Sicher, diese Frage bereitet immer
wieder Kopfzerbrechen. Die Antwort auf die Frage lautet: Im Prinzip ja. Allerdings mit
Einschränkungen.
Es lohnt sich dabei, die Frage für Sachtexte und literarische
Texte eigens zu betrachten.
Schauen wir uns also das Ganze - für Sachtexte - ruhig etwas genauer an:
Texte, die gut gegliedert sind und ihr Thema klar und dessen Gesichtspunkte
in einem logischen, d, h, plausiblen Nacheinander entfalten, können und
müssen in der vom Text vorgegebenen Reihenfolge wiedergegeben werden.
Hier kann man dem Text folgen
(▪
textsukzessive
Bearbeitungsstrategie).
Die Gedankenführung und die
Entfaltung des Themas ist in vielen Texte nicht ganz übersichtlich,
die Texte sind nicht klar gegliedert und damit auch unter Umständen nicht
hinreichend
verständlich gestaltet.
Daher kann man auch bei der Inhaltsangabe
nicht immer einfach dem Text folgen. Stattdessen ist ein strukturierendes
Eingreifen erforderlich, um bestimmte Aussagen zu ordnen.
Wenn man
allerdings bei der Inhaltsangabe die
Reihenfolge der Gesichtspunkte ändert, die ein Text behandelt, greift man
deutlich in das vorgegebene Textgefüge ein. Denn, indem man die
Gesichtspunkte neu ordnet und gruppiert, gibt man bestimmten Dingen
vielleicht auch ein anderes Gewicht als im Text ursprünglich vorgesehen.
Wer also strukturierend in den Ausgangstext eingreift (▪
textstrukturierende Bearbeitungsstrategie), muss dies mit Bedacht tun,
damit die sachlich-nüchterne und distanzierte Haltung zum Text nicht
verloren geht.
Häufig kommt es auch vor, dass man der vorgegebenen Reihenfolge nur zum
Teil folgen kann, weil bestimmte inhaltliche Aspekte über den gesamten
Text verteilt sind oder an anderer Stelle des Textes wieder aufgenommen
werden. In einem solchen Fall darf und muss man an einer nachvollziehbaren
Stelle der Inhaltsangabe also jene Aussagen wiedergeben, die inhaltlich
zusammengehören.
Beispiel:
Braun; Jörg: Voll im Trend gegen den Baum -
Inhaltsangabe
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
31.01.2023