Die eigenständige sprachliche
Formulierung ist immer auch Ausdruck des Textverstehens und darauf kommt es
bei der Inhaltsangabe an.
Mit deiner Frage sprichst du aber dennoch ein
wichtiges Problem an. Allerdings kannst du natürlich Verschiedenes meinen.
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Wenn du damit danach fragst, ob man ganze Passagen wörtlich übernehmen
darf, dann lautet die Antwort eindeutig: Nein.
Denn das wäre dann
Zitieren des Textes. Das
ist aber auch aus einem anderen Grund unangebracht.
Wenn es bei der
Inhaltsangabe darauf ankommt, den Text in verkürzter Form wiederzugeben,
verbieten sich eigentlich längere wörtliche Übernahmen von vornherein.
Darüber hinaus ist es gerade eine der Anforderungen der Schreibform
Inhaltsangabe, den Text mit eigenen sprachlichen Formulierungen
wiederzugeben.
In vielen Fällen, insbesondere bei literarischen Texten, muss man sich
zudem vom Ausgangstext
lösen, damit man nicht ins Nacherzählen kommt.
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Anders ist dies natürlich, wenn du damit einzelne Wörter oder Begriffe
meinst, die im Ausgangstext vorkommen.
Die muss man in der Tat nicht "neu
erfinden". Meistens kommt ja auch gar nicht ohne sie aus. Größere
Satzteile und ganze Sätze allerdings dürfen nicht übernommen werden.
Gert Egle. zuletzt bearbeitet am:
31.01.2023
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