|
Die rechtlichen Grundlagen für
Präsentationsprüfungen
variieren je nach Bundesland, wenngleich im Prinzip die Übereinstimmungen
dominieren.
Allgemein wird unter einer Präsentationsprüfung eine mündliche
Prüfung verstanden, die sich aus einem frei gehaltenen
Kurzvortrag - in der Regel mit Medienunterstützung - und einem
anschließend Prüfungsgespräch (Kolloquium) über die Inhalte der Präsentation
und angrenzende Themengebiete zusammensetzt. Der Begriff "Präsentation"
fungiert dabei also als eine Art Oberbegriff, der den traditionellen Vortrag
ebenso umfasst, wie die mediengestützte Präsentation. Aus diesem Grunde ist
im Allgemeinen der Medieneinsatz auch nicht zwingend vorgeschrieben.
Präsentationsprüfungen werden dabei mit unterschiedlichen
Leistungserwartungen in nahezu allen Schularten bei Abschlussprüfungen
durchgeführt.
Präsentationsprüfungen im Rahmen des mündlichen Abiturs (→Abitur: Mündliche Prüfung)
Baden-Württemberg
In
Baden-Württemberg regelt die
"Verordnung des
Kultusministeriums über die Abiturprüfung an Gymnasien der
Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit Heim
(Abiturverordnung Gymnasien der Normalform , NGVO vom 24.
Juli 2001)"
mündliche Prüfungen dieser Art.
Die
vorbereitete Präsentation mit anschließenden Prüfungsgespräch kann allerdings
nicht in den Fächern durchgeführt werden, die im Abitur schriftlich geprüft
werden
(schriftliche Fächer). Das betrifft die Kernkompetenzfächer Deutsch,
Mathematik und die gewählte Fremdsprache, sowie das Profil- bzw.
Neigungsfach. Sie ist nur für das gewählte mündliche Prüfungsfach vorgesehen
und kann unter Umständen durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden.
|
|