Für den privaten Geschäftsbrief gibt es eine DIN-Norm
Die
äußere Form
eines
privaten Geschäftsbriefs
folgt bestimmten, auf Konvention beruhenden Regeln.
Als standardisierte Form
ist sie auch in einer DIN-Norm (»DIN
5008) niedergelegt.
Als schulische Schreibform, insbesondere im Rahmen des Deutschunterrichts
oder entsprechender Abschlussprüfungen, gelten zum Teil freilich noch
kulturell bedingte Schreibgewohnheiten, die nicht unbedingt und in letzter
Konsequenz mit der DIN-Norm konform sind. Dies entspricht auch der Tatsache,
dass sich solche Normierungen, auch wenn es dafür gute Gründe geben mag,
gegen kulturell konventionalisierte Formen auch im Zeitalter der
Globalisierung nicht so ohne weiteres durchsetzen lassen.
Was im
Geschäftsleben (B2B und A2B und umgekehrt) durchaus Sinn macht, kann im
halbprivaten Bereich, eben dort, wo Menschen ihre privaten Geschäftsbriefe
abfassen, nicht so ohne weiteres alte Gewohnheiten und Gepflogenheiten
verdrängen.
Im Deutschunterricht wird auch zum normgerechten Schreiben
angeleitet
Ungeachtet solcher Überlegungen muss der Deutschunterricht, insbesondere nach Veröffentlichung der Norm,
zum
normgerechten Schreiben anleiten.
Auch wenn die (DIN-)Normen lediglich
den Charakter von Empfehlungen haben, es jedem einzelnen überlassen bleibt,
ob er sich danach richtet, erreichen sie eine große Verbindlichkeit, weil
viele gesellschaftliche Gruppen an ihrer Umsetzung Interesse haben.
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Denn im
Gefolge von Normierungen können sich, wie Melanie
Goldmann (2007, S.128) betont, "neue Technologien schneller am Markt
durchsetzen, weil durch die Normung die wesentlichen Fragen der Sicherheit,
der Verträglichkeit mit Gesundheit und Umwelt sowie der
Gebrauchstauglichkeit und Zuverlässigkeit geklärt sind."
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Normierung, so
schlussfolgert sie, schaffe damit Vertrauen, was letzten Endes den Menschen
in ihrem Alltagsleben Sicherheit gebe. So sei es die Aufgabe von Normen,
"den Nutzen technischer Entwicklungen zu maximieren und von ihnen ausgehende
Gefährdungen zu minimieren." (ebd.)
Normgerechtes Schreiben wird in Unternehmen, Institutionen und
Körperschaften verlangt
In Unternehmen, Institutionen und Körperschaften werden in der
geschäftlichen Korrespondenz Regelungen für das normgerechte Schreiben,
sobald solche erarbeitet und veröffentlicht worden sind, umgesetzt. Sie
standardisieren und vereinfachen auf diese Weise die briefliche
Kommunikation. So gelten die entsprechenden Normen für den Geschäftsbrief
als weitgehend verbindlich.
Für den privaten
Geschäftsbrief gilt dies indessen nicht in gleichem Umfang. Wenn jemand
als Privatperson einen geschäftlichen Angelegenheiten dienenden Brief
verfasst, kann er/sie den Brief gestalten und schreiben, wie es beliebt.
Aber gute Gründe sprechen dafür, sich auch dabei an bestimmte Normvorgaben
zu halten.
Sie
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erleichtern den Briefversand,
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sorgen dafür, dass ein Brief
seinen Adressaten erreichen kann,
-
helfen diesem, Anlass und Gegenstand des
Briefes in den eigenen Geschäftsverkehr einzuordnen usw.
DIN-Normen werden vom DIN erarbeitet
Die DIN-Normen werden unter Mitarbeit zahlreicher Fachkräfte
vom
Deutschen Institut für Normung e. V. (abgekürzt DIN) erarbeitet. Der
gemeinnützige, privatwirtschaftlich organisierte Verein mit Sitz in Berlin
bietet seine Dienstleistungen für die Wirtschaft, den Staat und die
Gesellschaft an. Die Hauptaufgabe des Instituts, so die Aussagen auf der
Webseite des DIN, "besteht darin, gemeinsam mit den Vertretern der
interessierten Kreise konsensbasierte Normen markt- und zeitgerecht zu
erarbeiten." Von der Bundesregierung seit 1975 vertraglich als einzige
nationale Normungsorganisation anerkannt, ist das DIN auch in
internationalen Normungsorganisationen tätig.
Was vom DIN normiert wird,
trägt ganz allgemein das Signum einer globalisierten Weltwirtschaft, denn
nahezu 90 Prozent seiner Normungsarbeit richtet sich auf international
bedeutsame Sachverhalte und Objekte. (vgl. auch:
Goldmann 2007, S.129)
Zu seinen Mitgliedern zählen Unternehmen, Verbände
und Institutionen des öffentlichen Lebens. Dabei sieht sich das DIN nicht
nur den privatwirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder und Auftraggeber
verpflichtet, sondern orientiert sich eigenen Aussagen zufolge auch am
Gemeinwohl.
DIN-Normen folgen Interessen
Bei der Normierungsarbeit des DIN sind meist handfeste
wirtschaftliche Interessen im Spiel, wenn z. B. der betriebs- und
volkswirtschaftliche Nutzen für Deutschland allein auf ca. 16 Mio. Euro pro
Jahr geschätzt wurde (2007) (vgl.
ebd.)
Nicht anders verhält es sich natürlich auch bei DIN-Normen, mit denen der
geschäftliche Briefverkehr bzw. die geschäftliche Textverarbeitung
standardisiert werden sollen.
DIN 5008 aus dem Jahr 2010
Die »DIN
5008, in die in der neuesten Fassung aus dem Jahre 2010 die ältere,
davon gesonderte DIN 676 "Geschäftsbriefe - Einzelvordrucke und
Endlosvordrucke" integriert hat, ist damit ein Gesamtregelwerk als "Schreib-
und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung" geworden.
Wie es im
Einführungsbeitrag zur neuen DIN 5008 auf der
Webseite des Instituts heißt, soll sich diese Norm an einen heute auch
über die reinen Bürokräfte hinaus breiteren Anwenderkreis richten und in
vielen Unternehmen zum Einsatz kommen.
"Deshalb", so das DIN, "muss vor
allem ein effizientes Arbeiten für den breiten Anwenderkreis möglich sein.
Die Regeln dürfen nicht zu speziell und damit aufwendig in ihrer Anwendung
sein und auch in der beruflichen Bildung müssen sie einfach vermittelt
werden können."
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
20.02.2023
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