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Thomas Hobbes

Überblick

Welt- und Menschenbild


Thomas Hobbes (1588-1679), Sohn eines Landvikars und einer Bauerstochter aus einfachsten Verhältnissen, ist einer der wichtigsten geistesgeschichtlichen Vertreter der Aufklärung. Sein Menschenbild, "das bis heute als Inbild pessimistischer Anthropologie" (Schneider 1995b, S.393) und seine Auffassungen von Staat und Gesellschaft hat er 1651 in seiner berühmten Schrift Leviathan dargelegt. Der Titel des Werkes, das an das Ungeheurer im Buch Hiob, 3,40-41 erinnern soll, ist ein Bild für die menschliche Gesellschaft, so wie sie sich Thomas Hobbes vorgestellt hat. Ausgangspunkt der Überlegungen von Hobbes ist eine Art Gedankenexperiment, was wäre, wenn plötzlich keine staatliche Gewalt mehr existierte. Was das bedeuten konnte, hatte England in den Wirren des Bürgerkrieges, nach der Enthauptung Karl I. (1649) und der Diktatur Cromwells erleben müssen: Chaos, Willkür und Zügellosigkeit.
Hobbes leitet die Notwendigkeit einer übergeordneten Macht, des Leviathan, aus den unveränderlichen Triebstrukturen des Menschen ab, die sie ohne jede moralisch-sittliche Überzeugung stets danach trachten ließen, den eigenen Vorteil zu suchen. In einem bloß gedachten, vorstaatlichen Zustand, der Menschen, dem Naturzustand, müsse daher seiner Überzeugung nach eine von Machtstreben und Konkurrenzverhalten bestimmte Anarchie herrschen. Hier führten die Menschen auf Gedeih und Verderb einen "Krieg aller gegen alle“ (bellum omium contra omnes).(vgl. Text 3)
Hobbes ist von dieser Annahme so felsenfest überzeugt, dass er im Stil mathematischer Axiome den vielzitierten Satz formuliert: "Der Mensch ist für den Menschen ein Wolf“ (homo homini lupus)“ Für die Zeitgenossen kann das wohl kaum drastischer ausgedrückt werden, denn der Wolf gilt schon seit jeher als wesensverwandt mit dem Abgründig-Bösen. (Metzler Lexikon literarischer Symbole 2008, S.426) Mit seinem allegorischen Satz bringt Hobbes zum Ausdruck, dass der Mensch letzten Endes stets vor dem Menschen geschützt werden müsse. 
So kann es seiner Überzeugung nach in einem vorstaatlichen Zustand weder persönliche Sicherheit noch  Sicherheit von Eigentum geben, solange jeder sich zur Befriedigung seiner Bedürfnisse- im Sinne der Selbsterhaltung - an Leib und Leben sowie Hab und Gut des jeweils anderen bedrohen kann. (vgl. Text 4) Denn, das ist die Logik, im Naturzustand ist ein solches Verhalten durchaus folgerichtig..
Im Naturzustand gibt es also keinen Frieden und keine Macht, die den Frieden unter den Menschen garantiert. Trotzdem können Menschen, die im Naturzustand leben, durchaus Verträge und Vereinbarungen untereinander schließen, um dem Krieg aller gegen alle zu entkommen. Solange diese  Verträge aber nicht von einer Macht garantiert und durchgesetzt werden können, sind sie äußerst anfällig und erweisen sich schnell als brüchig. Daher muss eine höhere, den Menschen übergeordnete Instanz geschaffen werden, die soviel Macht besitzt, dass sie die vernünftigen Vereinbarungen und Gesetze auch gegen die divergierende Einzelinteressen durchsetzen kann und ihre Nichtbefolgung entsprechend sanktioniert. Soll der Weg aus dem Naturzustand in den Gesellschaftszustand gelingen, setzt dies allerdings voraus, "dass die anderen Menschen diese Absicht nicht ausnutzen, sondern sich ihr anschließen. Selbst wenn dies gewährleistet ist, erscheint es ihm in Anbetracht der menschlichen Natur wenig ratsam, es bei einem informellen oder vertraglich vereinbarten Naturrechts-Verzicht zu belassen. Denn da die Naturgesetze den »natürlichen Leidenschaften zuwiderlaufen« und die Menschen mehr ihren Leidenschaften als der Vernunft folgen, besteht die Gefahr, dass sie bei sich bietender Gelegenheit um eines kurzfristigen Vorteils willen jene Verzichtsvereinbarung übertreten. Um dies zu vermeiden, ist es notwendig [...], die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch die Androhung von Strafe zu sichern. Und um dies zu realisieren, muss bei Vertragsabschluss eine Instanz geschaffen werden, die berechtigt und befähigt ist, eventuelle Vertragsbrüche zu ahnden. Der »einzige Weg« zur Schaffung einer solchen Instanz [...] besteht darin, »alle Macht und Stärke auf einen Menschen zu übertragen oder auf eine Versammlung von Menschen, die durch die Pluralität der Stimmen den Willen aller auf einen Willen reduziert« [Hobbes, Leviathan]. Geschieht dies und vereinigt sich die Menge in »einer Person«, so entsteht damit die Gesellschaft, der »sterbliche Gott« und große »Leviathan«." (Opitz 1977, S.687)
Nur die Androhung und Verhängung von Strafen garantieren damit also letzten Endes den Frieden oder den Menschen. Die Macht, die solches leisten kann, muss an einen Souverän übertragen werden, den eine Gemeinschaft im Naturzustand per Vertrag bestimmen kann und dem sie sich unterwirft. Dadurch verlässt sie den Naturzustand und tritt in den Zustand ein, den ein solcher Gesellschaftsvertrag regelt. Hobbes " vereint hier zwei Hauptrichtungen in der Entwicklung des Gesellschaftsvertrags: Die freien Individuen im Naturzustand vereinen sich zu einer Gesellschaft durch einen Vertrag und unterwerfen sich einer Macht, die sie alle fürchten müssen und die sie voreinander schützt. Die Pflichten der Untertanen und die Rechte des Souveräns können aus dem Gesellschaftsvertrag abgeleitet werden. Der Souverän hat Recht zu allem, was die Wahrnehmung seiner Funktion erfordert: Er kann Gesetze erlassen, richten, strafen, Steuern eintreiben, ein Heer ausrüsten, die öffentlichen Äußerungen zensurieren und sogar nicht-gesetzliche Handlungen vornehmen. Den Untertanen obliegen die entsprechenden Pflichten, solange der Souverän ausreichend Macht hat, sie zu beschützen. - H. ist Anhänger der absoluten Monarchie, d. h. eines Alleinkönigtums; er behauptet jedoch nicht, dass der Charakter und Zweck des Gesellschaftsvertrags an sich eine solche Regierungsform notwendig macht."  (Philosophielexikon / Rowohlt-Systhema) Aus diesem Grund hebt (Opitz 1977, S.687) auch hervor, dass Hobbes "dem Souverän, der diesen sterblichen Gott »trägt« und seine »künstliche Seele« bildet absolute Macht zuspricht. Denn nur wenn er über diese Macht verfügt, wenn er Oberbefehl und Steuerbewilligungsrecht, exekutive, legislative und judikative Gewalt ungeteilt in seinen Händen hält, ist er in der Lage, den menschlichen Wolf zu zähmen und den inneren Frieden zu verteidigen. Er ist es, der mit seinen Gesetzen erst das Recht und Gerechtigkeit schafft; gegen sein Recht gibt es keine legitime Auflehnung und gegen seine Herrschaft keinen gerechtfertigten Widerstand." (vgl. Text 2)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:27.10.2013

    
   Arbeitsanregungen:
  1. Arbeiten Sie die wichtigsten Elemente der Gesellschaftstheorie von Thomas Hobbes heraus.

  2. Visualisieren Sie Ihre Ergebnisse in übersichtlicher Form.
     

 
                 
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