Zustand permanenter Rechtsunsicherheit, da die Freiheit des
Einzelnen und die Geltung des Naturgesetzes, sich selbst und die
anderen zu erhalten, ständig in Gefahr (vgl.
Text
4)
vollkommene Freiheit des Einzelnen hinsichtlich seiner Person,
seiner Handlungen und insbesondere auch seines Vermögens (alle
drei Aspekte = Eigentumsbegriff Lockes) (vgl.
Text 3)
Naturzustand ist aber nicht grundsätzlich Kriegszustand (vgl.
Text
1 - vgl.
Hobbes!);
dieser tritt erst dann ein, wenn der Einzelne in die Freiheit des
anderen eingreift.
Gesellschaftsvertrag = freiwilliger Zusammenschluss
freier und gleicher Individuen zu einer staatlichen
Gemeinschaft
Herrschaftsvertrag = Übereinkunft der in einem
Gesellschaftsvertrag zusammengeschlossenen Bürger mit einem
Herrscher über die Grundsätze der auszuübenden Herrschaft
Übertragung bestimmter Rechte auf den Staat, um die
Rechtsunsicherheit, die im Naturzustand herrscht, zu beseitigen
Recht auf Widerstand,
wenn der Staat bzw. der Inhaber
staatlicher Gewalt gegen die Grundsätze des Herrschaftsvertrages
verstößt (vgl.
Text 5)
Sicherung des Eigentums des Einzelnen (Freiheit, Leben,
Vermögen) (vgl. "pursuit of happiness" = freier
Vollzug des eigenen Lebens, freie Entfaltung des Willens und
freier Genuss des Eigentums) (vgl.
Text
8)
Trennung von Staat und Kirche: religiöse Toleranz
(Ausnahme: Atheismus)