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Bausteine zu christliche Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der frühen Neuzeit

Polizeiordnung der Gräfin Anna von Ostfriesland (1562-1621)

1545, Auszüge

 
GESCHICHTE
Grundbegriffe der Geschichte Europäische Geschichte Frühe Neuzeit (1350-1789) Zeitalter der Renaissance (ca.1350-1450) Zeitalter der Entdeckungen (1415-1531) Reformation und Glaubenskriege (1517-1648) Absolutismus und Aufklärung (ca. 1650-1789) Entstehung des frühmodernen Territorialstaats im Absolutismus Didaktische und methodische Aspekte Überblick Ausgangspunkt: Vielfalt sozialer Gruppen mit zahlreichen Sonderrechten und Lebensformen Schlüsselmonopole staatlicher Herrschaft [ Sozialdisziplinierung als Mittel der Staatsentwicklung ÜberblickAspekte der Sozialdisziplinierung (Oestreich/Schulze)  [ Christliche Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der frühen Neuzeit Überblick Die christliche Einmischung in sozio-sexuelle PraktikenEhebruchVorehelicher und außerehelicher Geschlechtsverkehr Bausteine ] Die Entwicklung sozial konstruierter Scham in der frühen Neuzeit und im Barock Die Rolle der territorialen Konfessionskirchen Beginn des bürgerlichen Zeitalters ▪ Deutsche Geschichte
 

vgl. auch: »Policeyordnung für das Herzogtum Westfalen (1723) (Wikipedia)

Auf dem ▪ Weg zum frühmodernen Staat mussten über eine lange Zeit eine Vielzahl von Verordnungen erlassen und für ihre Durchsetzung gesorgt werden, die tief in das Leben der Menschen eingegriffen und das neue Verhältnis von Untertan und Staat stabilisierten. Die in den zahlreichen »Policey- und »Zuchtordnungen, den staatlich-kirchlichen Regelungen der allgemeinen Sitten und christlicher Moral, niedergelegten Regelungen und ihre Sanktionierung durch die staatliche Gewalt kann man als ▪ soziale Disziplinierung der frühneuzeitlichen Gesellschaft beschreiben. Dabei wird bei unterschiedlicher Akzentuierung der Konzepte die zunehmende "Selbstdisziplinierung des Einzelnen und die von den staatl. Eliten angeleitete Disziplinierung von Adel, Ständen, Hof (Zeremoniell), Bürokratie (Leistungsprinzip), Militär (Drill) und Untertanen" als eine Entwicklung verstehen, bei der beide Komponenten  "in einem zielgerichteten, säkularen Prozess der Umformung zusammen(wirkten)". (Holenstein 2013)

Ein Beispiel für solche Verordnungen ist die Polizeiordnung der Gräfin »Anna von Ostfriesland (1562-1621) aus dem Jahr 1545.

Aus der Polizeiordnung der Gräfin Anna von Ostfriesland 1545

"Nachdem alle Obrigkeit zum Beschirmen der Frommen und zum Strafen der Übeltäter von Gott verordnet ist, damit ihre Gemeinde und Untertanen in der Furcht des Herrn gelehrt, in guter Zucht erhalten, mit Gerechtigkeit, guter Ordnung und Polizei stets gut regiert werden, haben wir darauf zu achten, dass die schweren Laster der Gotteslästerung, des Fluchens, Spielens, des Zu- und Volltrinkens, Tag und Nacht in Wirtshäusern Liegens sowie der Prunksucht in der Kleidung, was Weib und Kind sowie den Mann selbst an den Bettelstab bringt, dazu Streit und blutige Schlägereien, Ehebruch, Kuppelei und Hurerei, Wucher und alle anderen Bosheiten, von denen die Welt nun leider voll ist, nicht ungestraft bleiben, um des gemeinen Friedens und der Ordnung willen, sonderlich aber weil es Gott dem Allmächtigen zuwider und sein heiliges Wort dadurch geschmähet wird. Daher weisen wir in einer jeden Stadt, Flecken oder Dorf die Vorsteher der Zünfte, sowie die Kirchengeschworenen [Kirchenvorsteher] mit ihren Pastoren oder Prädikanten* an, dass sie alles, was sie hören und erfahren, was auf den Straßen und an Mühlen erzählt wird, unserem Amtmann oder dem Amtsrichter mitteilen, damit dieser die Übeltäter nach Gebühr verurteile. Wer aber nach wiederholter Ermahnung von seinen Lastern nicht ablässt, der soll als ein mutwilliger Gotteslästerer zum Exempel für die anderen von uns öffentlich schwer bestraft werden."

 (zit. n. Schilling 1987, S.147, bzw. 1994, S.314)

* Prädikant: protestantischer Laienprediger, Ältestenprediger, Hilfsprediger und Predigthelfer, der eine besondere theologische Ausbildung absolviert hat;  bearbeitete vorliegende oder verfasste selbständig eigene Predigten und durfte innerhalb der evangelisch-landeskirchlichen Gemeinden frei verkündigen. Ihr Dienst war prinzipiell ehrenamtlicher Natur.

vgl. auch: »Policeyordnung für das Herzogtum Westfalen (1723) (Wikipedia)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 30.01.2024

 
 

 
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