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Wörtlich zitieren

Regeln

 
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Für das ▪ wörtliche Zitieren gelten die folgende Regeln.

Der Mausklick auf den Anfangsbuchstaben führt zu den Beispielen.

  1. Anfang und Ende eines Zitates gehören in Anführungsstriche/-zeichen. ()

  2. Wenn innerhalb eines Zitates eine andere Äußerungen "zitiert" oder etwas in Anführungszeichen hervorgehoben wird, halbiert man das doppelte Anführungszeichen.

  3. Zitate müssen selbst bei Besonderheiten oder merkwürdiger Interpunktion originalgetreu übernommen werden.

  4. Wenn man einen zusammenhängenden Text nicht vollständig zitiert, müssen die Auslassungen mit rechteckigen Klammern und drei Auslassungspunkten […] gekennzeichnet werden.

  5. Falls bestimmte Teile des Zitates hervorgehoben werden sollen, muss dies als Veränderung des Zitates ausgewiesen werden. Dies geschieht z.B. durch folgende Formen: [Hervorhebung durch den Verfasser].

  6. Wenn Erläuterungen eingefügt werden müssen, müssen sie kenntlich gemacht werden. Grundsätzlich gilt: Alle Veränderungen (Auslassungen, Ergänzungen, Erläuterungen, Hervorhebungen, Verschmelzungen, Zitate in zitierten Sätzen) des Originaltextes müssen gekennzeichnet werden.

  7. Wenn ein wörtliches Zitat in einen eigenen Text eingebaut werden soll, können die grammatischen Endungen bei einer Veränderung des Kasus angepasst werden. Allerdings muss dieser Eingriff in das wörtliche Zitat auf jeden Fall kenntlich gemacht werden.

  8. Beim Zitieren von Verszeilen und Strophen kann man diese entweder originalgetreu wiedergeben oder den Zeilenwechsel durch Virgel "/" bzw. das Strophenende durch doppelte Virgel "//" kennzeichnen.

  9. Die Quellenangabe (im Text oder mit Fuß- oder Endnoten) muss den Autor, das Erscheinungsjahr und die Seitenangabe enthalten.
    Bei einer "normalen" Klausur im Unterricht, bei der z.B. im Fach Deutsch ein Text analysiert, erörtert oder interpretiert wird, genügt in der Regel bei mehrseitigen Texten die genaue Angabe der Seite, bei Gedichten die Angabe der Strophe und Verszeile, bei einseitigen Texten die Angabe der Zeile.
    Bei dramatischen Texten fügt man außer der Seiten- und/oder Versangabe auch eine Angabe zum Akt und zur Szene an (z. B. IV. Akt, 2. Sz., S.98 V 12). Diese Angaben werden in der Regeln unmittelbar im Anschluss an das Zitat in Klammern gemacht.

 

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 10.01.2024

      
 

 
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