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Christliche Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der frühen Neuzeit

Die christliche Einmischung in sozio-sexuelle Praktiken

 
GESCHICHTE
Grundbegriffe der Geschichte Europäische Geschichte Frühe Neuzeit (1350-1789) Zeitalter der Renaissance (ca.1350-1450) Zeitalter der Entdeckungen (1415-1531) Reformation und Glaubenskriege (1517-1648) Absolutismus und Aufklärung (ca. 1650-1789) Entstehung des frühmodernen Territorialstaats im Absolutismus Didaktische und methodische Aspekte Überblick Ausgangspunkt: Vielfalt sozialer Gruppen mit zahlreichen Sonderrechten und Lebensformen Schlüsselmonopole staatlicher Herrschaft [ Sozialdisziplinierung als Mittel der Staatsentwicklung Überblick Aspekte der Sozialdisziplinierung (Oestreich/Schulze) [ Christliche Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der frühen Neuzeit Überblick Die christliche Einmischung in sozio-sexuelle PraktikenEhebruchVorehelicher und außerehelicher Geschlechtsverkehr Bausteine ] Die Entwicklung sozial konstruierter Scham in der frühen Neuzeit und im Barock Die Rolle der territorialen Konfessionskirchen Beginn des bürgerlichen Zeitalters ▪ Deutsche Geschichte
 

Ehebruch
Vorehelicher und außerehelicher Geschlechtsverkehr
Die Entwicklung sozial konstruierter Scham in der frühen Neuzeit und im Barock
(Literaturgeschichte:) Die höfische Form der Erotik im Barock

Das der christlichen Moral eigene ▪"tiefe Misstrauen gegen alle sinnlichen Freuden" (Flandrin (1992, S.147f.) zeigte sich in der Übernahme von Elementen der mönchischen Askese in die offizielle katholische Ehedoktrin mit ihrer Aufforderung zur sexuellen Enthaltsamkeit an den zahlreichen christlichen Feiertagen und in den langen Fastenzeiten vor Ostern und im Advent besonders deutlich. Zweck der christlichen Ehe war die Zeugung legitimer Nachkommen und die innereheliche Sexualität wurde als Notlösung gegen die Wollust hingenommen, damit unkeusches Verhalten, eines der schlimmsten ▪ Laster, nicht außerehelich praktiziert wurde. Dass dabei auch die ▪ "brennende Liebe" in der Ehe selbst, der sexuelle Verkehr der Eheleute, um der Lust willen, ins Fadenkreuz katholischer Fundamentalisten geriet, war eine geradezu logische Konsequenz. Die ▪ Sakramentalisierung und Klerikalisierung der Ehe im Katholizismus taten ihr Weiteres, um ▪ außereheliche Sexualität zu diskriminieren.

Weil sich der Staat die Prinzipien der christlichen Sexualmoral zu eigen machte, wurden auch jetzt die ▪ Scham- und Peinlichkeitsschwellen deutlich enger und strenger gezogen und die ▪ Nacktheit in der Öffentlichkeit (Badehäuser), der Kirche schon seit jeher ein Dorn im Auge, zusehends zurückgedrängt.

Mehr und mehr wurde damit das, was Kirchen und der entstehende Fürstenstaat bei der Schaffung des neuen Untertanenverbands wollten, damit auch in Vorstellungen von »Keuschheit, »Scham, Schuld und »Prüderie "übersetzt" und am Ende wurden sie als soziale Konstrukte Ausdruck der jeweils herrschenden Gefühlskultur und Moral  ihrer Zeit und der damit verbundenen sozialen Kontrolle.

Die christlichen Moraltheologen beließen es nicht dabei, die großen religiösen und moralischen Schranken aufzuzeigen, innerhalb der das mehr oder weniger sündige sexuelle Tun der Gläubigen sich zu vollziehen hatte. Um ihre Vorstellungen von Moral und Sitte durchzusetzen, aber auch um ihren Gläubigen in ganz konkreten Fragen über ihre sexuellen Praktiken moralische Hilfestellung geben zu können, befassten sie sich mit den kleinsten Details sexueller Praktiken.

So wurden auch nur bestimmte Sexualpraktiken legitimiert. Der Beischlaf durfte nur in der sogenannten "Missionarsstellung" vollzogen werden und war während der Schwangerschaft der Frau, an den zahlreichen christlichen Feiertagen und während der österlichen und vorweihnachtlichen Fastenzeit gänzlich untersagt. Zur Begründung für die ausschließliche Legitimierung dieser Stellung beim Geschlechtsverkehr wird Unterschiedliches vorgebracht.

Eine davon aber ist, dass auf diese Weise der Samen verlorengehe und damit quasi eine Abtreibung zustande komme. Dass sich zwischen solchen Auffassungen und den sexuellen Praktiken der Menschen indessen Welten auftun konnten, zeigt die »Schule der Mädchen (L'Ecole de Filles1661) das wohl populärste und einflussreichste erotische Buch seiner Zeit. Es wurde von der ansonsen ziemlich unerbittlichen Zensur zur Zeit »Ludwigs XIV. (1638-1715)  trotz seiner freizügigen Darstellung weitgehend verschont und stellte aus einer männlicher Sicht bis ins Detail gehenden Beschreibungen des Geschlechtsaktes in allerlei unterschiedliche Stellungen und unterschiedlichste sexuelle Praktiken dar, die der sexuellen Unterweisung und "Aufklärung" der Protagonistin Fanchon, eines jungen, unberührten Mädchens, dienen sollten. Dass das Buch trotz der ansonsten strengen Zensur und Verfolgung zu seiner Entstehungszeit mehrere Auflagen erlebte, lag wohl auch daran, dass ihr Verleger und Buchhändler Protektion aus hochadeligen Kreisen erhalten hat  (Muchembled 2008, S.143). In den nächsten zweihundert Jahren wurde das Werk allerdings überall, wo es erschien, immer wieder verboten, wenn es auch weiterhin unter der Hand zirkulierte und "von Kennern in intellektuellen und weltoffenen Kreise geschätzt" (ebd , S.144) worden ist.

Auf die sozio-sexuelle Praxis der Menschen dürfte also, das verdeutlicht wohl auch die Rezeptionsgeschichte der Schule der Mädchen, die bis ins Detail gehenden Vorgaben der christlichen Sexualmoral, von den zutiefst gottesfürchtigen Menschen einmal abgesehen, wohl wenig Einfluss gehabt haben,

Die meisten Eheleute ließen sich wohl kaum in dieser Weise in ihre tatsächlich praktizierte Sexualität hineinreden und dies selbst dann nicht, wenn sie sie auf andere Art und Weise, u. U. auch mit einem schlechten Gewissen, erlebten, wenn schon nicht wirklich auslebten. Wie weit sie tatsächlich, wie in manchen Beichtspiegeln des 16. und 17. Jahrhunderts verlangt, bei der Beichte genau und detailliert Auskünfte über ihr eheliches Sexualleben gaben, um sich von "Sünden" auf diesem Gebiet durch die vom Priester erteilte Absolution freisprechen lassen zu können, ist von daher nicht sicher zu sagen. (vgl. u. a. Gestrich 2003, S.514)

Bei der Einmischung der christlichen Kirchenlehrer in das Sexualleben der Gläubigen spielte neben ihrem Anspruch, sich zumindest intellektuell mit allen Facetten von Sexualität auszukennen und die Christianisierung des Ehelebens voranzubringen, wohl noch anderes mit. Anzunehmen ist nämlich, dass sie den Priestern im Beichtstuhl z. B. Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit der praktizierten Sexualität wollten, denen diese sich in ihrer täglichen seelsorgerischen Praxis gegenüber sahen. Die Beichtväter waren dort gewiss mit vielen solcher Fragen konfrontiert, die sich u. a. deshalb bei ihren Gläubigen zu echten Gewissensfragen entwickelten, weil "Mann und Frau im Bett nicht frei von Scham voreinander waren" und sich "– zumindest in bestimmten Kreisen – nicht ohne Hemmungen dorthin (begaben)." (Flandrin 1992, S.159) Inwieweit sich das, was der Beichtvater und seine Kirche in solchen Fällen zur Buße und zur künftigen Besserung einforderte, wirklich in den sozio-sexuellen Praktiken der Menschen dieser Zeit niederschlug, lässt sich allerdings bis heute nur schwer beantworten.

Feststeht aber, dass die Ehepartner der damaligen Zeit "im ehelichen Bett nicht allein (waren) – der Schatten des Beichtvaters wachte über ihrem Treiben." (ebd.) Wie er die gläubigen Sünder und Sünderinnen im Beichtstuhl darüber befragte und was genau er wissen wollte, ging jedenfalls in die Details, denn von ihnen hing schließlich auch das Maß der auferlegten Buße ab.

Da kam zur Sprache, wenn der Mann sich seiner Frau "wie einer Dirne", einer Geliebten oder einer Mätresse gleich zur Befriedigung seiner "Fleischeslust" näherte, wenn Männer "ihre Frauen in ihrem eigenen Bett tausend Geilheiten, tausend Schlüpfrigkeiten, tausend neue Stellungen, Wendungen, Arten" (»Pierre de Bourdeille, seigneur de Brantôme (1540-1614), zit. n. ebd., S.161) lehrten. Zugleich aber, und das ist ja eine "christliche Erfindung" (ebd., S.162), ging die christliche Sexualmoral mit ihrer Definition gegenseitiger ehelicher Pflichten (debitum) von der "Gleichheit zwischen Mann und Frau auf dem Gebiet der Sexualität" aus, "die in der westlichen Welt den traditionell gültigen Vorstellungen widersprach" (ebd.). Jeder der beiden, ob Mann oder Frau, "hatte, wie Paulus sagt, das Verfügungsrecht über den Körper des anderen." (ebd., S.151).

Trotzdem drohte den Frauen in der Wirklichkeit wohl eher das Schicksal sexueller Unterwerfung unter den Willen des Mannes. So bleibt denn auch "zu fragen, welches Recht auf Lust sie bei diesem Handel hatte, der auf ihre Neigungen wahrscheinlich wenig Rücksicht nahm." (ebd.)

Für die Theologen war das eher ein theoretisches Problem, auf das sie auch eine theoretische Antwort hatten: "man glaubte, die Lust stelle sich bei der Frau wie beim Mann automatisch im Augenblick der Ejakulation ein." (ebd.) Dass sich daraus eine Kaskade von Fragen und Antworten ergab, wie z. B. "ob es nötig war, dass die Frau beim Beischlaf zum Samenerguss kam" (ebd.) oder ob der sexuelle Verkehr so lange anzudauern hatte, bis dies erreicht war und vieles mehr kann hier nur angedeutet werden. Solche kasuistischen Erörterungen trugen neben anderen Faktoren  wie auch zu der  "zunehmenden Angst vor den Abgründen des Unterleibs" (ebd.) beitrugen, gehört zu den internalisierten Regeln, die diese Sexualmoral zu einem Motor der Sozialdisziplinierung werden ließen. Zu denken ist in diesem Zusammenhang auch an die Dämonisierung der weiblichen Sexualität in den Hexenverbrennungen des 16. Jahrhunderts, die "das Stereotyp der alten Frau vom Land, die sich zügellos dem Satan hingibt, (verbreiteten) " (Muchembled 2008, S.111)

Dennoch: So einfach es auch aussehen mag, die Durchsetzung der christlichen Sexualmoral war keineswegs einfach. Erst als sich die kirchlichen Ziele in diesem Bereich mit den Interessen der weltlichen Herrschaft zu einer Art Win-win-Situation für beide verbanden und die christliche Sexualmoral auch zum Instrument der Herrschaftsausdehnung und –stabilisierung der Landesherren über die Untertanengesellschaft (▪ Sozialdisziplinierung) wurde, wurde sie dominierend. Das hatte zur Folge, dass es im Zuge von Reformation und Gegenreformation zu einer beträchtlichen Zunahme der sexuellen Repression kam, die sich in strafrechtlichen Regelungen und Verordnungen des Staates gegen die Unzucht, den ▪ Ehebruch, ▪ vorehelichen und außerehelichen Geschlechtsverkehr u. a. m. zeigten.

Wer sich z. B. mit pornografischen Gedichten an der Zensur vorbeischmuggelte und in der Öffentlichkeit hervortat, dem konnte wie »Claude le Petit (1638-1662) im Frankreich »Ludwigs XIV. (1638-1715), dessen »Versailler Hof wie auch die Pariser Gesellschaft "alles andere als ein Reich der Prüderie" (ebd., S.146) waren, passieren, dass an ihm ihm wegen dieser gotteslästerlichen "Beleidigung der göttlichen Majestät" ein blutiges Exempel zur Abschreckung vollzogen wurde. Der gebildete Advokat und Dichter, der als sogenannter Libertin "seinen Freiheitsdurst und seine Jugend der fortschreitenden religiösen und politischen Erstarrung nach der Machtübernahme Ludwigs XIV. im Jahr 1661 entgegen(setzte)" (ebd., S.147), war dabei vor allem deshalb in das Fadenkreuz der Justiz geraten, weil seine pornografischen Texte über ihre moralische Frivolität hinaus vor allem als eine  Gefahr für die bestehende Ordnung angesehen wurden, weil sie die Gehorsamkeitsprinzipien, auf die die Mächtigen der Zeit ihre Macht gründeten, in Frage gestellt wurden. Auch mit seinem ▪"Sonett aufs Ficken" (Sonnet foutatif,1662) bzw. in anderer Übersetzung "Verficktes Sonett" (Tadeusz Namowicz )spottete er eben nicht nur über die Autoritäten, sondern macht sich über deren hehrste Grundsätze lustig", die sich gerade anschickten, die Sexualität soweit zu "verhöflichen", dass sie sich diskret und orientiert an der christlichen Sexualmoral auch einer sublimierenden Sprache  bediente. Am 1. September 1662 wurde das Exempel an dem jungen Libertin statuiert: Er wird, in Abmilderung des ursprünglichen Urteils, wonach ihm eine öffentliche Ehrenbuße vor dem Hauptportal der Kirche Notre Dame, danach das Abhacken der rechten Hand und anschließend die Verbrennung bei lebendigem Leib auf der Place de Grève drohte, stattdessen als Gnadenakt die »heimliche Erdrosselung am Galgen" gewährt, ehe sein Leichnam den Flammen übergeben wurde. (vgl. (ebd., S.147f.)

Ehebruch
Vorehelicher und außerehelicher Geschlechtsverkehr
Die Entwicklung sozial konstruierter Scham in der frühen Neuzeit und im Barock
(Literaturgeschichte:) Die höfische Form der Erotik im Barock

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 30.01.2024

 
 

 
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