Ja. Es kann durchaus vorkommen, dass sich ein Gespräch
entgegen den Erwartungen so entwickelt, dass die
Dokumentation des
Ergebnisses (im Sinne von Entscheidungen, Vereinbarungen usw.), den
tatsächlichen Charakter des Gesprächs nicht hinreichend
widerspiegelt.
Diesen Gegebenheiten sollte auch
das
Protokoll angepasst werden. So kann es also
durchaus sein, dass im Rahmen eines vereinbarten
Ergebnisprotokolls
ein einzelner oder mehrere Tagesordnungspunkte nach den Regeln eines
Verlaufsprotokolls
niedergeschrieben werden. Im Anschluss daran kann das Ergebnisprotokoll
dann fortgesetzt werden.
Allerdings ist dies keine Entscheidung, die der Protokollant allein
treffen kann. Ein solcher - auch nur zeitweiliger - Wechsel der
Protokollform/-art kann
-
auf Antrag eines, mehrerer oder der Mehrheit der Teilnehmer/-innen
-
auf Wunsch des Leiters bzw. der Leiterin
veranlasst werden, um den Prozess der Meinungsfindung zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt dokumentieren zu lassen.