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Präsentationsprüfung

Bewertungskriterien

 
 
  Grundsätzlich gelten für die Feststellung mündlicher Prüfungsleistungen im Abitur die gleichen Kriterien wie bei der schriftlichen Prüfung. Dazu kommen aber auch Anforderungen, die sich von diesen deutlich abheben. So wird z. B. im Abitur gewöhnlich der Nachweis der Fähigkeit verlangt, sich in einem kurzen Vortrag zusammenhängend, in sprachlich korrekter und angemessener Weise adressatenorientiert zu äußern, ein themengebundenes Gespräch zu führen und in dessen Verlauf auf Fragen und Anregungen der Prüfenden einzugehen. Zugleich sollen die Schülerinnen und Schüler gegebenenfalls eigene sach- und problemgerechte Beiträge zu weiteren Aspekten des Themas einbringen, sollen eigene Meinungen und Standpunkte deutlich darstellen und begründen.

Präsentationsprüfungen im Rahmen des mündlichen Abiturs

Im Abitur wird diese Form der Prüfung, die zu den "mündlichen Prüfungen in neuer Form" von den Bundesländern in eigener Regie gestaltet. Von diesen werden auch geeignete Bewertungskriterien festgelegt.

Im Fach Deutsch geben die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 24.05.2002) wichtige Empfehlungen dazu.

In Baden-Württemberg ist daraus die "Vorbereite Präsentation mit Prüfungsgespräch" entstanden, die in Fächern, die nicht schriftlich im Abitur geprüft werden, realisiert wird. Für mündliche Prüfungen werden in Handreichungen zu den einzelnen Fächern Hinweise zur Durchführung und Bewertung (z. T. mit genauen Bewertungsrastern) gegeben.

 

 
     
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