Die Wurzeln der
traditionellen
Satzgliedlehre
reichen in ihren Ursprüngen bis auf den griechischen Philosophen
Aristoteles (384-322 v. Chr.) zurück, "der in jedem Urteil (und das
heißt grammatisch: in jeder Aussage) ein »Zugrundeliegendes« [...] von einem
»darüber Ausgesagten« unterschied", auch wenn es ihm dabei nicht um
Satzglieder, sondern "um Gesetzmäßigkeiten des Denkens" zu tun war. (Gallmann/Sitta
1992, S.4) Im Mittelalter tauchen die Begriffe »Objekt« und »Attribut«
auf und von der frühen Neuzeit bis ins 19. Jahrhundert hinein kommt es zu
einer weiteren Entwicklung grammatischer Begriffe, an denen die Grammatik
der alten Sprachen und die entstehenden Grammatiken der neuen europäischen
Nationalsprachen Anteil hatten.
Auf K. F. Becker im 19. Jahrhundert geht die Lehre von den fünf
Satzgliedern zurück, die Subjekt, Prädikat, Objekt, Attribut und
Adverbiale (mit jeweils weiter gehender Binnendifferenzierung)
voneinander unterscheidet. Sie hat in der Folgezeit "in einem Siegeszug
ohnegleichen die Schul- und Gebrauchsgrammatiken erobert" (Gallmann/Sitta
1992, S.6), auch wenn ihre spekulative Begründung höchst problematisch
ist.
Allgemein gesehen haben diese und die daraus abgeleiteten Satzgliedtheorien
einige Mängel, wovon das Fehlen einer allgemeinen,
übergreifenden Definition des Begriffs Satzglied der maßgebende ist.
(vgl.
Linke u.a. 1994, S.81f.)
Ungeachtet neuerer grammatischer Ansätze bei
der Satzgliedlehre (vgl.
Linke u.a. 1994, S.82f.) gehen wir, angesichts der unbestrittenen
Vorherrschaft der Satzgliedlehre im Deutschunterricht, bei der
Darstellung zunächst weiterhin von diesem Ansatz aus.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
17.12.2023