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John Locke (1632-1704)

Überblick

Aufklärung

 
GESCHICHTE
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Der englische Philosoph • John Locke (1632-1704) ist einer der wichtigsten • Vertreter der Aufklärung.

Seine Beiträge zur Erkenntnistheorie machten ihn neben »George Berkeley (1684–1753) und »David Hume (1711–1776) zu einem der wichtigsten Köpfe des britischen »Empirismus seine Vorstellungen von Staat und Gesellschaft zu einem der Begründer des »Liberalismus. Wie Thomas Hobbes (1588–1679) und »Jean-Jacques Rousseau (1712–1778) prägen seine • Vorstellungen über den Gesellschaftsvertrag die Vertragstheorie.

Besonderen Einfluss haben die Vorstellungen von Jon Locke für die Unabhängigkeitsbewegung und die Verfassungsentwicklung der Vereinigten Staaten gehabt: Die »Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten und die Verfassung der Vereinigten Staaten, aber auch die Verfassung des »revolutionären Frankreichs sind ganz maßgeblich von Lockes politischer Philosophie beeinflusst. An diesen Vorbildern orientiert gelangten seine Vorstellungen auch darüber hinaus in zahlreiche liberale Verfassungen unserer Zeit.

  • Optimistisches Weltbild

    • Glaube an die Vernunft, Konsens- und Kompromissfähigkeit des Menschen

    • Menschliche Natur umfasst auch Bedürfnisse nach Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit

  • Kennzeichen des Naturzustandes

    • Zustand permanenter Rechtsunsicherheit, da die Freiheit des Einzelnen und die Geltung des Naturgesetzes, sich selbst und die anderen zu erhalten, ständig in Gefahr

    • vollkommene Freiheit des Einzelnen hinsichtlich seiner Person, seiner Handlungen und insbesondere auch seines Vermögens (alle drei Aspekte = Eigentumsbegriff Lockes)

    • Naturzustand ist aber nicht grundsätzlich Kriegszustand (vgl.  Hobbes!); dieser tritt erst dann ein, wenn der Einzelne in die Freiheit des anderen eingreift.

  • Vertragslehre

    • Vereinigungsvertrag (= Kombination von Gesellschafts- und Herrschaftsvertrag)

      • Gesellschaftsvertrag = freiwilliger Zusammenschluss freier und gleicher Individuen zu einer staatlichen Gemeinschaft 
      • Herrschaftsvertrag = Übereinkunft der in einem Gesellschaftsvertrag zusammengeschlossenen Bürger mit einem Herrscher über die Grundsätze der auszuübenden Herrschaft
    • Übertragung bestimmter Rechte auf den Staat, um die Rechtsunsicherheit, die im Naturzustand herrscht, zu beseitigen

    • Recht auf Widerstand, wenn der Staat bzw. der Inhaber staatlicher Gewalt gegen die Grundsätze des Herrschaftsvertrages verstößt

  • Staatstheorie

    • Funktion des Staates: 

      • Sicherung des Eigentums des Einzelnen (Freiheit, Leben, Vermögen) (vgl. "pursuit of happiness" = freier Vollzug des eigenen Lebens, freie Entfaltung des Willens und freier Genuss des Eigentums)

      • Trennung von Staat und Kirche: religiöse Toleranz (Ausnahme: Atheismus)
          

    • Entwurf des Verfassungsstaates

      • Gegen Machtmissbrauch Zweiteilung der Gewalten in Exekutive und Legislative (vgl. Montesquieu)

      • Inhaber staatlicher Gewalt ist an die Gesetze gebunden

      • Legislative: Parlament, dessen Vertreter vom Staatsvolk in regelmäßigen Wahlen gewählt werden; Budgetrecht

        • Zweikammersystem: Adel ("House of Lords") und "House of Commons"

        • Mehrheitsprinzip als grundlegendes Element

      • Exekutive: erbliche Monarchie; verfügt auch über judikative Gewalt

  • Philosophische Grundannahmen

    • erkenntniskritischer Ansatz: nach Locke gibt es keine angeborenen Ideen, Grundsätze, Denkgesetze oder sittliche Gebote;

    • Empirismus: Sämtliche Bewusstseinsinhalt entstammen der Erfahrung.

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 30.01.2024

 
 

 
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