Bei der ▪
Gesprächsanalyse sollten für die Notation von
akustischen und
visuellen Aufzeichnungen für die
Transkription eines Gesprächs nach
Henne/Rehbock (1995)
mindestens folgende Elemente berücksichtigt werden.
Dem Transkript müssen ausreichende Angaben
-
über die Personen und ihre gegenseitigen Beziehungen,
-
über den Interaktionsanlass,
-
über den Interaktionskontext und
-
über die Aufnahme mit Angaben zum Ort, zur Zeit, zur Art und zur
Güte
vorangestellt werden.
Die Notation der akustischen Aufzeichnungen sollte umfassen
-
verbale und tonale Zeichen in literarischer Umschrift
-
Hauptbetonungen, rhythmisch-intonatorische Markierungen (Kadenzen),
Pausen, Dehnungen und Wortabbrüche
-
Kennzeichnungen für die Lautstärke und das Sprechtempo
-
Bezeichnungen für nicht-sprachliche hörbare Äußerungen (Lachen,
Schmatzen, Husten usw.)
-
Kommentierung des expressiven Gehalts des vokalen Verhaltens an
ausgewählten Stellen (sprachbegleitende Stimmgebung, nicht-sprachliche
vokale Äußerungen wie Lachen und Stöhnen)
-
Kommentar zur lexikalische und referentiellen Bedeutung
erklärungsbedürftiger verbaler und tonaler Zeichen sowie zur
pragmatischen Bedeutung von Äußerungen, die nicht selbsterklärend sind
und aus dem sprachlichen Kontext hervorgehen;
-
Angabe und Bezeichnung der Sprecher; Visualisierung der Abfolge und
Verschränkung der Gesprächsschritte
-
Angabe nicht personengebundener hörbarer Ereignisse und Tätigkeiten,
soweit sie von Bedeutung sind
Die Notationen visueller Aufzeichnungen sollte folgende Gesichtspunkte
umfassen:
-
Körper-, Kopf- und Blickzuwendungen der Sprecher
-
Beschreibung gesprächsrelevanter gestischer Zeichen (darstellende,
expressive, appellative) und nicht-gestischer Aktionen der
Gesprächspartner
-
Angabe sonstiger Ereignisse, die das Gespräch beeinflussen oder
erklären (vgl.
Henne/Rehbock 1995, S.70)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
18.12.2023
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