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Versailles in Schwaben: Ludwigsburg zur Zeit Carl Eugens (1728-1793)

Konkurrenzkampf und Prasserei

Absolutistische Repräsentation in Württemberg

 
GESCHICHTE
Grundbegriffe der Geschichte Europäische Geschichte Frühe Neuzeit (1350-1789) Zeitalter der Renaissance (ca.1350-1450)   Zeitalter der Entdeckungen (1415-1531) Reformation und Glaubenskriege (1517-1648)  Absolutismus und Aufklärung (ca. 1650-1789) Die Entstehung des frühmodernen Territorialstaats im Absolutismus  Repräsentation von Macht im höfischen Absolutismus ÜberblickLudwig XIV. (1638-1715) und der Hof von Versailles Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793) Didaktische und methodische Aspekte Überblick Zeittafel Württemberg und das Reich Fürst und Land: Dualistischer Ständestaat in Württemberg  Herzöge und Könige von Württemberg 1628-1918 Carl Eugen von Württemberg: Kurzbiographie Pädagogische Gründungen Carl Eugens [ Versailles in Schwaben: Ludwigsburg zur Zeit Carl Eugens (17328-1793) Schloss Ludwigsburg: Die Entstehung der Residenz Carl Eugens Konkurrenzkampf und Prasserei: Absolutistische Repräsentation von Macht Höfische Festkultur in der Ludwigsburger ResidenzGesellschaftliches Leben in der Residenzstadt ] Quellen Bausteine Beginn des bürgerlichen Zeitalters ▪ Deutsche Geschichte
 

 

Absolutistische Machtansprüche der Fürsten in einem landständisch verfassten Territorium

In ▪ Württemberg kommt es aufgrund der großen territorialen Zersplitterung im deutschen Südwesten und der landständischen Verfassung, die im ▪ Tübinger Vertag von 1514 niederlegt ist, nicht zur Ausbildung einer absolutistischen Fürstenmacht.

Der dualistische Ständestaat in Württemberg ist lange bevor ▪ Carl Eugen (1728-93) im Jahr 1744 als ▪ 16-Jähriger die Regierungsverantwortung übernimmt, mit seinen wesentlichen politischen Strukturen des Dualismus von Herrschaft und Landschaft entstanden. Schon zweihundert Jahre vor seiner Zeit erlangten die Landstände in Württemberg ein Mitspracherecht, das sonst im Reich seinesgleichen suchen konnte. Ein ▪ moderner Verfassungsstaat war Württemberg damit allerdings nicht.

In der wechselvollen Geschichte Württembergs führte der Antagonismus von Fürst und Land immer wieder zu Auseinandersetzungen, bei der mal die eine, mal die andere Seite die Oberhand gewinnen konnte. Immer aber blieb die Macht der Fürsten eingeschränkt, dem die Stände erst nach nach der Anerkennung des Tübinger Vertrages und der ▪ Religionsreversalien, mit denen er die Rechte der württembergischen protestantischen Landeskirche anerkennen musste, huldigten.

Auch der Vater Carl Eugens, ▪ Herzog Carl Alexander (1664-1737), der "von einem ausgesprochen absolutistischen Selbstverständnis und Machtanspruch" erfüllt war (Sting 2005, S.155), muss erkennen, dass sich sein Traum von einer absolutistischen Herrschaft über das Land nicht erfüllen lässt.

Aber auch seine Vorgänger bekamen es, wenn sie in der Auseinandersetzung mit den Ständen zu weit gegangen waren, auch noch von außen Druck. So konnte das Alte Reich, das nach den Wirren des ▪ Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) immer noch eine "fortdauernde Vitalität" (Vann 1986, S. 146) besaß,  zumindest in die inneren Angelegenheiten der kleinen und mittleren Territorien und Herrschaften hineinregieren, sich auch in solchen Fällen auf die Seite der Stände stellen und damit helfen, die ▪ Machtansprüche der württembergischen Fürsten zurückzudrängen. In Württemberg gelang es also nicht, eine absolutistische Fürstenherrschaft zu etablieren, die sich von den Ständen weitgehend emanzipieren oder sie in eine bedeutungslose Nebenrolle abdrängen konnte. (vgl. Duchardt 1998, S.36)

Die Schlüsselmonopole staatlicher Herrschaft, die die Großterritorien Deutschlands wie z. B. Brandenburg-Preußen, Österreich, Sachsen und Hannover mit ihrer den Prozess der frühneuzeitlichen Staatsbildung dominierenden monarchisch-fürstlichen Spitze nach und nach unter ihre Kontrolle brachten, gingen in Württemberg nicht allein in die Hände des Fürsten über, so dass es lange zu den "»Schwellenstaaten«" (Schilling 1994a, S.135) zählte, die auf dem Weg zu moderner Staatlichkeit stecken blieben.

Neben dem Budgetrecht der Stände, dem nur von deren Wohlwollen abhängigen Aufbau eines vergleichweise kleinen stehenden Heeres und der landständisch organisierten Verwaltung waren es vor allem auch die fehlende Kirchenhoheit und die eingeschränkte äußere Souveränität, die der Entwicklung eines absolutistischen Regiments in Württemberg entgegenstanden.

Der "Kommunalismus als Staatsprinzip" (Wehling 1991, S.17), den die Stände vertraten, vertrug sich jedenfalls mit dem absolutistischen Machtstreben der württembergischen Fürsten nicht und führte in Württemberg dazu, dass die württembergischen Fürsten sich mit einer im Vergleich zu den großen absolutistische regierten Territorialstaaten (z. B. Frankreich, Preußen, Österreich) "halbmodernen Landeshoheit" abfinden mussten, die ▪ Reichsgerichten und ▪ Reichskreisen noch die Möglichkeit gab, von außen regulierend in die inneren Angelegenheiten einzugreifen. (vgl. Schilling 1994a, S.135)

Und im Inneren des Landes ▪ Württemberg wurde von der ▪ "Ehrbarkeit“ und der protestantischen Kirche jeder Zuwachs an fürstlicher Macht  mit Argwohn belauert, und, wenn irgend möglich auch, sabotiert. Insbesondere wenn es darum ging, die Unsummen verschlingende absolutistische Repräsentationslust einzugrenzen, zeigten sich die ▪"Ehrbarkeit“ im Bunde mit pietistischen Strömungen ungern zu Kompromissen bereit.

Was später Herzog ▪ Carl Eugen (1728-1793) zu schaffen machte, wurde bereits »Herzog Eberhard III.(1614-1674) vorgeworfen: Genusssucht und hemmungslose Prachtentfaltung. Als dieser 1638 aus dem Straßburger Exil nach Stuttgart zurückkehrte, etablierte er nämlich eine Hofkultur, die sich am französischen Sonnenkönig »Ludwig XIV. (1638-1715) und seiner Hofhaltung im »Schloss von Versailles orientiert:

"Sein Hofzeremoniell, die märchenhaften Feste, Schau-Essen, Trauer- und Hochzeitsfeierlichkeiten waren in Europa bekannt und hoben sein Prestige. Von Gold und Silber strotzende Kutschen ließ er sich für teures Geld aus Paris kommen, Die Remisen füllten sich mit phantastisch gestalteten Kutschen und Schlitten. Sie waren verziert mit ausgespannten Segeln, Meerhunden und Meerfräulein, mit Mohren; Blumen, Walfischen, Hirschen und anderem Galllionsgetier. Ebenso wie die berüchtigten, mit ungeheurem Personalaufwand betriebenen, rücksichtslos über die Fluren brausenden ▪ Parforcejagden und die höfischen ▪ Karnevals- und Maskenfeste nach ▪ venezianischer Manier, wurden auch die Ausfahrten der Hofgesellschaft als mythologische Galavorstellungen überirdischer Wesen für das staunende und murrende Volk inszeniert.“ (Rainer 1979, S.128, Verlinkung d. Verf.)

Auch in der Regierungszeit ▪ Carl Eugens (1728-1793) ab 1744 gab es bis zum Jahre 1770 einen ▪ Dauerkonflikt mit den Ständen, bei dem es im Streit um Geld stets auch um die Macht im Herzogtum ging.

Allerdings musste sich auch Herzog ▪ Carl Eugen (1728-1793) von Württemberg vom »Reichshofrat und dem Kaiser 1770 sagen lassen, dass er seine Kompetenzen bei seinen ständigen Steuer- und Abgabeerhöhungen willkürlich überschritten hatte. Am Wiener Reichshofrat kam die Steuerpressung, mit der Carl Eugen seine Verschwendungssucht finanzierte, unter Leitung des kaiserlichen Reichsvizekanzler Fürst »Franz de Paula Gundaker von Colloredo-Mannsfeld /1731-1807) zur Verhandlung, an deren Ende der widerstrebende Herzog gezwungen war, die alte ▪ Landesverfassung von 1514 (Tübinger Vertrag) zu bekräftigen, unrechtmäßige Steuererhöhungen rückgängig zu machen und eine deutliche Einschränkung seiner finanzpolitischen Spielräume hinzunehmen.

Allerdings verlor auch der württembergische Landtag wegen seiner Tendenz zu eigenem Absolutismus, Geheimniskrämerei und Vetternwirtschaft sehr schnell die in den Auseinandersetzungen mit dem Herzog gewonnene Popularität (vgl. Fenske 1981, S.17ff.)

Höfisch-absolutistische Machtentfaltung als internationaler Konkurrenzkampf der Dynastien

Aber auch, wo die Verschwendungssucht des Landesherrn nicht so ausgeprägt ist wie bei Carl Eugen von Württemberg waren die Einzelstaaten des Reiches Mitte des 18. Jahrhunderts hoffnungslos verschuldet. Insofern bildete das Herzogtum  Württemberg also keine Ausnahme.

Hofhaltung, Baupolitik, der wachsende Beamtenapparat und die stehenden Heere verschlangen nicht selten ein Vielfaches von dem, was den Landesherrn nach Recht und Herkommen zusand.

Die Prachtentfaltung der vielfach absolutistisch regierenden Fürsten war allerdings nicht allein ihrer persönlichen Geltungssucht geschuldet und entspracj auch nicht einfach nur einem herrschenden Zeitgeist.

Die Repräsentation der fürstlichen Souveränität und Macht im Hof und durch den Hof und die "Quantität und Qualität des höfischen Aufwandes wurden für den barock-absolutistischen Fürsten zu einem politischen Mittel, um im innerreichischen und internationalen Konkurrenzkampf der Dynastien zu bestehen, einem Wettbewerb, dessen Schwerpunkt sich immer mehr auf die Architektur verlagerte. Die Bautätigkeit des Herrschers, die im Residenzschloss gipfelte und in der Anlage von Opernhäusern, Orangerien, Lustschlössern, ja ganzer geometrisch angelegter Residenzstädte ihre Ergänzung fand, [...] kann gerade als Gradmesser seiner politischen Macht eingestuft werden." Duchardt (1998, S. 532)

Darüber hinaus diente der Fürstenhof im Barock, wenngleich dies für die württembergischen Verhältnisse kaum zutrifft,  auch dazu, den Adel in seine unmittelbare Umgebung zu ziehen und von da aus besser zu kontrollieren.

Die verschiedenen Formen absolutistischer Prachtenfaltung waren verschwenderisch, daran darf auch diese Betrachtung nichts ändern, sie erschienen aber den Fürsten und vielen Zeitgenossen als zumindest legitim.

Ihre Funktion zur Repräsentation von gottgegebener Macht wurde schließlich auch in der politischen Theorie des 17. und 18. Jahrhunderts betont. Sie  legitimierte den für unverzichtbar erklärten höfischen Aufwand rational, indem sie erklärte, dass die höfische Pracht dem Volk jene starken sinnlichen Reize liefere, die es zum Verständnis der Rechtmäßigkeit der Herrschaft benötige.

Ein besonders anschauliches Beispiel für solche rationalen Legitimationsstrategien höfischer Prachtentfaltung gibt der Rechtshistoriker Johann Christoph Lüding 1718 in seinem weit verbreiteten "Musterbuch" zeremonieller Regeln am Hof:

"Die meisten Menschen, vornehmlich aber der Pöbel, sind von solcher Beschaffenheit, dass bei ihnen die sinnliche Empfind- und Einbildung mehr als Witz und Verstand vermögen, und sie daher durch solche Dinge, welche die Sinne kitzeln und die Augen fallen, mehr als durch die bündig- und deutlichsten Motiven commoviret werden. Wenn man dem gemeinen Volk hundert und aberhundert mal mit auserlesensten Worten und Gründen vorstellte, dass es seinem Regenten deswegen gehorchen sollte, weil es dem göttlichen Befehl und der gesunden Vernunft gemäß wäre, dieser aber sich in Kleidung und sonsten in allem schlecht, als ein gemeiner Führer aufführte, so würde man wenig ausrichten. Allein man stelle demselben einen Fürsten vor, der prächtig gekleidet, mit vielen Hofleuten umgeben, von verschiedenen auswärtigen Prinzen und Gesandtschaften verehrtet, auch von einer ansehnlichen Guarde bedecket ist, so wird es anfangen, sich über dessen Hoheit zu verwundern, diese Verwunderung aber bringet Hochachtung und Ehrfurcht zuwege, von welcher Untertänigkeit und Gehorsam herkommen." (zit. n. Oßwald-Bargende 2004, S.98f.)

Wo immer es geht, so will es das zeitgenössische (Selbst-)Verständnis absolutistischer Fürsten, musste die fürstliche Machtvollkommenheit in Szene gesetzt werden, damit die Öffentlichkeit in Erstaunen über die Exklusivität des Hofes versetzt werden konnte. Diesen Zielen waren auch die zahlreichen Regeln untergeordnet, die einen zeremoniellen Hof mit seinen oft bis ins Detail festgelegten immer wiederkehrenden Ritualen ausmachten wie z. B. das herzogliche »Lever, das morgendliche Aufstehen und Anziehen des Herzogs,  oder die penibel geplanten Tischordnungen bei Tischgesellschaften. Aber auch die prachtvoll üppigen Hoffeste, ja die ganze Pracht dieser Hofkultur, hatten hierin ihre rationalen Wurzeln.

Allerdings kann auch dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich angesichts der sonst herrschenden misslichen Lebensverhältnisse der meisten Untertanen um pure Verschwendung handelt.

Die Hof haltenden Fürsten versuchten ihrem finanzpolitischen Fiasko durch alle erdenklichen Formen von Steuern und Abgaben Herr zu werden. Da waren Abgaben zu zahlen, wenn Waren verkauft wurden, dort wurden Nutztiere oder der Verbrauch von Grundnahrungsmittel besteuert, und wenn Waren über die Landesgrenze gingen, waren Zölle fällig, die sich bei der Kleinstaaterei in Deutschland für einen Händler schnell zu großen Beträgen summieren konnten. 33 Zollstationen mussen z. B. passiert werden, wenn Waren auf einer Strecke von ca. 220 Kilometern zwischen Bamberg und Mainz auf dem Main verschickt wurden, an 32 Landesgrenzen galt es Gebühren zu entrichten, wenn Waren rheinabwärts von Straßburg an die holländische Grenze gingen und elbaufwärts von Hamburg nach Magdeburg waren es noch 14 solcher Grenzstationen, die die Kassen der Landesherren füllen sollten (vgl. Alt Bd. I, 2004, S. 11)

Herzog Carl Eugen betrieb dazu noch eine profitable Ämterpatronage und Pfründenwirtschaft, die in einem Umfeld das ganz entscheidend vom »Pietismus geprägt ist, ebenso wie die herzogliche Verschwendung unter besonderer Beobachtung stand.

Dabei hat die pietistische Kritik an solchen Auswüchsen schon Tradition. »Herzog Eberhard Ludwig (1676 - 1733), hat das schon 1717 erfahren müssen. Sein eigener Hofprediger Samuel Urlsberger hält ihm da eine regelrechte "Gardinenpredigt", schimpft "von der Kanzel der Schlosskirche herab gegen die »Sittenverderbtheit« des Hofes" und deutet "Katastrophen, Missernten und Kriege [...] als Gottess trafen für die Sündhaftigkeit des »höfischen Babels«". (Oßwald-Bargende 2004, S.102)

Wenn jedenfalls Carl Eugen Geld brauchte, das nicht mehr durch Steuerpressungen oder durch Kredite seines bevorzugten Bankiers Aron Seligmann hereingeholt werden konnte, entwickelte er mit seinen Beamten stets eine außergewöhnliche Kreativität, um alles Mögliche zu Geld zu machen: Ämter jeder Art wurden verkauft, Steuern jahrelang einfach doppelt eingetrieben, Abgaben auf Salz und Zucker in schwindelnde Höhen getrieben; von Pferdebesitzern wuden Akzisen eingezogen, es sei denn das Tier wurde dem Herzog zu einem Sonderpreis überlassen; wer wegen seiner überaus hoch besteuerten Getreidevorräte in Rückstand geriet, musste damit rechnen, binnen kurzer Zeit geplündert zu werden. (vgl. ebd., S.37)

Berüchtigt und im Land verhasst waren auch die von Oberst Rieger in herzöglichem Auftrag durchgeführten ▪ Zwangsaushebungen von Soldaten, die, gegen ihren Willen, in das stehende Heer des Herzogs gepresst, zur Konsolidierung der Staatsfinanzen für ein Kopfgeld als Söldnerheeren an Frankreich verkauft wurden. Das alles geschah gegen den erklärten Widerstand der Landstände, der sog. ▪ "Ehrbarkeit", die es aber letztlich hinnehmen mussten, wenn der Herzog eine Staatslotterie ausschreiben ließ bei der jeder Bürger zum Kauf eines Loses verpflichtet wurde oder einfach neue Monopole festlegte. (vgl. Sting 2005, S.219)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 10.09.2023

   
 

 
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