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Ausgewählte Regeln (nach DIN 5008)

« Anlagevermerk »

 
FAChbereich Deutsch
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Beigefügte Schriftstücke, Kopien, Waren etc. werden im Anlagevermerk aufgelistet
Die äußere Form eines ▪ privaten Geschäftsbriefs folgt bestimmten, auf Konvention beruhenden Regeln.

Als standardisierte Form ist sie auch in einer DIN-Norm  (»DIN 5008) niedergelegt. Dies gilt auch für den sogenannten Anlagevermerk.

Wenn einem privaten Geschäftsbrief eine oder mehrere Anlagen (Schriftstücke, Kopien, Waren usw.) beigefügt werden sollen (= Anlage), macht man das im so genannten Anlagenvermerk sichtbar.

So können sowohl der Absender selbst als auch der Empfänger kontrollieren und in gewisser Hinsicht nachweisen, dass bzw. ob die vermerkten Anlagen versendet bzw. angekommen sind.

Darauf kommt es beim Anlagenvermerk an

Im Anlagenvermerk werden die Art und die jeweilige Anzahl der Anlagen zum Hauptschreiben, dem eigentlichen Brief, vermerkt.

  • Unter die Zeile, in der die maschinengeschriebene Unterschrift des Absenders steht, lässt man eine Leerzeile frei und schreibt danach, an der Fluchtlinie ausgerichtet, den Anlagenvermerk, beginnend mit der Abschnittsüberschrift "Anlage(n)".

  • Wenn auf der Seite Platzmangel herrscht, kann man den Anlagenvermerk auch neben die Grußformel setzen.

  • Üblicherweise werden die Anlagen einzeln, bei Angabe bestimmter Anlagearten auch in Gruppen unter Angabe der Zahl der Einzelstücke vermerkt. Es ist aber auch möglich, nur die Gesamtzahl der Anlagen (z. B. 3 Anlagen) ohne Verwendung der Abschnittüberschrift zu notieren.

  • Der Anlagenvermerk kann durch Fettschrift hervorgehoben werden, andere Formen der Hervorhebung bei der ▪ Schriftgestaltung, wie z. B, Schriftgröße, Schriftschnitt, Unterstreichung o. ä. sind nicht üblich.

  • vgl. auch ▪ Verteilvermerk

Beispiel

Die Anrede bei der schulischen Schreibaufgabe

Die Arbeit am Anlagevermerk erfolgt im ▪ Arbeitsschritte-Modell für das produktorientierte Schreiben eines privaten Geschäftsbriefs unter Arbeitsschritt:

 

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 07.01.2024

 
 

 
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