Beigefügte Schriftstücke, Kopien, Waren etc. werden im Anlagevermerk
aufgelistet
Die ▪ äußere Form eines
▪
privaten Geschäftsbriefs
folgt bestimmten, auf Konvention beruhenden Regeln.
Als standardisierte Form ist sie
auch in einer DIN-Norm (»DIN 5008)
niedergelegt. Dies gilt auch für den sogenannten
Anlagevermerk.
Wenn einem
privaten Geschäftsbrief eine oder mehrere Anlagen (Schriftstücke,
Kopien, Waren usw.) beigefügt werden sollen (=
Anlage), macht man das im so genannten Anlagenvermerk
sichtbar.
So können sowohl der Absender selbst als auch der
Empfänger kontrollieren und in gewisser Hinsicht nachweisen, dass
bzw. ob die vermerkten Anlagen versendet bzw. angekommen sind.
Darauf kommt es beim Anlagenvermerk an
Im Anlagenvermerk werden die Art und die jeweilige Anzahl der
Anlagen zum Hauptschreiben, dem eigentlichen Brief, vermerkt.
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Unter die Zeile, in der die maschinengeschriebene
Unterschrift des Absenders steht, lässt man eine
Leerzeile frei und schreibt danach, an der Fluchtlinie
ausgerichtet, den Anlagenvermerk, beginnend mit der
Abschnittsüberschrift "Anlage(n)".
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Wenn auf der Seite Platzmangel herrscht, kann man den
Anlagenvermerk auch neben die ▪
Grußformel setzen.
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Üblicherweise werden die Anlagen einzeln, bei Angabe
bestimmter Anlagearten auch in Gruppen unter Angabe der Zahl
der Einzelstücke vermerkt. Es ist aber auch möglich, nur die
Gesamtzahl der Anlagen (z. B. 3 Anlagen) ohne Verwendung der
Abschnittüberschrift zu notieren.
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Der Anlagenvermerk kann durch Fettschrift hervorgehoben
werden, andere Formen der Hervorhebung bei der
▪
Schriftgestaltung, wie z. B, Schriftgröße, Schriftschnitt,
Unterstreichung o. ä. sind nicht üblich.
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vgl. auch ▪
Verteilvermerk
Beispiel

Die Anrede bei der schulischen Schreibaufgabe
Die Arbeit am Anlagevermerk erfolgt im ▪
Arbeitsschritte-Modell für das
produktorientierte Schreiben eines privaten Geschäftsbriefs
unter Arbeitsschritt:
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
20.02.2023
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