Bei der Inhaltsangabe
wird grundsätzlich das Präsens (Gegenwart) benutzt.
Der Grund dafür ist der
gleiche wie bei anderen
Formen der
Textwiedergabe auch: Da die Inhaltsangabe darüber informiert, was in
einem Text steht, mit dem man bei der Textwiedergabe gegenwärtig
zu tun hat (Textgegenwart), muss auch das Präsens benutzt werden.
Das Wichtigste in Kürze
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Präsens (Gegenwart)
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Die Inhaltsangabe informiert darüber, was (gegenwärtig) in einem Text steht.
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Die Textgegenwart ist nicht gleichbedeutend mit der Gegenwart eines
erzählten bzw. berichteten Geschehens.
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Tempuswechsel im Text werden bei der Inhaltsangabe
in der Regel nicht mitvollzogen.
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Die Textgegenwart hat überhaupt nichts mit dem Alter eines Textes zu tun.
Selbst wenn ein Text ein paar hundert Jahre alt ist, geht man bei der
Inhaltsangabe von seiner Textgegenwart aus.
Zugegeben, das ist manchmal leichter gesagt als getan.
Verwirrend ist nämlich häufig, dass ein Text, der in einem
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Vergangenheitstempus (im Allgemeinen: Imperfekt/Präteritum) abgefasst ist, bei der Inhaltsangabe nur im Präsens wiedergegeben
werden muss.
Allzu leicht schlittert man nämlich irgendwann von der Gegenwartsform
wieder in die Vergangenheitsform. Das ist also auch eine
Konzentrationssache.
Es passiert meistens bei Erzähltexten, die
im so genannten Erzähltempus Imperfekt bzw. Präteritum geschrieben sind.
Hier muss man also besonders aufpassen und nach der
Niederschrift noch einmal genau Korrektur lesen.
Schön und gut, wird jetzt mancher sagen, das mag ja im Normalfall, wenn
man aufpasst auch funktionieren. Aber:
Was soll ich eigentlich machen, wenn in einem Erzähltext z. B. etwas
erzählt wird, was zeitlich vor der eigentlichen Erzählgegenwart liegt, in
der eine Geschichte erzählt wird?
Das ist wirklich eine wichtige Frage, die immer wieder für Verwirrung
sorgt. Eine absolut zuverlässige Antwort lässt sich darauf wahrscheinlich
auch nicht geben.
Nicht umsonst haben wir in unserem Kurzüberblick
formuliert: Tempuswechsel im Text werden bei der Inhaltsangabe
in der Regel nicht mitvollzogen.
Allerdings lässt sich dies auch etwas genauer fassen. Es gibt ja dafür
verschiedene Möglichkeiten, um sprachlich zu signalisieren, dass etwas
wiedergegeben wird, was zeitlich vor der eigentlichen Gegenwart des in
einer Geschichte erzählten Geschehens liegt.
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Man kann
dazu ▪
Temporaladverbien, temporale adverbiale Bestimmungen u. ä. verwenden,
um damit auf diese zeitlichen Verhältnisse hinzuweisen. Dann lässt sich -
auch wenn dies sprachlich manchmal etwas holpert - auch einfach mit
Präsens fortfahren.
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Sprachlich geschickter und unserem Sprachgefühl angemessener sind
allerdings Formulierungen, die Temporaladverbien, temporale adverbiale
Bestimmungen u. ä. in Kombination mit dem Perfekt (vollendete Gegenwart)
verwenden.
Hier vertreten
wir jedenfalls den Standpunkt, dass beide Varianten gestattet
sind.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
31.01.2023