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Nein, das ist nicht nötig. Es kann aber durchaus vorkommen und auch sinnvoll sein. Daher sollte man sich einmal das Prinzip vergegenwärtigen. Allgemein gilt: Kein Satzzeichen bei kolumneartigen Aufzählungen
Dies betrifft Heraushebungen durch den Spiegelstrich (kolumneartige Aufzählung § 71) ebenso wie vergleichbare kolumneartige Heraushebungen mit arabischen Zahlen oder kleinen Buchstaben. Beispiele:
Ja, sogar in Gliederungsabschnitten, die die Form ganzer Sätze besitzen (z.B. häufig in Arbeitsgliederungen u.a. bei der Problemerörterung) wird kein Schlusszeichen gesetzt. Beispiel: Fernsehen - Pro und Contra A. Einleitung: Fast in jedem Haushalt steht heute ein Fernsehgerät Aber: Wer will, darf auch bei einer kolumneartigen Aufzählung Satzzeichen setzen, wenn es Sinn macht. Man kann eine derartige Aufzählung auch wie einen ganzen Satz behandeln und in einen Gesamtsatz fest einfügen. In einem solchen Fall wird dann auch bei Aufzählungen dieser Art ein Komma oder ein Semikolon gesetzt und das Ende des Gesamtsatzes mit einem Schlusszeichen markiert. Dies empfiehlt sich freilich nur dann, wenn die kolumneartig aufgezählten Glieder einen größeren Umfang haben oder allesamt aus vollständigen Nebensätzen bestehen. Beispiel: Einem Antrag auf Zuschuss kann stattgegeben werden:
(vgl. Duden Band 9: Richtiges und gutes Deutsch. Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle, 4., auf der Grundlage der amtlichen Neuregelung neu bearbeitete und erweiterte Aufl., hg. v. Wissenschaftlichen Rat der Dudenredaktion, Mannheim u.a.: Dudenverlag 1997) |
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