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Präsentationsprüfung

Rechtliche Grundlagen

 
 
  Die rechtlichen Grundlagen für Präsentationsprüfungen variieren je nach Bundesland, wenngleich im Prinzip die Übereinstimmungen dominieren.

Allgemein wird unter einer Präsentationsprüfung eine mündliche Prüfung verstanden, die sich aus einem frei gehaltenen Kurzvortrag - in der Regel mit Medienunterstützung - und einem anschließend Prüfungsgespräch (Kolloquium) über die Inhalte der Präsentation und angrenzende Themengebiete zusammensetzt. Der Begriff "Präsentation" fungiert dabei also als eine Art Oberbegriff, der den traditionellen Vortrag ebenso umfasst, wie die mediengestützte Präsentation. Aus diesem Grunde ist im Allgemeinen der Medieneinsatz auch nicht zwingend vorgeschrieben. Präsentationsprüfungen werden dabei mit unterschiedlichen Leistungserwartungen in nahezu allen Schularten bei Abschlussprüfungen durchgeführt.

Präsentationsprüfungen im Rahmen des mündlichen Abiturs (Abitur: Mündliche Prüfung)

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg regelt die "Verordnung des Kultusministeriums über die Abiturprüfung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit Heim (Abiturverordnung Gymnasien der Normalform , NGVO vom 24. Juli 2001)" mündliche Prüfungen dieser Art.
Die vorbereitete Präsentation mit anschließenden Prüfungsgespräch kann allerdings nicht in den Fächern durchgeführt werden, die im Abitur schriftlich geprüft werden (schriftliche Fächer). Das betrifft die Kernkompetenzfächer Deutsch, Mathematik und die gewählte Fremdsprache, sowie das Profil- bzw. Neigungsfach. Sie ist nur für das gewählte mündliche Prüfungsfach vorgesehen und kann unter Umständen durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden.

 

 
     
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