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Grundsätzlich gelten für die Feststellung
mündlicher Prüfungsleistungen
im
Abitur die
gleichen Kriterien wie bei der
schriftlichen Prüfung. Dazu kommen aber auch
Anforderungen, die sich von diesen deutlich abheben. So wird z. B. im Abitur
gewöhnlich der Nachweis der Fähigkeit verlangt, sich in einem kurzen Vortrag
zusammenhängend, in sprachlich korrekter und angemessener Weise
adressatenorientiert zu äußern, ein themengebundenes Gespräch zu führen und
in dessen Verlauf auf Fragen und Anregungen der Prüfenden einzugehen.
Zugleich sollen die Schülerinnen und Schüler gegebenenfalls eigene sach- und
problemgerechte Beiträge zu weiteren Aspekten des Themas einbringen, sollen
eigene Meinungen und Standpunkte deutlich darstellen und begründen.
Präsentationsprüfungen im Rahmen des mündlichen Abiturs
Im
Abitur wird diese Form der
Prüfung, die zu den "mündlichen
Prüfungen in neuer Form" von den Bundesländern in eigener Regie
gestaltet. Von diesen werden auch geeignete Bewertungskriterien festgelegt.
Im Fach Deutsch geben die
Einheitlichen Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
01.12.1989 i.d.F. vom 24.05.2002) wichtige Empfehlungen dazu.
In Baden-Württemberg
ist daraus die "Vorbereite
Präsentation mit Prüfungsgespräch" entstanden, die in Fächern,
die nicht schriftlich im Abitur geprüft werden, realisiert wird. Für
mündliche Prüfungen werden in
Handreichungen zu den
einzelnen Fächern Hinweise zur Durchführung und Bewertung (z. T. mit genauen
Bewertungsrastern) gegeben.
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