Auf diese Frage kann man
eigentlich ohne Umschweife antworten: Ja, der
Aussagekern
muss immer am
Anfang einer schriftlichen Inhaltsangabe als schulische Schreibform stehen.
Er ist quasi die Visitenkarte für die nachfolgende genauere
Inhaltswiedergabe.
Dafür, dass die Inhaltsangabe mit dem
Aussagekern beginnt, gibt es auch gute Gründe:
Der Aussagekern soll dem tatsächlichen oder nur vorgestellten Leser nämlich zu Beginn alle wichtigen
Informationen über den Text geben.
Gedacht ist, dass er auf der Grundlage dieser
kompakten Infos entscheiden kann, ob er die Inhaltsangabe als Ganzes
weiterlesen soll, um sich noch genauer über den wiedergebenen Text zu
informieren oder nicht.
Der Aussagekern ist also sozusagen eine Art Überblick über das Textganze.

Was für die schriftliche Inhaltsangabe gilt, lässt sich mit gewissen
Einschränkungen auch für manche mündliche Redesituation anwenden.
Auch hier ist es oft gut, wenn man seinem Zuhörer erst
Basisinfos gibt.
Gert Egle. zuletzt bearbeitet am:
31.01.2023