst den 'allergeringsten actus eines catholischen Gottesdienstes' außer dem Privatgottesdienst des Herzogs zu verhindern." (Uhland 1984, S.228f. zit. n. Sting 2005, S.150f.)

Außerdem wird in den Vertragsvereinbarungen bestimmt, dass nur solche Männer Prälaten und Beamte werden können, die sich zum protestantischen Glauben des Landes bekennen. Sollte ein solcher das Bekenntnis wechseln, ist vorgesehen, ihn seines Amtes zu entheben.

Da aber die Befürchtungen der protestantischen Württemberger damit noch nicht gänzlich ausgeräumt sind, wohl auch um künftigen Konfliktstoff zu vermeiden, stimmt der Herzog darin auch zu, im Tausch gegen eine neu zu bauende private Kapelle auf den katholischen Gottesdienst in der bisherigen Hofkapelle in Stuttgart zu verzichten.

Und schließlich überträgt »Carl Alexander (1664-1737), um die Gemüter in Reich und Land zu beruhigen, am 30.3. 1734 seine landesbischöflichen Rechte über die evangelische Landeskirche dem ▪ Geheimen Rat. Dieser kann dadurch wieder eine wichtigere Rolle einnehmen.

Seit »Herzog Eberhard Ludwig (1676 - 1733) sich nämlich um die Etablierung eines persönlichen Regiments, unabhängig von der Dreinsprache der Landschaft, bemüht hatte, war der Einfluss des Geheimen Rates deutlich zurückgegangen. Die von ihm gebildete Zentralregierung, die einst vermittelndes Organ zwischen dem Fürsten und der Landschaft gewesen war, wird von der herzoglichen Kabinettsregierung (kitchen cabinet), die nur vom Fürsten abhängig ist, für längere Zeit ins Abseits gedrängt. (vgl. Vann 1986, S.195) Konfessionalismus und frühmoderne Staatsentwicklung in Württemberg

Konfessionalismus und frühmoderne Staatsentwicklung in Württemberg

Für die ▪ württembergische Entwicklung zum (früh-) modernen Staat erwächst aus der unterschiedlichen Konfession des Herrschers und seiner Untertanen eine besondere Problematik.

Der ▪ monarchische Weg über eine absolutistische Herrschaft, in zahlreichen Ländern Stufe zur Entstehung des modernen Staates, ist in Württemberg nämlich nicht zuletzt deshalb verbaut, weil der Herzog sich das ▪ Schlüsselmonopol der Kirchenhoheit nicht sichern kann. Nicht nur aus diesem Grund, aber wohl sehr stark davon abhängig, erlangt Württemberg nur eine ▪ "halbmoderne Landeshoheit"  (vgl. Schilling 1994a, S.135)

Dafür sind unter dem Aspekt der fehlenden Kirchenhoheit drei Gründe maßgebend:

  • Zum einen fehlt dem Landesfürsten schlicht das Geld, das ihm bei alleiniger Verfügungsgewalt über die Einnahmen aus dem Kirchengut hätte zufließen können.

  • Zum zweiten fehlen ihm die psychologischen und propagandistischen Mittel der Kirche, um seine Alleinherrschaft zu legitimieren und zu konsolidieren, mithin auch die Unterstützung des andersgläubigen Volkes.

  • Zum dritten schließlich ist er "aus dem Netz der Protektion ausgeschlossen", das die Landeskirche strickt und kann so weder seine eigenen Gefolgsmänner ernennen, noch sich seiner Gegner in dieser lukrativen und überall gegenwärtigen Organisation entledigen.  (vgl. Vann 1986, S.276)

Was schon unter »Carl Alexander (1664-1737) die Loyalität des Volkes gegenüber dem katholischen Landesherrn beeinträchtigt, tut dies auch unter der Herrschaft seines Sohnes:

"Für die Bewohner der württembergischen Amtsstädte und Dörfer blieb der Katholizismus eine fremde Macht. Konfessioneller Argwohn hinderte diese Männer und Frauen, die sonst übliche Loyalität gegenüber dem Landesherrn auch Karl Alexander entgegenzubringen. Ohne eine nachhaltige Zustimmung des Volkes waren  die legislativen und administrativen Befugnisse, die ein Herzog besaß, zu schwach, um sich gegen den gemeinsamen Widerstand der Landschaft und der Bürokraten durchzusetzen." (ebd, S.199)

Carl Eugens (1728-93) provozierendes Spiel mit den Religionsreversalien

Die ersten Konflikte jedenfalls die in der ersten Phase der Regierungszeit ▪ Herzog Carl Eugen (1728-93) mit der Landschaft entstehen, gehen, auf sein provozierendes Spielen mit den Schranken zurück, die dem souveränen Fürsten von den Religionsreversalien auferlegt worden waren. Ernsthafte Rekatholisierungsbestrebungen des jungen Herzogs sind es indessen nicht.

Seine Vorliebe für punkvolle Inszenierungen, die auch sein Schwelgen in den Zeremonien des Katholizismus durchzieht (vgl. ebd., S.239), wird an Ostern und Fronleichnam 1749 deutlich.An diesen Tagen lässt Carl Eugen prunkvolle Prozessionen auf der offenen Galerie des Stuttgarter Schlosses veranstalten, die Glocken dazu läuten und sogar Salutschüsse abgeben.

Natürlich handelt es sich um eine gezielte Provokation des jungen Fürsten, aber im Ganzen jedoch wohl um nicht mehr als einen "Sturm im Wasserglas" (Walter 1987, S. 92), auch wenn sich darin schon im Kleinen die Machtproben abzeichnen, die sich später zwischen Fürst und Land abspielen.

Aber für eine Weile jedenfalls gibt Carl Eugen den Protesten nicht nach, sondern setzt beim Fronleichnamfest in Ludwigsburg ein Jahr darauf noch einmal etwas obendrauf. Mit ca. 1.000 Beteiligten nimmt er an einer Prozession im Schlossterrain teil, das von der Straße gut einsehbar ist und lässt das Ganze wieder mit Glockengeläut und Salutschüssen untermalen. Und was in den Augen protestantischer Fanatiker vielleicht besonders "teuflisch" ist, die Salven müssen auf Befehl des Herzogs sogar von protestantischen Soldaten abgegeben werden! (vgl. ebd., S. 91)

 

 

Anmerkungen

1 In der Kanzleiordnung von 1553 wird der Kirchenrat eine Behörde der Regierung und zugleich in zwei Ämter eingeteilt, in ein weltlich und ein geistlich ausgerichtetes Amt. Das weltliche Amt, der so genannte "politische Kirchenrat" verwaltet den Kirchenbesitz und führt dabei den "Kirchenkasten", die zentrale Kasse, in die alle Einnahmen der Kirche fließen. Gesondert verbucht werden allerdings die Einnahmen aus den 14 ehemaligen Klöstern, deren Gewinne zur  Bestreitung des Kosten und Aufgaben der Verwaltung, aber auch zur Füllung Kriegskasse des Herzogs vorgesehen sind. Während sich der Kirchenrat, der meistens mit Juristen besetzt ist, mehr oder minder stark von den Interessen des Herzogs geleitet, um die Finanzen aus dem Kirchengut, um Gesundheitswesen, Armenfürsorge und um das Bildungswesen kümmert, ist die Auslegung der religiösen Lehre die Sache der theologisch gebildeten Mitglieder des Konsistoriums. (vgl. Vann 1986, S.56f.)

2 Seit 1770 bzw. 1775 ist ein gelehrter Geheimer Rat zugleich Konsistorialpräsident. (Wintterlin 1907, S.171)

Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793)
Konkurrenzkampf und Prasserei: Absolutistische Repräsentation von Macht
Fürst und Land - Verfassung in Württemberg
Versailles in Schwaben: Ludwigsburg zur Zeit Carl Eugens
Höfische Festkultur zur Zeit Carl Eugens

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 10.09.2023

   
 

 
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