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Die nachfolgende
strukturierte Erfassung des Textes des Kapitels • "Der
Prügler"
in
•
Franz Kafkas Roman
• "Der
Prozess" geht von wichtigen Erzählstrukturen wie der
Figuren-, Raum- und Zeitgestaltung aus.
Der Prügler
-
steht wie die beiden Wächter
in gebückter Haltung in der niedrigen Rumpelkammer (HL 58 Z 27)
-
trägt eine Art dunkle
Lederkleidung, die vorne weit ausgeschnitten ist und die Arme nackt
lässt (HL 58 Z 31f.))
-
braun gebrannt (HL 59
Z 40f.)
-
hat "wildes frisches
Gesicht" (HL 59 Z 59)
-
hat eine Rute in der Hand
(HL 58 Z 37)
-
interveniert nach den
Erklärungsversuchen der Wächter für ihre Tat mit Hinweis, dass "die
Strafe (...) ebenso gerecht als vermeidlich (ist)" (HL 59 Z 21)
-
gibt den Wächtern den
Befehl sich auszuziehen (HL S.60 Z 1)
-
behauptet gegenüber K., die
Wächter seinen "aus Angst vor den Prügeln schon ein wenig schwachsinnig
geworden" (HL 60 Z 2f.)
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Die geprügelten Wächter Willem und Franz
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geben in Erwartung ihrer Prügelstrafe laute Seufzer von sich
(HL S.58 Z 17, 22)
-
stehen wie der Prügler auch
in gebückter Haltung in der
niedrigen Rumpelkammer (HL 58 Z 27)
-
geben an, nur deshalb
bestraft zu werden, weil sich K. vor
dem Untersuchungsrichter über sie beklagt habe (Hl 58)
-
begründen ihren Versuch, sich bei der Verhaftung von K. dessen
Wäsche zu bemächtigen (HL 7f.), mit ihrer schlechten finanziellen
Lage (HL 59 Z 5f.)
-
wissen allerdings, dass ein
solches Verhalten verboten ist
und im Falle seines Bekanntwerdens geahndet werden muss
(!) (HL 59 Z 14)
-
dennoch erklären sie
im Einklang mit einer alten Tradition
gehandelt zu haben, wonach die Wäsche eines Verhafteten stets den
Wächtern gehöre (HL 59 Z 10)
-
zweifeln an der Gerechtigkeit, weil sie meinen,
nur wegen K.s
Äußerungen zur Rechenschaft gezogen zu werden (HL Z 25f,)
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bedeuten K., dass eine solche
Anzeige durch einen Angeklagten
"wirklich nur sehr selten" vorkomme (HL 59 Z 33)
-
sehen in Erwartung eines
Laufbahnabsturzes ("noch viel
untergeordnetere Arbeiten [...] als der Wachdienst", HL 59 Z 34f.) sich
in ihren Hoffnungen, bald zum Prügler befördert zu werden,
getäuscht (HL 59 Z 30f.)
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Josef K.
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ist an diesem Abend dabei,
die Bank "fast als der Letzte" zu verlassen (HL 58 Z 14
-
will,
als er den ersten Seufzer hört für einen Augenblick Zeugen holen
(HL 58 Z 22)
-
wird aber, ehe er das tun
kann, von einer "derart unbezähmbare(n) Neugierde" gefasst, dass
er die Tür "förmlich aufriss" (HL 58 Z 23f.)
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rechtfertigt sein Verhalten
vor dem Untersuchungsrichter den Wächtern gegenüber, es sei ihm nicht um
ihre Bestrafung, sondern "um ein Prinzip" gegangen (HL 59 Z 16)
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will - entgegen früher
geäußerter Prinzipien (HL 43 Z 18) -
den Prügler mit Geld bestechen,
damit er die Wächter laufen lässt (HL 60 Z 15f.)
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betont, dass er zu keinem
Zeitpunkt die Bestrafung der Wächter gewünscht habe, weil er nicht so,
sondern "die Organisation" und "die hohen Beamten" für "schuldig"
betrachte (HL 60 Z 27f.)
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hindert den Prügler für
einen Moment am Prügeln ("drückte, während er sprach, die Rute, die
sich schon wieder erheben wollte, nieder", HL 60 Z 32f.)
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findet die Prügelstrafe
für die schuldigen höheren Beamten für angebracht (HL 60 Z 34)
-
verbindet den Schrei, den Franz wegen den Schmerzen, die er erleiden
muss, ausstößt mit der Vorstellung von einem gemarterten Instrument
("der Schrei [...] schien nicht von einem Menschen, sondern von einem
gemarterten Instrument zu stammen") (HL 61 Z 12f.)
-
fürchtet, das ganze Haus
- K.
will als fast Letzter die Bank verlassen (!) (HL 58 Z 14), außer ihm
sind nur noch zwei Diener im Haus (HL
58 Z 16) - könnte den Schrei von Franz hören (HL 60 Z 14)
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schreit ("rief") Franz
seinerseits an, das Schreien einzustellen (HL 60 Z 14)
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kann "sich nicht
zurückhalten" und stößt Franz zu
Boden (HL 60 Z 17)
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verlässt die Rumpelkammer,
als die
beiden Diener, durch das Schreien von Franz angelockt, herankommen
(HL 61 22ff.)
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erklärt den Dienern,
die ihn fragen, ob etwas geschehen sei: "es schreit nur ein `Hund auf
dem Hof" und schickt sie wieder an ihre Arbeit (HL 61 Z 27ff.)
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wagt nach dem Weggehen der
Diener nicht, erneut in die Rumpelkammer zu gehen, bleibt
stattdessen im Korridor an einem geöffneten Hoffenster stehen und
denkt über das Erlebte nach (HL 61 Z 32f,)
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ist von dem Gedanken gequält,
"dass es ihm nicht gelungen war, das Prügeln zu verhindern" [HL
61 Z 39)
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gibt dem Schreien von
Franz die Schuld dafür ("aber in einem entscheidenden Augenblick
muss man (!) sich sich beherrschen", HL 61 Z 42f,), dass er sie nicht
habe mit seinem
Bestechungsversuch
h ("die ganze untere Beamtenschaft Gesindel", HL
62 Z 2f.) habe freikaufen können: "Aber in dem Augenblick, wo Franz
zu schreien anfing, war natürlich (!) alles zu Ende." (HL 62 Z 12)
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erklärt sein Vorgehen, das
Ganze nicht öffentlich werden zu lassen, mit einer daraus resultierenden
Rufschädigung: "Diese Aufopferung konnte wirklich (!) niemand
von K. verlangen." (HL 61 Z 16f.)
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Die Rumpelkammer
Erzählte Zeit
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
25.11.2023
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